polradar

Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig, hinsichtlich der gescheiterten Wahl der Bundesverfassungsrichter am 11. Juli 2025 (Antwort zu Drs. 21/947)

dip / drucksache 06.08.2025 · WP 21 · 21/1163 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig, hinsichtlich der gescheiterten Wahl der Bundesverfassungsrichter am 11. Juli 2025 (Antwort zu Drs. 21/947) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1163 21. Wahlperiode 06.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Bonhof, Tobias Matthias Peterka, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/947 – Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, hinsichtlich der gescheiterten Wahl der Bundesverfassungsrichter am 11. Juli 2025 V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Angesichts der gescheiterten Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht zeigte sich die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, gegenüber der Rheinischen Post entsetzt: „Das Amt eines Richters oder einer Richterin am Bundesverfassungsgericht ist eines der höchsten Ämter in diesem Staat. Für die Besetzung gibt es ein etabliertes Verfahren, das sich jahrzehntelang bewährt hat. Das Verfahren wurde ohne Not beschädigt und beschädigt wurde auch eine sehr gute Kandidatin und anerkannte Wissenschaftlerin“, äußerte Stefanie Hubig gegenüber der „Rheinischen Post“. Der Vorgang sei „beispiellos und verantwortungslos und produziere sehr viele Verlierer“, wird die Bundesministerin weiter zitiert (rp-online.de/politik/deutschla nd/richterwahl-scheitert-im-bundestag-opposition-schiesst-sich-auf-jens-spah n-ein_aid-130945583). 1. Welche konkreten Verfahren der erwähnten Richterwahl nach Bundesverfassungsgerichtsgesetz wurden nach Ansicht der Bundesregierung durch konkret welche Vorgänge verletzt (bitte auflisten)? In der in Bezug genommenen Äußerung der Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig ist nicht davon die Rede, dass ein Verfahren „verletzt“ worden sei. Es ist davon die Rede, dass ein etabliertes Verfahren „beschädigt“ worden sei. Die Frage ist somit gegenstandslos. Im Übrigen stehen politische Äußerungen von Regierungsmitgliedern in der Regel für sich und werden von der gesamten Bundesregierung grundsätzlich weder kommentiert noch interpretiert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 5. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Was versteht die Bundesregierung unter dem „etablierten Verfahren“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und auf welcher Rechtsgrundlage beruht es? Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen zur Kommentierung oder Interpretationen von Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung durch die gesamte Bundesregierung ist Folgendes auszuführen: Die Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts ist im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BverfGG) geregelt. Nach der ausdrücklichen Vorgabe von § 6 Absatz 1 Satz 1 BVerfGG wählt das Plenum des Deutschen Bundestages Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts „ohne Aussprache“. Das Gesetz verpflichtet außerdem die Mitglieder des Wahlausschusses, auf dessen Vorschlag die Wahl im Plenum erfolgt, zur Verschwiegenheit (§ 6 Absatz 4 BVerfGG). 3. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich das Vorschlagsrecht der Bundesverfassungsrichter nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Deutschen Bundestag richten sollte, und wie begründet sie ihre Ansicht? Die Wahl der Richterinnen und Richter im Deutschen Bundestag erfolgt auf Vorschlag des Wahlausschusses (§ 6 Absatz 1 BVerfGG). Weitere Vorschlagsrechte sieht das BVerfGG nicht vor. Die Diskussionen im Wahlausschuss unterliegen der Verschwiegenheit (§ 6 Absatz 4 BVerfGG). Schon deshalb nimmt die Bundesregierung zu ihnen nicht Stellung. 4. Welche Verlierer hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig als Mitglied der Bundesregierung angesichts der Absetzung der Wahl der Richter für das Bundesverfassungsgericht mithilfe welcher Methoden identifiziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte auflisten)? 5. Wie begründet die Bundesregierung die Aussage von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die Absetzung der Wahl von der Tagesordnung des Deutschen Bundestages sei „verantwortungslos“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 6. Welche Kriterien definiert Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die eine „sehr gute Kandidatin“ für die Wahl zum Richter am Bundesverfassungsgericht ausmachen, und was ist jeweils die gesetzliche Grundlage? Die formalen Qualifikationen für das Richteramt am Bundesverfassungsgericht regelt § 3 BVerfGG. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen