Fehlender Hitzeschutz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
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Fehlender Hitzeschutz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1008
21. Wahlperiode 05.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Anne-
Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Christian
Görke, Ates Gürpinar, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja
Lemke, Sören Pellmann, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange und der Fraktion
Die Linke
Fehlender Hitzeschutz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
In den vergangenen Sommern kam es in vielen Kliniken, Pflegeheimen und
Rettungswachen zu extremen Raumtemperaturen, teils über 35 °C. Dies betrifft
insbesondere Intensivstationen, Operationssäle, Dachgeschossstationen und
andere Bereiche ohne Klimaanlage oder ausreichende bauliche
Hitzeschutzmaßnahmen. Berichte von Beschäftigten zeigen, dass medizinisches Personal unter
diesen Bedingungen körperlich an seine Grenzen kommt, Patientinnen und
Patienten einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind und Arbeits- sowie
Behandlungsqualität leiden (vgl. www.zeit.de/gesundheit/2025-08/hitze-schutz-kliniken-fehl
t-klimaanlage).
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und andere Expertinnen und Experten
weisen seit Jahren darauf hin, dass Gesundheitseinrichtungen auf zunehmende
Hitzewellen vorbereitet werden müssen. Trotzdem fehlen vielerorts
verbindliche Vorgaben, Investitionsprogramme und konkrete Maßnahmen (vgl. www.tag
esschau.de/inland/hitzewelle-hitzeschutz-krankenhaus-100.html; www.hs-har
z.de/dokumente/extern/Forschung/NWK2023/Beitraege/Hitzeschutz_in__deuts
chen__Krankenhaeusern_und_Pflegeheimen.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Anzahl der
Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in Deutschland vor, die nicht über
Klimaanlagen oder vergleichbare Hitzeschutzsysteme verfügen (wenn ja,
bitte auflisten)?
2. Welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Vorgaben bestehen derzeit in
Deutschland zum baulichen oder technischen Hitzeschutz in Gesundheits-
und Pflegeeinrichtungen?
3. Inwieweit sieht die Bundesregierung im Arbeitsschutzrecht ausreichende
Regelungen zum Schutz von Beschäftigten in Gesundheits- und
Pflegeeinrichtungen vor extremer Hitze, insbesondere bei Temperaturen über 30 °C
in Innenräumen?
4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen kurzfristig gegen extreme Hitze zu
rüsten?
5. Was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die
erforderlichen technischen Maßnahmen – wie Fassadenbegrünung oder
Hitzeschutzfolien – überall flächendeckend und zeitnah umgesetzt werden, und
inwiefern können entsprechende Ausgaben aus dem Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden?
6. Welche Abstimmungen fanden in den letzten fünf Jahren zwischen dem
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und den Ländern und
Kommunen zu Hitzeschutzmaßnahmen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
statt, und mit welchem Ergebnis?
7. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, dass Klimaanpassung und
Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern,
damit der Bund gemeinsam mit den Ländern und Kommunen die
Hitzeschutzmaßnahmen finanzieren kann?
8. Welche Förderprogramme des Bundes zur Finanzierung von Maßnahmen
für den Hitzeschutz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen existieren
bereits?
9. Inwiefern werden Förderprogramme des Bundes, z. B. im Rahmen der
Krankenhausfinanzierung, für Hitzeschutzmaßnahmen genutzt?
10. Warum gibt es bisher keine bundesweit verbindlichen Regelungen
bezüglich maximaler Raumtemperaturen für Patientenzimmer und
Behandlungsräume, obwohl internationale Standards solche Grenzwerte
empfehlen (www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/2024_07_08_Bauhygienische_
Massnahmen_zum_Hitzeschutz_im_Krankenhaus.pdf)?
11. Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Krankenhausreform oder
anderer Gesetzesvorhaben, Hitzeschutz als verpflichtenden Bestandteil
baulicher und technischer Mindeststandards aufzunehmen?
12. Wie begründet die Bundesregierung das Fehlen eines verpflichtenden
Investitionsplans zur strukturellen Nachrüstung bestehender Gesundheits-
und Pflegeeinrichtungen für den Hitzeschutz, insbesondere, weil 97
Prozent der Kliniken die Finanzierung als Haupthindernis sehen (www.tagess
chau.de/inland/hitzewelle-hitzeschutz-krankenhaus-100.html)?
13. Weshalb sind die Musterhitzeschutzpläne des Bundesministeriums für
Gesundheit lediglich Empfehlungen und keine verbindlichen Vorschriften
zur Umsetzung konkreter Maßnahmen in Gesundheits- und
Pflegeeinrichtungen (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Do
wnloads/H/Hitzeschutzplan/Musterhitzeschutzplan_Krankenhaeuser_B
F.pdf), und erwägt die Bundesregierung, hier eine Rechtsänderung für
mehr Einheitlichkeit im bundesweiten Hitzeschutz in Gesundheits- und
Pflegeeinrichtungen zu initiieren?
14. Welche gesundheitlichen Risiken sieht die Bundesregierung für
Patientinnen und Patienten, insbesondere auf Intensivstationen, in Operationssälen
oder in Bereichen mit vulnerablen Gruppen, bei fehlender Raumkühlung
während Hitzeperioden?
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Anzahl hitzebedingter,
gesundheitlicher Vorfälle oder Zwischenfälle in Gesundheits- und
Pflegeeinrichtungen in den Jahren von 2020 bis 2025, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
16. Was unternimmt die Bundesregierung, um die soziale Dimension des
Hitzeschutzes – wie Nachbarschaftshilfe und Betreuung bzw. Pflege
vulnerabler Menschen im häuslichen Bereich – besser in bundesweiten
Hitzeschutzkonzepten zu berücksichtigen?
17. Welche Unterstützung erhalten z. B. hochaltrige, pflegebedürftige oder
andere hitzesensible Menschen in großen Hitzewellen, wenn ihnen zuhause
keine Möglichkeit gegeben ist, z. B. Räume zu kühlen?
18. Sehen die (Muster-)Hitzeschutzpläne nach Kenntnis der Bundesregierung
eine Verlagerung in hitzegeschützte Räumlichkeiten vor, und hält die
Bundesregierung diese Maßnahmen für ausreichend, um Hitzetote und
hitzebedingte Gesundheitsschäden deutlich zu reduzieren?
19. Was tut die Bundesregierung, damit Investitionen in Hitzeschutz nicht nur
als kurzfristige Akutmaßnahmen, sondern als langfristige Strategie in
allen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen etabliert werden?
20. Zu welchem Ergebnis ist die Prüfung gemäß Hitzeschutzplan des BMG
gekommen, Hitzebeauftragte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu
ernennen, und welche Qualifikation und Vergütung ist für diese ggf.
vorgesehen (siehe Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 bis 10 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8271)?
Berlin, den 28. August 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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