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Schriftliche Frage 39 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung ihre offenbar bevorstehende Zustimmung zum Export von Eurofightern an die Türkei, obwohl dort zuletzt erne…

dip / schriftliche_frage 18.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 39 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung ihre offenbar bevorstehende Zustimmung zum Export von Eurofightern an die Türkei, obwohl dort zuletzt erne… Frage 39 (Max Lucks, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung ihre offenbar bevorstehende Zustimmung zum Export von Eurofightern an die Türkei, obwohl dort zuletzt erneut mehrere demokratisch gewählte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister abgesetzt und inhaftiert wurden (vgl. Handelsblatt vom 5. Juli 2025), zeitgleich diese menschenrechtliche und rechtsstaatliche Entwicklung laut Medienberichten noch als Grund für die Ablehnung im April 2025 (vgl. Handelsblatt vom 17. April 2025) gedient haben soll (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/r uestung-bundesregierung-stoppt-eurofighter-expo rt-an-die-tuerkei/100122181.html, abgerufen am 8. Juli 2025 und www.handelsblatt.com/politik/int ernational/ruestungsindustrie-eurofighter-export-a n-die-tuerkei-steht-kurz-vor-zustimmung/100137 226.html, Abgerufen am 8. Juli 2025)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. Juli 2025: Über den Sachstand von etwaigen Einzelfallentscheidungen zu laufenden Rüstungsexportkontrollvorgängen gibt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft. Die Bundesregierung unterrichtet nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für den Bereich der Rüstungsexportkontrolle über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab.

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