Schriftliche Frage 148 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Warum erwartet die Bundesregierung im Kabinettentwurf zum GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz (www.bundesgesundheitsministeriu m.de/filea…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 148 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Warum erwartet die Bundesregierung im Kabinettentwurf zum GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz (www.bundesgesundheitsministeriu m.de/filea…
Frage 148 (Ates Gürpinar, Die Linke):
Warum erwartet die Bundesregierung im Kabinettentwurf zum GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz (www.bundesgesundheitsministeriu m.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_u nd_Verordnungen/GuV/G/GKV-Beitragssatzstabi lisierungsgesetz_Kabinett.pdf, S. 5), durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf Seiten der Arbeitgeber pro Jahr 100 Mio. Euro höhere Mehreinnahmen zu generieren als auf Seiten der Mitglieder (bitte alle berücksichtigten Aspekte auflisten und ggf. Berechnung darlegen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 15. Mai 2026:
Der vom Bundeskabinett am 29. April 2026 beschlossene Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) sieht die einmalige, außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat vor. Hierdurch entstehen prognostizierte Mehreinnahmen von rund 2,6 Mrd. Euro im Jahr 2027. Diese entfallen als Beitragsmehrbelastungen paritätisch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Den Mehreinnahmen durch höhere Beitragszahlungen der Arbeitnehmer stehen jedoch auch Mehrausgaben aufgrund höherer Aufwendungen im Bereich Krankengeld von rund 100 Mio. Euro gegenüber. Daher liegt der im Gesetzentwurf ausgewiesene saldierte Effekt entsprechend geringer. Nach § 47 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entspricht der Krankengeldhöchstsatz der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro je Monat führt zu einem Anstieg des täglichen Krankengeldhöchstbetrags um 7 Euro. Die rund 100 Mio. Euro Mehrausgaben aufgrund steigender Krankengeldausgaben ergeben sich wie folgt: Gemäß amtlicher Statistik entfielen im Jahr 2025 rund 13 Millionen Tage mit Krankengeldbezug auf freiwillig Versicherte. Diese Personengruppe bezieht in der Regel den Krankengeldhöchstbetrag. Die Erhöhung des Krankengeldhöchstbetrags um 7 Euro je Bezugstag führt, unter Berücksichtigung der Daten des Jahres 2025, zu rund 91 Mio. Euro Mehrausgaben. Die Fortschreibung auf das Jahr 2027 führt zu Mehrausgaben von rund 100 Mio. Euro.
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