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Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften BLG

lobbyregister / register_entry 07.03.2022 · Original ↗

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Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften BLG Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Ziel des BLG ist die ideelle Förderung und Weiterentwicklung von Maßnahmen, die zur nachhaltigen, integrierten Entwicklung und Neuordnung der ländlichen Räume beitragen, wie ländliche Siedlung, Agrarstrukturverbesserung, integrierte Dorf-, Regional- und Landentwicklung einschließlich Bauwesen; des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umwelt-, Küsten- und Hochwasserschutzes; des Tierschutzes. Zu den Aufgaben des BLG zählen die aktuelle Information der gemeinnützigen Landgesellschaften über grundsätzliche und spezielle Fragen der Agrarstruktur- und Landentwicklung, die Organisation des fachlichen Erfahrungsaustausches in Fachausschüssen, Tagungen und Informationsveranstaltungen, die Berichterstattung über ländliche Entwicklung, die abgestimmte Vertretung der gemeinsamen Interessen der gemeinnützigen Landgesellschaften auf Bundesebene und gegenüber europäischen Einrichtungen. Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Stadtentwicklung; Wohnen; Erneuerbare Energien; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Zivilrecht; Tierschutz; Sonstige Interessenbereiche; EU-Gesetzgebung; Klimaschutz; Immissionsschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Ländlicher Raum; Artenschutz/Biodiversität; Bauwesen und Bauwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" Regelungsvorhaben: - Bundeshaushalt 2026: Fördermittel insbesondere für Ländliche Entwicklung, Tierwohl, Umwelt-/Klimaschutz, Städtebau und regionale Wirtschaftsförderung - Grundstückverkehrsgesetz / Neue Agrarstrukturgesetze der Länder: Gesetzesentwürfe der Länder für neue Agrarstrukturgesetze unter Bezugnahme auf das Grundstückverkehrsgesetz - Gemeinschaftsaufgabe GAK zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes: Jährliche Überarbeitung des GAK-Rahmenplanes; Finanzausstattung des Bundes für die GAK - Bauturbo, insbesondere erleichterte Innenentwicklung ohne Bauleitplanung und Schutz des Außenbereiches: u.a. Innenentwicklung, Außenbereichsentwicklung, Flächenschonung: Es sollte der Schutz der Freiflächen im „Bauturbo“ besser beachtet werden. Nach Auffassung des BLG sollte der angrenzende Außenbereich („im räumlichen Zusammenhang“) nur dann per „Bauturbo“ in Anspruch genommen werden, falls im Innenbereich keine ausreichenden Wohnbauflächen mehr zur Verfügung stehen. Unbenommen bleibt den Gemeinden weiterhin die Inanspruchnahme von Freiflächen in regulären Bebauungsplanverfahren. - Infrastrukturzukunftsgesetz und "Natürliche Infrastruktur" Gesetz: Planungsbeschleunigung für Infrastrukturvorhaben des Bundes einschl. der naturschutzrechtlichen Kompensationsregelung mit "Bundeskompensationsgeld" - Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz: Förderprogramm des Bundes für Klimaschutzmaßnahmen und Klimaanpassungsmaßnahmen in Landschaft, Natur sowie im Innenbereich, u.a. Moorschutz - GAP-Strategieplan, insbesondere Ländliche Entwicklung und landwirtschaftliche Investitionsförderung: Mitwirkung im Begleitausschuss zum GAP-Strategieplan - Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW): Regelmäßige Überarbeitung des GRW-Rahmenplanes; Finanzausstattung des Bundes für die GRW - Aufhebung der zweimaligen Grunderwerbsteuer für siedlungsrechtliche Vorkaufsfälle: Der BLG schlägt die Aufhebung der zweimaligen Grunderwerbsteuer für das landwirtschaftliche bzw. siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht vor. Derzeit wird sowohl bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes durch die gemeinnützige Landgesellschaft als beim Nacherwerb durch den nach Grundstücksverkehrsgesetz berechtigten Landwirt jeweils Grunderwerbsteuer fällig. Viele erwerbsbereite Landwirte werden in der Praxis durch die zusätzlichen steuerinduzierten Kosten von der Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes abgeschreckt. - Umfassende Berücksichtigung des Grundstücksverkehrsgesetzes bei der Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträge: Beim Grundstücksverkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken sollten die speziellen Genehmigungsverfahren und Mitteilungspflichten nach dem Grundstücksverkehrsgesetz ebenfalls umfassend digital organisiert werden.

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