Schriftliche Frage 125 von Cem Ince (DIE LINKE): Ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die rechtskonforme Betreibung des geplanten Endlagers Konrad eine neue gehobene wasserrechtliche E…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Text
Schriftliche Frage 125 von Cem Ince (DIE LINKE): Ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die rechtskonforme Betreibung des geplanten Endlagers Konrad eine neue gehobene wasserrechtliche E…
Frage 125 (Cem Ince, Die Linke):
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die rechtskonforme Betreibung des geplanten Endlagers Konrad eine neue gehobene wasserrechtliche Erlaubnis oder die Veränderung der jetzigen Erlaubnis im Änderungsverfahren erforderlich, und wenn ja, wie wirkt sich dies auf den geplanten Beginn der Einlagerung 2030 aus?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 31. Juli 2025:
Die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (gwE) soll sicherstellen, dass von den im Endlager Konrad eingelagerten Abfällen keine Gefahren für das Grundwasser durch enthaltene Stoffe ausgehen. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Niedersächsische Umweltministerium, Aufsichtsbehörde ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als Betreiberin muss nach dem zur Umsetzung der wasserrechtlichen Nebenbestimmungen zur gwE gewählten Verfahren zur stofflichen Beschreibung der Abfälle einen rechnerischen Nachweis der wasserrechtlichen Unbedenklichkeit anhand von Stofflisten erbringen. Die BGE arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um diese Nachweise zu erbringen.
Relationen
- asked ← Cem Ince (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung