Polizeiliche Erfassung von Angriffen, die unter Einsatz von Schusswaffen begangen werden
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Polizeiliche Erfassung von Angriffen, die unter Einsatz von Schusswaffen begangen werden
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2928
21. Wahlperiode 26.11.2025
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Steffen Janich und der Fraktion der AfD
Polizeiliche Erfassung von Angriffen, die unter Einsatz von Schusswaffen
begangen werden
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst seit dem 1. Januar 2020
Messerangriffe (Bundestagsdrucksache 20/11498, S. 2). Seit dem 1. Januar
2025 wird in der PKS bundesweit zusätzlich zu der bisherigen fallbezogenen
Erfassung des Phänomens „Messerangriff“ auch die Art der Waffenverwendung
(bei Schusswaffen und Messern) fall- und tatverdächtigenbezogen erfasst
(Bundestagsdrucksache 20/14954, S. 30).
Im Jahr 2024 erfasste die Polizei in Deutschland bei 29 014 Straftaten einen
Messerangriff im Sinne der PKS. 54,3 Prozent davon entfielen auf
Gewaltkriminalität, 43,3 Prozent auf Bedrohung und 2,4 Prozent auf sonstige Straftaten,
wie beispielsweise Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf
Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen sowie Nötigung (www.bmi.bund.de/Share
dDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25028_pks-2024.p
df?__blob=publicationFile&v=8, S. 20). Die Fragesteller begrüßen die
inzwischen standardisierte Erfassung von Messerangriffen.
Gleichzeitig wurde im Jahr 2024 in 4 685 Fällen mit einer Schusswaffe gedroht
(+6,0 Prozent, 2023: 4 419 Fälle) und in 4 775 Fällen mit einer Schusswaffe
geschossen (+1,9 Prozent, 2023: 4 687 Fälle, www.bmi.bund.de/SharedDocs/dow
nloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25028_pks-2024.pdf?__blob=
publicationFile&v=8, S. 14). Als Schusswaffe im Sinne von „geschossen“ und
„mitgeführt“ gelten nur Schusswaffen gemäß § 1 des Waffengesetzes. Nicht
erfasst wird dabei das „Mitführen“ von Schusswaffen bei solchen Personen, die
dazu bei rechtmäßiger Dienstausübung ermächtigt sind und gegen die Anzeige
als Folge der Dienstausübung erstattet wurde. Mit einer Schusswaffe „gedroht“
wird erfasst, wenn wenigstens ein Opfer sich subjektiv bedroht fühlt (hier z. B.
auch durch eine Spielzeugpistole). Ein Mitführen von Schusswaffen ist dann zu
registrieren, wenn die bzw. der Tatverdächtige die Schusswaffe bei der
Tatausführung bei sich hatte. Der Vorsatz, die Schusswaffe zu verwenden, ist nicht
erforderlich (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/the
men/sicherheit/BMI25028_pks-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8, S. 63).
Ebenso im Jahr 2024 war ein leichter Rückgang der Straftaten gegen das
Waffengesetz um – 0,8 Prozent zu verzeichnen. Nachdem in den letzten
Berichtsjahren die Anzahl der Verstöße gegen das Waffengesetz angestiegen sind
(2022: +6,4 Prozent; 2023: +6,3 Prozent), ist für das Berichtsjahr 2024 ein
geringer Rückgang zu verzeichnen. Die Fallzahl im Berichtsjahr 2024 lag bei
35 511 Fällen.
Der Anteil der tatverdächtigen Nichtdeutschen stieg hierbei im Vergleich zum
Vorjahr um 8,5 Prozent, während der Anteil der deutschen Tatverdächtigen um
4,3 Prozent sank (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikatione
n/themen/sicherheit/BMI25028_pks-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8,
S. 31).
Nach Presseberichten häufen sich aktuell Fälle, in denen Schusswaffen in
strafbarer Weise eingesetzt werden. Im Oktober 2025 wurde in Berlin-Kreuzberg
ein 37-Jähriger vor einem Lokal niedergeschossen. Ein paar Tage zuvor
feuerten Unbekannte in Berlin-Zehlendorf auf einen in einem PKW befindlichen
verurteilten Drogendealer. Erst am Morgen desselben Tages wurde der
Geschädigte aus einer Justizvollzugsanstalt entlassen. Sicherheitskreise werden mit der
Einschätzung genannt, dass die Gewalt im Drogenmilieu eskaliere, weil neue
Banden auf den Markt drängen würden und dies zu Verteilungskämpfen führe.
Die Hemmungen, zur Schusswaffe zu greifen, würden demnach sinken. Der
Leiter des Rauschgiftdezernats beim Landeskriminalamt Berlin warnt vor einer
„Durchbewaffnung“ der kriminellen Szene. Bei Durchsuchungen stelle er sehr
häufig scharfe Schusswaffen fest, darunter auch vollautomatische Waffen.
Allein im laufenden Jahr zählte die Berliner Polizei 884 Fälle, bei denen mit
einer Schusswaffe gedroht oder geschossen wurde. 179 Menschen wurden
dabei verletzt, eine Person starb (www.bz-berlin.de/polizei/alle-17-stunden-schue
sse-in-berlin). Aus Sicht der Fragesteller ist der illegale Besitz und Gebrauch
von erlaubnispflichtigen Schusswaffen in strafbarer Weise durch den Staat zum
Schutz der öffentlichen Sicherheit zu verhindern und zu verfolgen. In keinerlei
Zusammenhang hierzu stehen gleichwohl aus Sicht der Fragesteller die
Millionen an rechtstreuen und friedlichen Legalwaffenbesitzer in Deutschland.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Fälle des in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 erfassten
Drohens und bzw. oder des Einsatzes einer erlaubnispflichtigen
Schusswaffe entfielen im Jahr 2024 auf Gewaltkriminalität?
2. Wie viele Fälle des in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 erfassten
Drohens und bzw. oder des Einsatzes einer erlaubnispflichtigen
Schusswaffe entfielen im Jahr 2024 auf versuchte oder vollendete Bedrohungen
sowie auf versuchte oder vollendete Nötigungen (bitte aufschlüsseln)?
3. Wie viele Fälle des in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 erfassten
Drohens und bzw. oder des Einsatzes einer erlaubnispflichtigen
Schusswaffe entfielen im Jahr 2024 auf Widerstandshandlungen gegen
Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen sowie tätliche Angriffe auf
Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen?
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, auf welche Ursachen der
Anstieg des Drohens mit einer Schusswaffe um 6 Prozent im Jahr 2024 im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurückzuführen ist (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller), und wenn ja, welche sind das?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, auf welche Ursachen der
Anstieg der Verstöße gegen das Waffengesetz durch nichtdeutsche
Tatverdächtige um 8,5 Prozent im Jahr 2024 im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum zurückzuführen ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn
ja, welche sind das?
6. Kann die Bundesregierung im Hinblick auf das gesamte Bundesgebiet
einen Anstieg der Fallzahlen des strafbaren Besitzes und Einsatzes von
erlaubnispflichtigen Schusswaffen im laufenden Jahr feststellen (bitte
begründen)?
7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Einschätzung, dass die Gewalt im Drogenmilieu
derzeit eskaliert, weil neue Banden in den Bereich des Drogenhandels
drängen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte begründen)?
8. Trifft es zu, dass Vertreter der Organisierten Kriminalität sich im
laufenden Jahr zunehmend auch mit vollautomatischen Waffen bewaffnen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte begründen)?
9. Ist der Einsatz von illegal im Besitz befindlichen Schusswaffen und der
Einsatz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen durch Kriminelle in
jüngerer Zeit ein Thema bei den Beratungen der Innenminister des Bundes und
der Länder gewesen, und wenn ja, gibt es Beschlüsse im Hinblick auf ein
einheitliches Vorgehen?
10. Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, die
Sicherheitsbehörden des Bundes im Hinblick auf die Ausbildung und
Ausstattung verstärkt vor dem Einsatz von Schusswaffen durch Straftäter zu
schützen?
Berlin, den 21. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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