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Schriftliche Frage 12 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung Schutzmaßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Passfotos oder höchstpersönliche Dokumente, die Bundesbehörden (B…

dip / schriftliche_frage 18.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 12 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung Schutzmaßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Passfotos oder höchstpersönliche Dokumente, die Bundesbehörden (B… Frage 12 (Lukas Benner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung Schutzmaßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Passfotos oder höchstpersönliche Dokumente, die Bundesbehörden (Bundespolizei, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) in ihren Akten speichern, nicht an Medienvertreter gelangen wie in den Fällen der drei Schutzsuchenden aus Somalia, die in Deutschland ein Asylgesuch gestellt haben, und wenn ja, welche, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie diese höchstpersönlichen Daten an Medien gelangen konnten, und wenn ja, wie lauten diese (vgl. www.bild.de/politi k/inland/asylverfahren-fuer-somalier-aufregung-i n-berlin-685968d88c3249291a726ee8, www.niu s.de/gesellschaft/news/pro-asyl-somalis-slubice-b undespolizei/cbbfcde4-011e-45e5-98bb-c0518418 4b6a)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. Juli 2025: Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im vorliegenden Rechtsstreit keine höchstpersönlichen Daten der beteiligten Behörden an Medienvertreter gelangt sind. Das in Rede stehende Lichtbild entstammt nach Kenntnis der Bundesregierung einem Dokument, welches die Rechtsanwältin der Antragstellerin im Eilverfahren zu den Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Berlin gegeben hat. Erkenntnisse darüber, wie das Dokument an Medienvertreter gelangt ist, liegen der Bundesregierung nicht vor. Jede Bundesbehörde ist zur Einhaltung der Datenschutzgrundsätze verpflichtet. Bei Bekanntwerden eines Datenschutzvorfalls ist der oder die jeweilige Datenschutzbeauftragte zu informieren.

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