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Schriftliche Frage 68 von Lukas Rehm (AfD): Wie hoch waren die Einsparungen im Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aufgrund verhängter Sanktionen für Leistungsempfä…

dip / schriftliche_frage 18.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 68 von Lukas Rehm (AfD): Wie hoch waren die Einsparungen im Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aufgrund verhängter Sanktionen für Leistungsempfä… Frage 68 (Lukas Rehm, AfD): Wie hoch waren die Einsparungen im Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aufgrund verhängter Sanktionen für Leistungsempfänger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bürgergeldempfänger) für die Jahre 2019 bis 2024 (bitte unter Angabe der einzelnen Jahre aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 14. Juli 2025: Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht monatlich die Statistik zu den Leistungsminderungen. Die Summe geminderter Leistungen kann aus den Angaben der Publikation „Leistungsminderungen“ der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (https://statistik.arbeitsagentu r.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524 068&topic_f=zr-leistungsminder) im Tabellenblatt „Tab 1“ berechnet werden: Bestand erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) mit mindestens einer Leistungsminderung (Spalte 1) x Durchschnittliche Leistungsminderung in Euro je ELB mit mindestens einer Leistungsminderung (Spalte 3) x 12 Monate. Im Jahr 2024 summierten sich die Leistungsminderungen auf rund 20,5 Mio. Euro. Darüber hinaus geht von Leistungsminderungen eine präventive Wirkung aus, die zu Minderausgaben führt. In einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB-Kurzbericht 15/2024: „Ex-ante-Effekte von Sanktionen in der Grundsicherung; Bereits die Möglichkeit einer Sanktionierung zeigt Wirkung“) wurde bestätigt, dass von Minderungen bzw. Sanktionen Ex-ante-Effekte ausgehen. Diese Effekte beschreiben die Auswirkungen von Leistungsminderungen auf das Verhalten von Personen, die nicht selbst von Minderungen betroffen sind. Denn bereits die Wahrscheinlichkeit von Leistungsminderungen kann sich auf das Arbeitssuch- und -bereitschaftsverhalten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten positiv auswirken.

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