Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig, hinsichtlich der gescheiterten Wahl der Bundesverfassungsrichter am 11. Juli 2025 (Antwort zu Drs. 21/947)
Text
Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig, hinsichtlich der gescheiterten Wahl der Bundesverfassungsrichter am 11. Juli 2025 (Antwort zu Drs. 21/947)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1163
21. Wahlperiode 06.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Bonhof,
Tobias Matthias Peterka, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/947 –
Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
Dr. Stefanie Hubig, hinsichtlich der gescheiterten Wahl der
Bundesverfassungsrichter am 11. Juli 2025
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Angesichts der gescheiterten Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht
zeigte sich die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
Stefanie Hubig, gegenüber der Rheinischen Post entsetzt: „Das Amt eines Richters
oder einer Richterin am Bundesverfassungsgericht ist eines der höchsten
Ämter in diesem Staat. Für die Besetzung gibt es ein etabliertes Verfahren, das
sich jahrzehntelang bewährt hat. Das Verfahren wurde ohne Not beschädigt
und beschädigt wurde auch eine sehr gute Kandidatin und anerkannte
Wissenschaftlerin“, äußerte Stefanie Hubig gegenüber der „Rheinischen Post“. Der
Vorgang sei „beispiellos und verantwortungslos und produziere sehr viele
Verlierer“, wird die Bundesministerin weiter zitiert (rp-online.de/politik/deutschla
nd/richterwahl-scheitert-im-bundestag-opposition-schiesst-sich-auf-jens-spah
n-ein_aid-130945583).
1. Welche konkreten Verfahren der erwähnten Richterwahl nach
Bundesverfassungsgerichtsgesetz wurden nach Ansicht der Bundesregierung durch
konkret welche Vorgänge verletzt (bitte auflisten)?
In der in Bezug genommenen Äußerung der Bundesministerin Dr. Stefanie
Hubig ist nicht davon die Rede, dass ein Verfahren „verletzt“ worden sei. Es ist
davon die Rede, dass ein etabliertes Verfahren „beschädigt“ worden sei. Die
Frage ist somit gegenstandslos. Im Übrigen stehen politische Äußerungen von
Regierungsmitgliedern in der Regel für sich und werden von der gesamten
Bundesregierung grundsätzlich weder kommentiert noch interpretiert.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 5. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Was versteht die Bundesregierung unter dem „etablierten Verfahren“ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und auf welcher Rechtsgrundlage beruht
es?
Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen zur Kommentierung oder
Interpretationen von Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung durch die
gesamte Bundesregierung ist Folgendes auszuführen:
Die Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts ist im
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BverfGG) geregelt. Nach der
ausdrücklichen Vorgabe von § 6 Absatz 1 Satz 1 BVerfGG wählt das Plenum des
Deutschen Bundestages Richterinnen und Richter des
Bundesverfassungsgerichts „ohne Aussprache“. Das Gesetz verpflichtet außerdem die Mitglieder des
Wahlausschusses, auf dessen Vorschlag die Wahl im Plenum erfolgt, zur
Verschwiegenheit (§ 6 Absatz 4 BVerfGG).
3. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich das Vorschlagsrecht der
Bundesverfassungsrichter nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im
Deutschen Bundestag richten sollte, und wie begründet sie ihre Ansicht?
Die Wahl der Richterinnen und Richter im Deutschen Bundestag erfolgt auf
Vorschlag des Wahlausschusses (§ 6 Absatz 1 BVerfGG). Weitere
Vorschlagsrechte sieht das BVerfGG nicht vor. Die Diskussionen im Wahlausschuss
unterliegen der Verschwiegenheit (§ 6 Absatz 4 BVerfGG). Schon deshalb nimmt
die Bundesregierung zu ihnen nicht Stellung.
4. Welche Verlierer hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig als Mitglied
der Bundesregierung angesichts der Absetzung der Wahl der Richter für
das Bundesverfassungsgericht mithilfe welcher Methoden identifiziert
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte auflisten)?
5. Wie begründet die Bundesregierung die Aussage von
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die Absetzung der Wahl von der Tagesordnung des
Deutschen Bundestages sei „verantwortungslos“ (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
6. Welche Kriterien definiert Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die eine
„sehr gute Kandidatin“ für die Wahl zum Richter am
Bundesverfassungsgericht ausmachen, und was ist jeweils die gesetzliche Grundlage?
Die formalen Qualifikationen für das Richteramt am Bundesverfassungsgericht
regelt § 3 BVerfGG.
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