Effekte des Hitzeschutzplans der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/131)
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Effekte des Hitzeschutzplans der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/131)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/285
21. Wahlperiode 26.05.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/131 –
Effekte des Hitzeschutzplans der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat 2023 einen
„Hitzeschutzplan für Gesundheit – Impuls des BMG“ vorgelegt (www.bundesgesundheits
ministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/H/Hitzeschutzplan/BMG_Hit
zeschutzplan.pdf). Hitze sei eine wachsende Bedrohung und führe u. a. zu
Todesfällen, hieß es. Im Fokus standen insbesondere die bezüglich Hitze
vulnerablen Gruppen. Der Hitzeschutzplan sollte laut BMG „unter Beachtung der
föderalen Zuständigkeiten und unter Beteiligung aller Verantwortlichen“
etabliert werden (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_D
ownloads/H/Hitzeschutzplan/BMG_Hitzeschutzplan.pdf).
Der nationale Hitzeschutzplan wurde im Juli 2023 vom damaligen
Bundesminister der Gesundheit Dr. Karl Lauterbach vorgestellt, mit dem Ziel, die
Anzahl der Hitzetoten durch verschiedene Maßnahmen, wie verstärkte
Information und Warnungen, zu halbieren (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/laut
erbach-hitzeschutzplan-102.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ vom 27. Juli 2023 hat das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf die durch den Klimawandel
wahrscheinlicher werdenden Hitzeperioden reagiert, um die Bevölkerung auf
kommende intensivere, häufigere und längere Hitzeperioden besser vorzubereiten
und insbesondere vulnerable Gruppen vor den gesundheitlichen Risiken zu
schützen. Im föderalen System in Deutschland existiert beim Hitzeschutz kein
durchgreifendes Organisationsrecht des Bundes. Die Initiative des BMG dient
daher als Impuls, um die Akteurinnen und Akteure in den föderalen Strukturen
zu sensibilisieren, schnell zu reagieren und eigene, jeweils passgenaue
Hitzeschutzmaßnahmen auf lokaler Ebene zu ergreifen und mit den bundesweiten
Aktivitäten zu vernetzen. Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden auf den
„Hitzeschutzplan für Gesundheit des Bundesministeriums für Gesundheit“
Bezug genommen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 26. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hat sich die geschätzte Zahl hitzebedingter Sterbefälle seit 2022
entwickelt?
Das Robert Koch-Institut (RKI) führt Auswertungen zu hitzebedingter
Übersterblichkeit durch. In diese Auswertungen fließen u. a. Temperaturdaten des
Deutschen Wetterdienstes (DWD) und Mortalitätsdaten des Statistischen
Bundesamtes (Destatis) ein. Im Jahr 2022 kam es laut RKI zu einer geschätzten
Übersterblichkeit von etwa 4 500 Menschen. Für den Sommer 2023 wurden
rund 3 100 und für den Sommer 2024 rund 2 800 hitzebedingte Sterbefälle für
Deutschland vom RKI geschätzt. Zu weiteren Details wird auf das
„Epidemiologisches Bulletin 19/2025“ des RKI (abrufbar unter www.rki.de/DE/Aktuelles/
Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2025/19_25.pdf) verwiesen.
2. Welche Effekte zeigt der 2023 vorgelegte Hitzeschutzplan bisher, und an
welchen Parametern sind diese erkennbar, insbesondere im Vergleich vor
und nach Einführung des Hitzeschutzplans?
5. Fand eine Evaluierung des Hitzeschutzplans bezüglich Wirksamkeit der
umgesetzten Maßnahmen, einschließlich Rückmeldungen von
Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen statt, wenn ja, mit welchen Ergebnissen,
und wenn nein, ist eine solche dann geplant?
Die Fragen 2 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ des Bundesministeriums für
Gesundheit ergriffenen und fortlaufend weiterentwickelten Maßnahmen zielen
darauf ab, hitzeassoziierte Todesfälle zu vermeiden bzw. zu reduzieren sowie
Krankheitsverläufe abzumildern. Dabei beruht die Auswahl der Maßnahmen
auf dem Austausch mit rund 60 Expertinnen und Experten aus
Selbstverwaltung, Verbänden und Zivilgesellschaft sowie Bund, Ländern und Kommunen,
die die fachliche Grundlage für die Erarbeitung und Weiterentwicklung des
Hitzeschutzplans legen. Die Auswirkungen auf die hitzeassoziierte Morbidität und
Mortalität in der Bevölkerung sind abhängig von der Intensität der jährlichen
Hitzeperioden. Da diese teilweise erheblichen jährlichen Schwankungen
unterliegen, sind eine einfache kausale Korrelation bzw. eine belastbare
Quantifizierung der Effekte nicht möglich.
3. Welche Umsetzungsschritte des Hitzeschutzplans sind bisher etabliert,
welche fehlen?
4. Wann werden diese (vgl. Frage 3) ggf. umgesetzt, und woran ist die
Umsetzung bisher gescheitert?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Gesundheitlicher Hitzeschutz ist ein Querschnittsthema und wirkt in der
Summe vieler Maßnahmen und durch die Zusammenarbeit der Verantwortlichen auf
allen Ebenen unseres Gemeinwesens. Die im Hitzeschutzplan vorgesehenen
Umsetzungsschritte werden in einer jährlich aktualisierten „Roadmap zur
Weiterentwicklung des Hitzeschutzplans für Gesundheit“ dokumentiert (abrufbar
unter www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/
H/Hitzeschutzplan/BMG_Roadmap_Hitzeschutzplanung_Sommer_2025.pdf).
Der Schwerpunkt der Maßnahmen in den vergangenen Sommerperioden der
Jahre 2023 und 2024 lag vor allem auf der Information, Aufklärung und
Sensibilisierung der Bevölkerung. Neben der Sensibilisierung der Bevölkerung
bildeten vor allem vulnerable Gruppen eine besondere Zielgruppe der
Kommunikationsmaßnahmen des BMG. Dazu gehörten beispielsweise Informationen an
Pflegedienste und -einrichtungen, eine gemeinsame Plakataktion und
Schulungen mit dem Deutschen Hausärzteverband sowie durch das BMG geförderte
Kommunikationskonzepte und -leitfäden für fünf ausgewählte vulnerable
Gruppen.
Auch kommunale Akteurinnen und Akteure wurden durch neue und erweiterte
Informationsangebote unterstützt, z. B. durch das mit Förderung des BMG
entwickelte Hitzeservice-Portal für Kommunen und Infopaket „Hitzeschutz“ des
Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIÖG), das an alle
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der rund 11 000 Kommunen in Deutschland
verschickt wurde.
Mit Blick auf die Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung hat der
Qualitätsausschuss Pflege auf Initiative des BMG im März 2024 eine
bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in Pflegeeinrichtungen
und -diensten beschlossen. Dieses Unterstützungsangebot kann damit für die
konkrete Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen in der Pflege genutzt
werden. Auch die Krankenhäuser sollen bei der Planung und Umsetzung von
Hitzeschutzmaßnahmen künftig besser unterstützt werden. Deshalb hat das
BMG gemeinsam mit den verantwortlichen Akteuren eine Bundesempfehlung
„Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser“ erarbeitet.
6. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bezüglich der
Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und relevanten Institutionen
bei der Umsetzung des Plans gemacht?
Das Thema gesundheitlicher Hitzeschutz hat in den vergangenen zwei Jahren
auch durch die politische und fachliche Arbeit des BMG deutlich an Dynamik
gewonnen. Die stetig wachsende Zahl von Aktivitäten, Initiativen und
Projekten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene unterstreicht die Bedeutung und
Relevanz des Themas.
Mit Vertretern der Ressorts, Länder und kommunalen Spitzenverbänden sowie
den maßgeblichen Akteuren aus dem Gesundheitswesen und der
Zivilgesellschaft wurde insbesondere analysiert, wie bestehende Strukturen, Prozesse und
Zuständigkeiten künftig wirksamer gebündelt und koordiniert werden können.
Dieses kooperative Austauschformat hat sich bewährt und soll auf fachlicher
Ebene fortgesetzt werden.
7. Welche Mittel wurden seit 2023 für die Umsetzung des Hitzeschutzplans
aus dem Bundeshaushalt aufgewendet?
Die Summe der Ausgaben für die Jahre 2023 und 2024 beläuft sich auf rund
893 000 Euro.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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