Schriftliche Frage 9 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Systeme Künstlicher Intelligenz oder vergleichbare elektronische Assistenzsysteme bei der…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 9 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Systeme Künstlicher Intelligenz oder vergleichbare elektronische Assistenzsysteme bei der…
Frage 9 (Lukas Benner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Systeme Künstlicher Intelligenz oder vergleichbare elektronische Assistenzsysteme bei der Bearbeitung von Asyl- oder Aufenthaltsverfahren ein (bitte ggf. jeweilige Systeme und Bearbeitungsschritte benennen), und, wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dieser Einsatz?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. September 2026:
Im Rahmen seiner Zuständigkeit für das Asylverfahren, setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zwei KI-gestützte Assistenzsysteme ein: Das Assistenzsystem für Sicherheitsmeldungen (ASM) sowie den Dialektidentifizierungsassistenten (DIAS). ASM unterstützt im Rahmen des Asylverfahrens die Asylsachbearbeitenden des BAMF bei der Erkennung von sicherheitsrelevanten Sachverhalten. Das System markiert potenziell relevante Textstellen in Anhörungsprotokollen, die dann durch die Asylsachbearbeitenden validiert bzw. revidiert werden müssen. Der Einsatz wird auf den asylrechtlichen Prüf- und Aufklärungsauftrag des BAMF nach § 5 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG) i. V. m. Artikel 4 Absatz 3 VO (EU) 2024/1347 i. V. m. Artikel 34 VO (EU) 2024/1348 und die Befugnis zur Datenverarbeitung § 7 Absatz 1 AsylG gestützt. DIAS liefert auf Grundlage einer phonetischen Analyse einer von der antragstellenden Person abgegebenen, 2 bis 3-minütigen Sprachprobe einen Hinweis auf die gesprochene Sprache bzw. den Dialekt. Die Asylsachbearbeitenden des BAMF können anhand dieser Hinweise in der Anhörung gezielte Fragen zur möglichen Plausibilisierung des angegebenen Herkunftslands stellen. DIAS kommt nur zum Einsatz, wenn keine gültigen Pass- oder Passersatzdokumente vorliegen. Der Einsatz wird auf die Befugnis des BAMF zur Sprachanalyse zur Bestimmung des Herkunftsstaates oder der Herkunftsregion nach § 16 Absatz 1 Satz 3 AsylG gestützt.
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