Schriftliche Frage 16 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. März…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 16 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. März…
Frage 16 (Dr. Ingo Hahn, AfD):
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. März 2026 (Az. 5 A 1882/22), wonach die bis zum Inkrafttreten des Stiftungsfinanzierungsgesetzes praktizierte Förderung parteinaher Stiftungen rechtswidrig war, um die für das Haushaltsjahr 2021 auf dieser Grundlage an parteinahe Stiftungen bewilligten und ausgezahlten Globalzuschüsse durch das Bundesverwaltungsamt auf Rücknahme und Rückforderung zu überprüfen, und falls sie keine solche Überprüfung beabsichtigt, aus welchen Gründen nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. März 2026:
Mit Urteil vom 10. März 2026 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Desiderius-Erasmus- Stiftung e. V. keinen Anspruch auf Bewilligung von Globalzuschüssen zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit bezogen auf das Haushaltsjahr 2021 hat (Az. 5 A 1882/22). Die Bundesregierung wird die schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig auswerten, sobald diese vorliegen. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die engen verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung bestandskräftiger Verwaltungsakte.
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