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Schriftliche Frage 54 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für den Abschluss des PinS- Pilotprojekts (Point-in-Space-Flugverfahren für Hubschra…

dip / schriftliche_frage 25.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 54 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für den Abschluss des PinS- Pilotprojekts (Point-in-Space-Flugverfahren für Hubschra… Frage 54 (Dr. Janosch Dahmen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für den Abschluss des PinS- Pilotprojekts (Point-in-Space-Flugverfahren für Hubschrauberlandeplätze mit primärer Nutzung durch den Luftrettungsdienst) in Schleswig-Holstein sowie die anschließende bundesweite Ausweitung des Verfahrens auf weitere Bundesländer, und welche Maßnahmen zur Vereinfachung des Flugverfahrensfestlegungsprozesses hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in seiner Aufsichtsfunktion gegenüber dem Bundesamt für Flugsicherung und der Deutschen Flugsicherung seit 2024 (Aktenzeichen: 154.4/5/24/278) konkret umgesetzt (bitte mit Angabe des jeweiligen Umsetzungsstands und der Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Instrumentenflugverfahren für Hubschrauberlandeplätze mit HEMS-Betrieb)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 22. September 2026: Die Bundesregierung verfolgt das Ziel eines raschen Abschlusses des Point-in-Space (PinS) Pilotprojekts und einen anschließenden Beginn der Planungen für weitere Länder. Hierzu hat das Bundesministerium für Verkehr im März 2024 folgende Abweichungen von dem in der Verwaltungspraxis üblichen Verfahren zur Flugverfahrensfestlegung vorgesehen, verbunden mit der Auflage, dass die entsprechenden PinS-Verfahren ausschließlich durch den Luftrettungsdienst und Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben genutzt werden: 1. Entfall der Planung mehrerer alternativer Flugverfahren. 2. Entfall der Benehmensherstellung mit Umweltbundesamt (UBA) und einer umfänglichen Abwägung. 3. Keine Genehmigung des mit dem PinS-Verfahren assoziierten Landeplatzes nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes. Zudem hat die Bundesregierung mehrere begleitende Maßnahmen umgesetzt, die die Einrichtung und den Betrieb von PinS-Verfahren vereinfachen. Dazu gehört z. B. die Anpassung der Luftraumstruktur in Schleswig-Holstein und die Möglichkeit, von reduzierten Flugwetterdaten nach dem EU-Recht Gebrauch machen zu können. Es ist vorgesehen, dass die erforderliche Flugvalidierung in Abweichung von der Verwaltungspraxis parallel zur Vorbereitung der Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch erfolgen soll, um die Gesamtdauer der noch ausstehenden Prozessschritte zu verkürzen. Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) rechnet mit einer regulären Verfügbarkeit der PinS-Verfahren in Schleswig-Holstein zum 8. Juli 2027.

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