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Schriftliche Frage 42 von Lea Reisner (DIE LINKE): Wann hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Ausfuhrlizenz nach dem Außenwirtschaftsgesetz an die ThyssenKrupp AG für ein…

dip / schriftliche_frage 22.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 42 von Lea Reisner (DIE LINKE): Wann hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Ausfuhrlizenz nach dem Außenwirtschaftsgesetz an die ThyssenKrupp AG für ein… Frage 42 (Lea Reisner, Die Linke): Wann hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Ausfuhrlizenz nach dem Außenwirtschaftsgesetz an die ThyssenKrupp AG für ein sechstes U-Boot („Korruption: Deutsche U-Boote für Israel“, NDR vom 11. Juli 2025) an Israel genehmigt, und welche Gründe kann die Bundesregierung zu der Verzögerung anführen – die sie unter anderem anlässlich einer Klage Nicaraguas vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) als Begründung genannt hat, es müssten keine Sofortmaßnahmen gegen Deutschland im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg verhängt werden (Summary of the Order of 30 April 2024, IGH v. 30. April 2024)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 19. August 2025: Eine der Fragestellung entsprechende Genehmigung wurde bislang nicht erteilt. Im Übrigen gilt, dass die Bewertungs-, Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse der Rüstungsexportkontrolle dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallen. Die Auskunftspflicht der Bundesregierung beschränkt sich nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für diesen Bereich des Regierungshandelns auf die Unterrichtung des Parlaments über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen oder darauf, dass eine Genehmigung für ein wie in der Frage beschriebenes Geschäft nicht erteilt worden ist. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab.

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