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Effekte des Hitzeschutzplans der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/131)

dip / drucksache 26.05.2025 · WP 21 · 21/285 · Antwort · Original ↗

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Effekte des Hitzeschutzplans der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/131) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/285 21. Wahlperiode 26.05.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/131 – Effekte des Hitzeschutzplans der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat 2023 einen „Hitzeschutzplan für Gesundheit – Impuls des BMG“ vorgelegt (www.bundesgesundheits ministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/H/Hitzeschutzplan/BMG_Hit zeschutzplan.pdf). Hitze sei eine wachsende Bedrohung und führe u. a. zu Todesfällen, hieß es. Im Fokus standen insbesondere die bezüglich Hitze vulnerablen Gruppen. Der Hitzeschutzplan sollte laut BMG „unter Beachtung der föderalen Zuständigkeiten und unter Beteiligung aller Verantwortlichen“ etabliert werden (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_D ownloads/H/Hitzeschutzplan/BMG_Hitzeschutzplan.pdf). Der nationale Hitzeschutzplan wurde im Juli 2023 vom damaligen Bundesminister der Gesundheit Dr. Karl Lauterbach vorgestellt, mit dem Ziel, die Anzahl der Hitzetoten durch verschiedene Maßnahmen, wie verstärkte Information und Warnungen, zu halbieren (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/laut erbach-hitzeschutzplan-102.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ vom 27. Juli 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf die durch den Klimawandel wahrscheinlicher werdenden Hitzeperioden reagiert, um die Bevölkerung auf kommende intensivere, häufigere und längere Hitzeperioden besser vorzubereiten und insbesondere vulnerable Gruppen vor den gesundheitlichen Risiken zu schützen. Im föderalen System in Deutschland existiert beim Hitzeschutz kein durchgreifendes Organisationsrecht des Bundes. Die Initiative des BMG dient daher als Impuls, um die Akteurinnen und Akteure in den föderalen Strukturen zu sensibilisieren, schnell zu reagieren und eigene, jeweils passgenaue Hitzeschutzmaßnahmen auf lokaler Ebene zu ergreifen und mit den bundesweiten Aktivitäten zu vernetzen. Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden auf den „Hitzeschutzplan für Gesundheit des Bundesministeriums für Gesundheit“ Bezug genommen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 26. Mai 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie hat sich die geschätzte Zahl hitzebedingter Sterbefälle seit 2022 entwickelt? Das Robert Koch-Institut (RKI) führt Auswertungen zu hitzebedingter Übersterblichkeit durch. In diese Auswertungen fließen u. a. Temperaturdaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) und Mortalitätsdaten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ein. Im Jahr 2022 kam es laut RKI zu einer geschätzten Übersterblichkeit von etwa 4 500 Menschen. Für den Sommer 2023 wurden rund 3 100 und für den Sommer 2024 rund 2 800 hitzebedingte Sterbefälle für Deutschland vom RKI geschätzt. Zu weiteren Details wird auf das „Epidemiologisches Bulletin 19/2025“ des RKI (abrufbar unter www.rki.de/DE/Aktuelles/ Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2025/19_25.pdf) verwiesen. 2. Welche Effekte zeigt der 2023 vorgelegte Hitzeschutzplan bisher, und an welchen Parametern sind diese erkennbar, insbesondere im Vergleich vor und nach Einführung des Hitzeschutzplans? 5. Fand eine Evaluierung des Hitzeschutzplans bezüglich Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen, einschließlich Rückmeldungen von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen statt, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, ist eine solche dann geplant? Die Fragen 2 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Die mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ des Bundesministeriums für Gesundheit ergriffenen und fortlaufend weiterentwickelten Maßnahmen zielen darauf ab, hitzeassoziierte Todesfälle zu vermeiden bzw. zu reduzieren sowie Krankheitsverläufe abzumildern. Dabei beruht die Auswahl der Maßnahmen auf dem Austausch mit rund 60 Expertinnen und Experten aus Selbstverwaltung, Verbänden und Zivilgesellschaft sowie Bund, Ländern und Kommunen, die die fachliche Grundlage für die Erarbeitung und Weiterentwicklung des Hitzeschutzplans legen. Die Auswirkungen auf die hitzeassoziierte Morbidität und Mortalität in der Bevölkerung sind abhängig von der Intensität der jährlichen Hitzeperioden. Da diese teilweise erheblichen jährlichen Schwankungen unterliegen, sind eine einfache kausale Korrelation bzw. eine belastbare Quantifizierung der Effekte nicht möglich. 3. Welche Umsetzungsschritte des Hitzeschutzplans sind bisher etabliert, welche fehlen? 4. Wann werden diese (vgl. Frage 3) ggf. umgesetzt, und woran ist die Umsetzung bisher gescheitert? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Gesundheitlicher Hitzeschutz ist ein Querschnittsthema und wirkt in der Summe vieler Maßnahmen und durch die Zusammenarbeit der Verantwortlichen auf allen Ebenen unseres Gemeinwesens. Die im Hitzeschutzplan vorgesehenen Umsetzungsschritte werden in einer jährlich aktualisierten „Roadmap zur Weiterentwicklung des Hitzeschutzplans für Gesundheit“ dokumentiert (abrufbar unter www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/ H/Hitzeschutzplan/BMG_Roadmap_Hitzeschutzplanung_Sommer_2025.pdf). Der Schwerpunkt der Maßnahmen in den vergangenen Sommerperioden der Jahre 2023 und 2024 lag vor allem auf der Information, Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung. Neben der Sensibilisierung der Bevölkerung bildeten vor allem vulnerable Gruppen eine besondere Zielgruppe der Kommunikationsmaßnahmen des BMG. Dazu gehörten beispielsweise Informationen an Pflegedienste und -einrichtungen, eine gemeinsame Plakataktion und Schulungen mit dem Deutschen Hausärzteverband sowie durch das BMG geförderte Kommunikationskonzepte und -leitfäden für fünf ausgewählte vulnerable Gruppen. Auch kommunale Akteurinnen und Akteure wurden durch neue und erweiterte Informationsangebote unterstützt, z. B. durch das mit Förderung des BMG entwickelte Hitzeservice-Portal für Kommunen und Infopaket „Hitzeschutz“ des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIÖG), das an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der rund 11 000 Kommunen in Deutschland verschickt wurde. Mit Blick auf die Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung hat der Qualitätsausschuss Pflege auf Initiative des BMG im März 2024 eine bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in Pflegeeinrichtungen und -diensten beschlossen. Dieses Unterstützungsangebot kann damit für die konkrete Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen in der Pflege genutzt werden. Auch die Krankenhäuser sollen bei der Planung und Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen künftig besser unterstützt werden. Deshalb hat das BMG gemeinsam mit den verantwortlichen Akteuren eine Bundesempfehlung „Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser“ erarbeitet. 6. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bezüglich der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und relevanten Institutionen bei der Umsetzung des Plans gemacht? Das Thema gesundheitlicher Hitzeschutz hat in den vergangenen zwei Jahren auch durch die politische und fachliche Arbeit des BMG deutlich an Dynamik gewonnen. Die stetig wachsende Zahl von Aktivitäten, Initiativen und Projekten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene unterstreicht die Bedeutung und Relevanz des Themas. Mit Vertretern der Ressorts, Länder und kommunalen Spitzenverbänden sowie den maßgeblichen Akteuren aus dem Gesundheitswesen und der Zivilgesellschaft wurde insbesondere analysiert, wie bestehende Strukturen, Prozesse und Zuständigkeiten künftig wirksamer gebündelt und koordiniert werden können. Dieses kooperative Austauschformat hat sich bewährt und soll auf fachlicher Ebene fortgesetzt werden. 7. Welche Mittel wurden seit 2023 für die Umsetzung des Hitzeschutzplans aus dem Bundeshaushalt aufgewendet? Die Summe der Ausgaben für die Jahre 2023 und 2024 beläuft sich auf rund 893 000 Euro. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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