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Schriftliche Frage 66 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen wurde die im Entwurf vom 17. November 2023 der Bundesempfehlung „Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser“ (www.bay-landk…

dip / schriftliche_frage 21.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 66 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen wurde die im Entwurf vom 17. November 2023 der Bundesempfehlung „Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser“ (www.bay-landk… Frage 66 (Johannes Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen wurde die im Entwurf vom 17. November 2023 der Bundesempfehlung „Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser“ (www.bay-landkreistag.de/media/101152/vwi-07 122023-musterhitzeschutzplan-fuer-krankenhaeus er-a2-roadmap-fuer-den-sommer-2024.pdf) noch enthaltene Vorgabe, Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Innenräume zu messen und zu dokumentieren, in die Endfassung vom April 2024 (www.b undesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateie n/3_Downloads/H/Hitzeschutzplan/Musterhitzesc hutzplan_Krankenhaeuser_BF.pdf) nicht übernommen, und plant die Bundesregierung noch in diesem Jahr eine Aktualisierung der besagten Bundesempfehlung von 2024, in der sie u. a. entsprechende Messungen in Innenräumen sowie eine konkrete Höchsttemperatur empfiehlt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 17. August 2026: Die Bundesregierung nimmt zu Entwurfsfassungen von Arbeitspapieren grundsätzlich keine Stellung. Der im April 2024 veröffentlichte Musterhitzeschutzplan basiert auf einer Empfehlung, die von der Ärztekammer Berlin, der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sowie der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit e. V. entwickelt wurde. Unter Mitwirkung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. und des Deutschen Pflegerates e. V. sowie der Einbeziehung weiterer Stellungnahmen von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens wurde der Musterhitzeschutzplan auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit zu der Bundesempfehlung weiterentwickelt. Aufgrund der individuellen Gegebenheiten der Krankenhauslandschaft in Deutschland dient die Bundesempfehlung lediglich als eine Orientierung für Hitzeschutzpläne in Krankenhäusern. Es wird daher von allen beteiligten Expertinnen und Experten als sinnvoll erachtet, dass Krankenhäuser einen einrichtungsspezifischen Hitzeschutzplan erarbeiten, welcher – je nach Vorbereitungsstand und Risikobeurteilung innerhalb des Krankenhauses – anzupassen und ggf. zu ergänzen ist. Dies schließt auch den Umgang mit Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Innenräume ein. In der Einleitung der Empfehlung wurde daher explizit klargestellt, dass die in der Bundesempfehlung beschriebenen Maßnahmen nicht abschließend sind.

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