Zusammenarbeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit Geheimdiensten
Text
Zusammenarbeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit Geheimdiensten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4188
21. Wahlperiode 19.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Violetta Bock, Anne-Mieke Bremer, Agnes
Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja
Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Zusammenarbeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit
Geheimdiensten
Die Fragestellenden wurden von einem Asylsuchenden kontaktiert, der
vermutet, dass während seiner Anhörung beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) ein Mitarbeiter eines Geheimdienstes anwesend war.
Über die Teilnahme von Mitarbeitern des Bundesamts für Verfassungsschutz
(BfV) an Asylanhörungen berichteten verschiedene Medien bereits vor knapp
zehn Jahren (netzpolitik.org vom 12. Dezember 2016 und vom 27. Juni 2017,
der Spiegel vom 18. März 2017). Auf eine frühere parlamentarische Anfrage
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/12774) erklärte die Bundesregierung, Rechtsgrundlage hierfür sei § 25
Absatz 6 des Asylgesetzes (AsylG): „Die Anhörung ist nicht öffentlich. An ihr
können Personen, die sich als Vertreter des Bundes, eines Landes oder des
Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen ausweisen, teilnehmen. (…)
Anderen Personen kann der Leiter des Bundesamtes oder die von ihm
beauftragte Person die Anwesenheit gestatten.“ Alle Teilnehmenden der Anhörung
werden demnach in der Niederschrift aufgeführt, davon erhält der
Asylsuchende eine Kopie (§ 25 Absatz 8 AsylG). Die Geflüchteten erfahren somit
erst im Nachhinein, wenn ein Mitarbeiter des BfV ihrer Anhörung beigewohnt
hat. Vertreterinnen und Vertreter des BfV könnten nicht nur passiv zuhören,
sondern selbst Fragen stellen. Die Frage, wie häufig das BfV von der
Möglichkeit, an Asylanhörungen teilzunehmen, Gebrauch macht, beantwortete die
Bundesregierung „aus Gründen des Staatswohls“ zunächst nicht (Antwort zu
Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/12774). In der Antwort auf eine weitere
Anfrage ist davon die Rede, dass das BfV „im Einzelfall“ an Anhörungen
teilnehme (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/4015).
Die Fragestellenden sehen einen Konflikt zwischen der Teilnahme des BfV an
Asylanhörungen und den Interessen der Geflüchteten. Wenn diese befürchten
müssen, nicht nur einem Vertreter des BAMF, sondern auch einem Mitarbeiter
des BfV gegenüberzusitzen, wird die Vertraulichkeit der Anhörung nach ihrem
Dafürhalten verletzt. Da für Geflüchtete nicht zu überblicken ist, was
Geheimdienstmitarbeiter mit den in der Anhörung erlangten Informationen machen,
müssen sie davon ausgehen, mit bestimmten Aussagen im schlimmsten Fall
sich selbst oder ihre Angehörigen im Herkunftsland zu gefährden. Zudem
besteht das Risiko, dass sie aufgrund ihres Kontakts zu einem deutschen
Geheimdienst in ihrer Heimat Verfolgung ausgesetzt sein könnten, was einen
Nachfluchtgrund darstellen kann (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache
19/4015). Das Onlinemedium netzpolitik.org kommentierte die aktive
Teilnahme von Geheimdienstmitarbeitern an Asylanhörungen wie folgt: „Der
Charakter einer Anhörung, die eigentlich Fluchtgründe bewerten soll, verändert
sich dadurch zu einer Informationsbeschaffungsveranstaltung für die
Sicherheitsbehörden“ (27. Juni 2017).
Daneben gibt es weitere Formen der Zusammenarbeit zwischen dem BAMF
und Geheimdiensten sowie weiteren Sicherheitsbehörden. Das BAMF übergibt
die Daten von Geflüchteten aus bestimmten Herkunftsländern an die
Geheimdienste des Bundes, das Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt.
Diese sollen über mögliche Sicherheitsbedenken und Asylversagensgründe
informieren. Bei welchen Herkunftsländern und Gruppen ein solcher
Sicherheitsabgleich erfolgt, ist nicht öffentlich (Antwort zu Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 18/12774).
Umgekehrt ist das BAMF verpflichtet, dem BfV Informationen zu Hinweisen
auf verfassungsfeindliche, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche
Bestrebungen zu übermitteln, von denen es im Rahmen seiner Tätigkeit erfahren
hat (§ 18 Absatz 1a des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG)). Die
Vorschrift besteht seit 2002. Ähnliche Übermittlungspflichten existieren auch
für den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst
(MAD) und das BKA (Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache
18/12774).
Nach Angaben der Bundesregierung führt der BND seit der Auflösung seiner
Tarnorganisation „Hauptstelle Befragungswesen“ (HBW) am 30. Juni 2014
keine verdeckten Befragungen in Erstaufnahmeeinrichtungen mehr durch. Das
BfV nimmt aber in Einzelfällen anlassbezogen Kontakt zu Asylsuchenden auf.
In den Jahren 2014 und 2015 wurden dem BAMF neun Fälle gemeldet, in
denen es „nachrichtendienstlichen Kontakt“ zu Asylsuchenden gab (Antworten
zu den Fragen 13 bis 15 auf Bundestagsdrucksache 18/7399).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung Angaben zum Umfang und der Praxis der
Teilnahme von BfV-Mitarbeitern bei Asylanhörungen machen, und wenn ja,
welche (zum Beispiel: wie häufig nehmen BfV-Mitarbeitende an
Anhörungen teil, bei welchen Herkunftsländern bzw. Herkunftsregionen erfolgt
der Einsatz, wie hat sich dies über die Jahre verändert)?
2. Bei welchen Herkunftsländern und Personengruppen erfolgen derzeit
Sicherheitsabgleiche (§ 73 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG))?
3. Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie häufig solche
Sicherheitsabgleiche seit 2017 vorgenommen wurden, und wenn ja, welche
(bitte nach Jahren und Herkunftsländern auflisten)?
4. Wie häufig erfolgte seitens der Polizeien, des BND, des BfV und des
MAD eine Rückmeldung an das BAMF (bitte auch hier nach Jahren
aufschlüsseln und den jeweiligen Behörden zuordnen)?
a) Wie häufig hat das BAMF daraufhin einen Schutzstatus versagt?
b) Hat das BAMF aus diesen Rückmeldungen weitere Erkenntnisse
gewonnen, und wenn ja, welche?
c) Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Praxis
der Sicherheitsabgleiche?
5. Erfolgten seit 2017 Befragungen von Geflüchteten durch den BND, und
wenn ja, wie viele (bitte nach Jahren und Herkunftsländern der
Betroffenen auflisten)?
6. Fanden diese Befragungen vor oder nach der Entscheidung des BAMF
über den Asylantrag statt?
7. Kann die Bundesregierung nähere Angaben dazu machen, nach welchen
Kriterien Anhörer Fälle an das BAMF-interne Sicherheitsreferat melden
sollen, das für die Koordination der Zusammenarbeit mit den
Geheimdiensten und sonstigen Sicherheitsbehörden zuständig ist (vgl. Antwort zu
Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/12774)?
8. Wie viele Mitarbeitende sind derzeit im Sicherheitsreferat des BAMF
beschäftigt?
9. Wie viele Sonderbeauftragte für Sicherheit sind derzeit im BAMF tätig,
und wie viele von ihnen werden in den Außenstellen eingesetzt (bitte nach
Außenstellen auflisten)?
10. Wie viele Verbindungsbeamte anderer Behörden und Stellen des Bundes
verfügen an oder in Dienstgebäuden des BAMF über eigene
Räumlichkeiten (bitte nach Behörden bzw. Dienststellen auflisten)?
11. Wie viele Verbindungsbeamte des BAMF sind in welchen anderen
Behörden oder Stellen des Bundes tätig oder bei Arbeitssitzungen nicht nur in
Einzelfällen beteiligt, wie viele Verbindungsbeamte des BAMF sind im
Ausland tätig (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
12. Wie viele Mitarbeitende des BAMF sind in Arbeitsgremien im
Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) dauerhaft vertreten (bitte die
Arbeitsgremien und die Zahl der dort vertretenen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter angeben), und ist eine Beteiligung des BAMF an dem
geplanten gemeinsamen Zentrum der Sicherheitsbehörden aus Bund und
Ländern zur Abwehr von hybriden Bedrohungen geplant (www.tagesscha
u.de/investigativ/ndr-wdr/abwehrzentrum-hybride-angriffe-100.html)?
13. Wie viele Mitarbeitende des BAMF sind in Arbeitsgremien der
Bundesländer vertreten, in denen dauerhaft oder in Einzelfällen die
Zusammenarbeit der Behörden im Phänomenbereich Islamismus/internationaler
Terrorismus hinsichtlich asyl- und aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen
koordiniert und abgestimmt wird, und in welchen Bundesländern gibt es
entsprechende Gremien mit welchem Namen (beispielsweise
Sicherheitskonferenz NRW; bitte nach Gremien auflisten)?
14. In wie vielen Fällen wurden durch die AG Status im GTAZ seit 2022
Überwachungsmaßnahmen nach § 56 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
begleitet bzw. koordiniert (bitte, soweit möglich, nach Jahren und
Herkunftsländern differenzieren)?
15. In wie vielen Fällen hat die AG Status seit 2022 eine
Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG empfohlen bzw. ausgesprochen (bitte nach
Jahren und Herkunftsländern auflisten)?
16. In wie vielen Fällen wurden seit 2022 Informationen aus dem BAMF nach
§ 18 Absatz 1a BVerfSchG an das BfV übermittelt, und
a) wie waren diese auf die Herkunftsländer verteilt (bitte nach Jahren
auflisten, soweit nur Informationen zu Herkunftsregionen vorliegen,
bitte diese entsprechend angeben),
b) für welche Phänomenbereiche bzw. entsprechenden Abteilungen im
BfV waren sie relevant (bitte nach Jahren auflisten),
c) wie viele nachrichtendienstlich relevante Personen wurden bei der
Prüfung der Daten erkannt (bitte nach Phänomenbereichen bzw.
Abteilungen und nach Jahren auflisten)?
17. Wie viele Meldungen des BAMF an den BND, den MAD und das BKA
zu sicherheitsrelevanten Hinweisen gab es seit 2017 (bitte nach Jahren
und Behörden aufschlüsseln, bitte jeweils auch angeben, über wie viele
Asylanträge das BAMF in den erwähnten Zeiträumen insgesamt
entschieden hat), und wie waren diese Meldungen auf die Herkunftsländer
verteilt?
18. Meldet das BAMF sicherheitsrelevante Hinweise auch an ausländische
Behörden, und bekommt es umgekehrt Meldungen ausländischer
Behörden?
19. Wird im BAMF nach wie vor keine Software zur (teil-)automatisierten
Erkennung von Sicherheitsrisiken unter Schutzsuchenden oder zur
Auswertung der vom Sicherheitsreferat erhobenen oder verarbeiteten
Informationen eingesetzt, und falls doch, mit welchem Ziel erfolgt der Einsatz einer
solchen Software, und wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse
dieses Einsatzes (vgl. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache
20/4275)?
a) Seit wann kommt das Assistenzsystem für Sicherheitsmeldungen
(ASS) im BAMF zum Einsatz, das in Anhörungsprotokollen
sicherheitsrelevante Sachverhalte identifizieren soll (www.bamf.de/SharedD
ocs/Interviews/DE/InterviewsFachartikel/240322-fachforum-digistaat-
2024-behoerdenspiegel.html?nn=282388), und welche Angaben kann
die Bundesregierung zur Häufigkeit des Einsatzes machen (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
b) Wie hoch war bislang der Anteil der korrekt identifizierten Inhalte
(bitte in absoluten und relativen Zahlen darstellen)?
c) Wie viele Weitermeldungen seitens des BAMF-Sicherheitsreferats
basierten auf AAS-Markierungen, seit das System eingesetzt wird (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
20. Wie viele sogenannte Interventionsfälle, in denen Asylsuchende Kontakt
zu Geheimdiensten hatten (vgl. Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 19/4015), wurden dem BAMF seit 2017 jeweils seitens des BfV und
des BND gemeldet (bitte nach Jahren und Behörde aufschlüsseln und nach
Möglichkeit auch Angaben zu den Herkunftsländern oder
Herkunftsregionen der Betroffenen machen)?
21. In wie vielen dieser Interventionsfälle wurde ein Schutzstatus gewährt
(bitte nach Jahren, Anzahl von Interventionen des BfV oder BND und
nach Art des Schutzstatus auflisten)?
22. In welchem Umfang wurden seit 2017 Daten aus dem
Ausländerzentralregister jeweils an das BfV, die Landesämter für Verfassungsschutz, den
BND und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) übermittelt bzw.
gegebenenfalls in automatisierten Verfahren (§ 22 des
Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG)) durch diese Dienste abgerufen (bitte nach den
einzelnen Behörden und nach Jahren aufschlüsseln)?
23. Wie häufig haben das BfV, die Landesämter für Verfassungsschutz, der
BND und das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BA-
MAD) seit 2017 von der Befugnis zu Gruppenauskünften nach § 12
AZRG Gebrauch gemacht (bitte nach Jahren und abrufenden Behörden
auflisten)?
Berlin, den 13. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Aaron Valent (Kleine Anfrage)
- asked ← Agnes Conrad (Kleine Anfrage)
- asked ← Anne-Mieke Bremer (Kleine Anfrage)
- asked ← Bodo Ramelow (Kleine Anfrage)
- asked ← Christin Willnat (Kleine Anfrage)
- asked ← Clara Bünger (Kleine Anfrage)
- asked ← David Schliesing (Kleine Anfrage)
- asked ← Donata Vogtschmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Ferat Koçak (Kleine Anfrage)
- asked ← Gregor Gysi (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Krampe (Kleine Anfrage)
- asked ← Katrin Fey (Kleine Anfrage)
- asked ← Luke Hoß (Kleine Anfrage)
- asked ← Sonja Lemke (Kleine Anfrage)
- asked ← Tamara Mazzi (Kleine Anfrage)
- asked ← Violetta Bock (Kleine Anfrage)
- authored ← Clara Bünger
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- authored ← Violetta Bock
- part_of_vorgang → Zusammenarbeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit Geheimdiensten (Kleine Anfrage)