Frage von Maximilian Kneller (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Maximilian Kneller (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)
Weshalb wird nach Kenntnis der Bundesregierung im aktuellen Hitzeschutzplan des Bundesministeriums für Gesundheit nicht auf die Verwendung von Klimaanlagen hingewiesen, und welche Rolle nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Verwendung von Klimaanlagen im Rahmen des sogenannten Hitzeschutzes ein?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels:
Nationale wie internationale Empfehlungen zum gesundheitlichen Hitzeschutz umfassen üblicherweise gestufte Vorschläge zur Minderung der Lufttemperatur in Innenräumen. Auf niederschwellige Maßnahmen (zum Beispiel Verschattung von Fensterflächen, nächtliches Lüften) folgen weitergehende Maßnahmen zum Einsatz technischer Hilfsmittel (zum Beispiel Ventilatoren sowie Kühlmittel und Klimaanlagen). Die Bundesregierung orientiert sich auch an diesen medizinisch anerkannten Empfehlungen.
Epidemiologische Studien zeigen, dass der Zugang zu klimatisierten Räumen hitzebedingte Erkrankungen und Todesfälle reduzieren kann. Der Einsatz von Klimaanlagen ist damit ein Baustein im Rahmen eines effektiven und ganzheitlichen gesundheitlichen Hitzeschutzes, der sowohl organisatorische, bauliche und patientenbezogene Präventionsmaßnahmen in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen umfasst und kombiniert.
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