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Schriftliche Frage 212 von Adam Balten (AfD): Welche, über den bestehenden Hitzeschutzplan hinausgehenden Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Hitzeschutz, und welche Initiativen und…

dip / schriftliche_frage 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 212 von Adam Balten (AfD): Welche, über den bestehenden Hitzeschutzplan hinausgehenden Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Hitzeschutz, und welche Initiativen und… Frage 212 (Adam Balten, AfD): Welche, über den bestehenden Hitzeschutzplan hinausgehenden Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Hitzeschutz, und welche Initiativen und Fördermaßnahmen bestehen, um den Bestand an Klimaanlagen perspektivisch auszubauen (mit welchen Zielwerten für die Jahre 2030, 2040 und 2050, gegebenenfalls in Prozent des Gesamtgebäudebestands)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 8. Juli 2026: Der Schutz der Gesundheit vor Hitze ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, die dabei einen vorausschauenden ressortübergreifenden Ansatz verfolgt. Mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits im Jahr 2023 auf die durch den Klimawandel immer häufiger auftretenden Hitzeperioden reagiert, um die Bevölkerung für kommende intensivere, häufigere und längere Hitzeperioden noch besser vorzubereiten und zu schützen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz für den Schutz der Gesundheit vor Hitze bei den Ländern liegt. Die Initiative des BMG dient daher vor allem als Impuls, um die Akteurinnen und Akteure in Ländern und Kommunen zu sensibilisieren, schnell zu reagieren und eigene, jeweils passgenaue Hitzeschutzmaßnahmen zu ergreifen und mit den bundesweiten Aktivitäten zu vernetzen. Schutz vor Hitze wirkt in der Summe vieler Maßnahmen und durch die Zusammenarbeit der Verantwortlichen auf allen Ebenen unseres Gemeinwesens. Daher steht das BMG im Austausch mit allen verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren von Bund, Ländern, Kommunen sowie den Selbstverwaltungspartnern im Gesundheitswesen, den Sozialverbänden und den zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, um einzelne im Hitzeschutzplan hinterlegte Maßnahmen zu verstetigen und weiterzuentwickeln. Neben kurzfristigen Maßnahmen wird mit allen Beteiligten auch eine langfristige Perspektive im Sinne einer kontinuierlichen Hitzeschutzplanung und insbesondere auch der Schutz vulnerabler Gruppen in den Blick genommen. Die Bundesregierung prüft außerdem übergreifende medizinische und gesundheitsbezogene Lösungen und Reaktionsmöglichkeiten für den Fall einer intensiven, außergewöhnlichen Hitzewelle. „Hitzewellen und Dürre“ werden in diesem Jahr als Krisenszenarien für die länder- und ressortübergreifende Krisenmanagementübung (LÜKEX) Anwendung finden. Das BMG ist an der Planung und Vorbereitung der Übung aktiv beteiligt. Die zentrale Kernübung ist für November 2026 geplant. Damit soll eine stärkere Verzahnung von gesundheitlichem Hitzeschutz und Katastrophen- und Bevölkerungsschutz auf Bundes- und Landesebene sichergestellt werden. Epidemiologische Studien zeigen, dass der Zugang zu klimatisierten Räumen hitzebedingte Erkrankungen und Todesfälle reduzieren kann. Der Einsatz von Klimaanlagen ist damit ein Baustein im Rahmen eines effektiven und ganzheitlichen gesundheitlichen Hitzeschutzes, der sowohl organisatorische, bauliche und patientenbezogene Präventionsmaßnahmen in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen umfasst und kombiniert. Im Rahmen des Krankenhaustransformationsfonds können auch hitzeschutzrelevante bauliche oder technische Maßnahmen – wie Verschattung, Gebäudebegrünung oder klimafreundliche Kühlung – förderfähig sein, sofern die Förderung im Schwerpunkt einem Fördertatbestand des Krankenhaustransformationsfonds dient. Auch im Pflegeversicherungsrecht kann eine Finanzierung von baulichen Maßnahmen zur Verbesserung des Hitzeschutzes bei Pflegeeinrichtungen über die sogenannten Investitionskosten erfolgen. Unter Berücksichtigung der Organisationshoheit der Einrichtungsträger wird davon ausgegangen, dass die Schaffung angemessener Raumtemperaturen zum gesundheitlichen Schutz der Patientinnen und Patienten in der Verantwortung der Einrichtungsträger liegt.

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