Deutsche Waffenlieferungen an Israel und die Folgen für die Bevölkerung in Gaza (Antwort zu Drs. 21/141)
Text
Deutsche Waffenlieferungen an Israel und die Folgen für die Bevölkerung in Gaza (Antwort zu Drs. 21/141)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/284
21. Wahlperiode 26.05.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Lea Reisner, Ulrich
Thoden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/141 –
Deutsche Waffenlieferungen an Israel und die Folgen für die Bevölkerung in Gaza
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach einer zweimonatigen Waffenruhe hat Israel am 18. März 2025 nach
eigener Auskunft die „Kampfhandlungen in vollem Umfang wieder
aufgenommen“ (vgl. www.bbc.com/news/articles/cwyg28wd1k3o).
Unterschiedliche Expertinnen und Experten und Organisationen werfen Israel
Kriegsverbrechen oder Völkermord vor (vgl. Bericht UN-Sonderberichterstatterin
Francesca Albanese, unter: www.ohchr.org/en/press-releases/2025/03/
tragedyforetold-and-stain-our-collective-humanity-special-rapporteur-warns).
Deutschland unterstützt Israel durch Rüstungsexporte. Mit dem Ende der
Waffenruhe stellen sich erneut Fragen nach der Verantwortung und Rolle
Deutschlands in diesem Krieg, die sich vor allem aus dem Export von Rüstungsgütern
ergeben.
1. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Stürmung von palästinensischen Buchläden durch die israelische
Polizei (vgl. edition.cnn.com/2025/02/10/middleeast/educational-booksho
p-raid-east-jerusalem-intl/index.html)?
Die Bundesregierung setzt sich weltweit für Rechtsstaatlichkeit und
Demokratie ein, auch gegenüber engen Partnern wie Israel. Aus diesem Grund haben
sowohl der deutsche Botschafter in Israel als auch der Leiter des
Vertretungsbüros in den Palästinensischen Gebieten in Stellungnahmen auf X unter anderem
von einem beunruhigenden Vorgehen gegen eine Institution gesprochen, welche
sich für die Förderung von Literatur, Bildung und Austausch einsetzt, und eine
rasche Aufklärung der erhobenen Vorwürfe seitens der israelischen Behörden
gefordert.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 26. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie bewertet die Bundesregierung und welche Konsequenzen zieht sie vor
allem auch im Hinblick auf ihre Rüstungsexportpolitik daraus, dass
a) 70 Prozent der Getöteten im Gazastreifen Kinder und Frauen sind (vgl.
www.bbc.com/news/articles/cn5wel11pgdo),
b) die israelische Regierung seit Anfang März 2025 jegliche
Lebensmittellieferungen nach Gaza verhindert,
c) der israelische Verteidigungsminister, Israel Katz, Gaza mit „totaler
Verwüstung“ droht (vgl. Post von Israel Katz auf X vom 19. März
2025, 16:54 Uhr)?
3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit deutschen Waffen keine
Kriegsverbrechen begangen werden?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die
Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach
sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer
Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Grundlage hierfür
sind die rechtlichen Grundlagen des Gesetzes über die Kontrolle von
Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), der
Außenwirtschaftsverordnung (AWV), des „Gemeinsamen Standpunkts des
Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame
Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und
Militärgütern“ in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 14. April 2025 (Gemeinsamer
Standpunkt) und des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty –
ATT) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 in der
Neufassung vom 26. Juni 2019. Entsprechend dieser Vorgaben wird stets auch
die Frage des Risikos einer Verletzung des humanitären Völkerrechtes
berücksichtigt. Dies gilt auch für Rüstungsexporte nach Israel.
4. Welche Rolle spielte das Urteil des Internationalen Gerichtshofes vom
30. April 2024 (vgl. Alleged Breaches of Certain International Obligations
in respect of the Occupied Palestinian Territory; Nicaragua v. Germany)
für die darauffolgenden Rüstungsexportgenehmigungen Deutschlands an
Israel?
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat die Praxis der sorgfältigen
Einzelfallprüfung der Bundesregierung ausdrücklich im Rahmen des Verfahrens auf
einstweiligen Rechtsschutz gegen Nicaragua anerkannt und von der Anordnung
weiterer Maßnahmen abgesehen.
5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, ein Export von Kriegswaffen
nach Israel verstoße derzeit gegen internationales Recht?
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die
Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach
sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer
Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben.
6. In welchem Ausmaß hat die Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023
Waffenlieferungen an Israel genehmigt (bitte nach Monaten, gelieferten
Rüstungsgütern, Dual-Use-Gütern, Herstellern und Verkaufswerten
auflisten)?
Im Zeitraum vom 7. Oktober 2023 bis zum aktuellen Stichtag (13. Mai 2025)
wurden Einzelausfuhrgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von
Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von 485 103 796 Euro erteilt.
Die in diesem Zeitraum für die endgültige Ausfuhr nach Israel genehmigten
Güter betreffen die Ausfuhrlistenpositionen A0001, A0002, A0003, A0004,
A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0010, A0011, A0013, A0014, A0015,
A0016, A0017, A0018, A0019, A0021, A0022. Da Ausfuhrlisten-Positionen
unterschiedliche Güter und Güterteile enthalten, ist eine Angabe von
Stückzahlen für eine Ausfuhrlisten-Position nicht angezeigt.
Im Übrigen folgt die Bundesregierung dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185), wonach eine Auskunft aus
Gründen des Staatswohls verweigert werden kann. Dies ist der Fall, sofern wie
hier die Auskunft konkrete Einblicke in die auf Seiten des Empfängerlands
aktuell bestehenden Güterbedarfe ermöglichen würde, da dies negative
Auswirkungen auf die außenpolitischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland
haben kann.
7. Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der Stellungnahme der
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (vgl. WD 2 – 3000 –
009/25) bzw. anerkennt die Bundesregierung im Kontext der
Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages ihre
Pflicht, bei der Vollstreckung der IStGH (Internationaler Strafgerichtshof)-
Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Joaw Galant dergestalt
mitwirken zu müssen, als dass ein Besuch dieser Personen in Deutschland zu
einer Festnahme und Überstellung führen muss?
Die Bundesregierung nimmt Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Dienstes
des Deutschen Bundestages zur Kenntnis, kommentiert diese aber nicht.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 39 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 20/13973
verwiesen.
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ISSN 0722-8333]
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