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Deutsche Waffenlieferungen an Israel und die Folgen für die Bevölkerung in Gaza (Antwort zu Drs. 21/141)

dip / drucksache 26.05.2025 · WP 21 · 21/284 · Antwort · Original ↗

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Deutsche Waffenlieferungen an Israel und die Folgen für die Bevölkerung in Gaza (Antwort zu Drs. 21/141) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/284 21. Wahlperiode 26.05.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Lea Reisner, Ulrich Thoden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/141 – Deutsche Waffenlieferungen an Israel und die Folgen für die Bevölkerung in Gaza V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach einer zweimonatigen Waffenruhe hat Israel am 18. März 2025 nach eigener Auskunft die „Kampfhandlungen in vollem Umfang wieder aufgenommen“ (vgl. www.bbc.com/news/articles/cwyg28wd1k3o). Unterschiedliche Expertinnen und Experten und Organisationen werfen Israel Kriegsverbrechen oder Völkermord vor (vgl. Bericht UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese, unter: www.ohchr.org/en/press-releases/2025/03/ tragedyforetold-and-stain-our-collective-humanity-special-rapporteur-warns). Deutschland unterstützt Israel durch Rüstungsexporte. Mit dem Ende der Waffenruhe stellen sich erneut Fragen nach der Verantwortung und Rolle Deutschlands in diesem Krieg, die sich vor allem aus dem Export von Rüstungsgütern ergeben. 1. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Stürmung von palästinensischen Buchläden durch die israelische Polizei (vgl. edition.cnn.com/2025/02/10/middleeast/educational-booksho p-raid-east-jerusalem-intl/index.html)? Die Bundesregierung setzt sich weltweit für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ein, auch gegenüber engen Partnern wie Israel. Aus diesem Grund haben sowohl der deutsche Botschafter in Israel als auch der Leiter des Vertretungsbüros in den Palästinensischen Gebieten in Stellungnahmen auf X unter anderem von einem beunruhigenden Vorgehen gegen eine Institution gesprochen, welche sich für die Förderung von Literatur, Bildung und Austausch einsetzt, und eine rasche Aufklärung der erhobenen Vorwürfe seitens der israelischen Behörden gefordert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. Mai 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Wie bewertet die Bundesregierung und welche Konsequenzen zieht sie vor allem auch im Hinblick auf ihre Rüstungsexportpolitik daraus, dass a) 70 Prozent der Getöteten im Gazastreifen Kinder und Frauen sind (vgl. www.bbc.com/news/articles/cn5wel11pgdo), b) die israelische Regierung seit Anfang März 2025 jegliche Lebensmittellieferungen nach Gaza verhindert, c) der israelische Verteidigungsminister, Israel Katz, Gaza mit „totaler Verwüstung“ droht (vgl. Post von Israel Katz auf X vom 19. März 2025, 16:54 Uhr)? 3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit deutschen Waffen keine Kriegsverbrechen begangen werden? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Grundlagen des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), des „Gemeinsamen Standpunkts des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 14. April 2025 (Gemeinsamer Standpunkt) und des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty – ATT) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 in der Neufassung vom 26. Juni 2019. Entsprechend dieser Vorgaben wird stets auch die Frage des Risikos einer Verletzung des humanitären Völkerrechtes berücksichtigt. Dies gilt auch für Rüstungsexporte nach Israel. 4. Welche Rolle spielte das Urteil des Internationalen Gerichtshofes vom 30. April 2024 (vgl. Alleged Breaches of Certain International Obligations in respect of the Occupied Palestinian Territory; Nicaragua v. Germany) für die darauffolgenden Rüstungsexportgenehmigungen Deutschlands an Israel? Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat die Praxis der sorgfältigen Einzelfallprüfung der Bundesregierung ausdrücklich im Rahmen des Verfahrens auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Nicaragua anerkannt und von der Anordnung weiterer Maßnahmen abgesehen. 5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, ein Export von Kriegswaffen nach Israel verstoße derzeit gegen internationales Recht? Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. 6. In welchem Ausmaß hat die Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 Waffenlieferungen an Israel genehmigt (bitte nach Monaten, gelieferten Rüstungsgütern, Dual-Use-Gütern, Herstellern und Verkaufswerten auflisten)? Im Zeitraum vom 7. Oktober 2023 bis zum aktuellen Stichtag (13. Mai 2025) wurden Einzelausfuhrgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von 485 103 796 Euro erteilt. Die in diesem Zeitraum für die endgültige Ausfuhr nach Israel genehmigten Güter betreffen die Ausfuhrlistenpositionen A0001, A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0010, A0011, A0013, A0014, A0015, A0016, A0017, A0018, A0019, A0021, A0022. Da Ausfuhrlisten-Positionen unterschiedliche Güter und Güterteile enthalten, ist eine Angabe von Stückzahlen für eine Ausfuhrlisten-Position nicht angezeigt. Im Übrigen folgt die Bundesregierung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185), wonach eine Auskunft aus Gründen des Staatswohls verweigert werden kann. Dies ist der Fall, sofern wie hier die Auskunft konkrete Einblicke in die auf Seiten des Empfängerlands aktuell bestehenden Güterbedarfe ermöglichen würde, da dies negative Auswirkungen auf die außenpolitischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland haben kann. 7. Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (vgl. WD 2 – 3000 – 009/25) bzw. anerkennt die Bundesregierung im Kontext der Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages ihre Pflicht, bei der Vollstreckung der IStGH (Internationaler Strafgerichtshof)- Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Joaw Galant dergestalt mitwirken zu müssen, als dass ein Besuch dieser Personen in Deutschland zu einer Festnahme und Überstellung führen muss? Die Bundesregierung nimmt Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur Kenntnis, kommentiert diese aber nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 20/13973 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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