polradar

Schriftliche Frage 162 von Robin Jünger (AfD): Wie viele der aus der Mobilfunkförderung des Bundes finanzierten Standorte in Hessen waren per August 2026 noch nicht im Regelbetrieb, und w…

dip / schriftliche_frage 11.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 162 von Robin Jünger (AfD): Wie viele der aus der Mobilfunkförderung des Bundes finanzierten Standorte in Hessen waren per August 2026 noch nicht im Regelbetrieb, und w… Frage 162 (Robin Jünger, AfD): Wie viele der aus der Mobilfunkförderung des Bundes finanzierten Standorte in Hessen waren per August 2026 noch nicht im Regelbetrieb, und welche Ursachengruppen weist die Bundesregierung bei den hiervon gegenüber der ursprünglichen Projektplanung um mehr als sechs Monate verzögerten Vorhaben aus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 8. September 2026: Das zentrale Element für die Verbesserung des Mobilfunkausbaus sind die Auflagen für die Mobilfunkanbieter. Demnach müssen bis 2030 insgesamt 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands versorgt werden. Das führt dazu, dass im letzten wie auch diesem Jahr eine jeweils vierstellige Zahl neuer Mobilfunksender in bislang unversorgten Gebieten errichtet wurde und wird. Dies hat massive Auswirkungen auch auf die Versorgung in Hessen, wo bis 2030 ebenfalls die volle Versorgung erreicht wird. Der Bund unterstützt den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch Priorisierung des Netzausbaus als „überragendes öffentliches Interesse“ sowie weitere gesetzliche Maßnahmen in der aktuellen TKG Novelle, um Standortsuche und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH unterstützt und begleitet den eigenwirtschaftlichen Ausbau in ihrer Funktion als „Kümmerer vor Ort“ und im Rahmen ihrer Tätigkeit als Projektträger für das Mobilfunkförderprogramm. Darüber hinaus unterstützt der Bund im Rahmen des Mobilfunkförderprogramms Standorte, die von ganz besonderer Herausforderung auf Grund ihrer geografischen Lage oder anderer Widrigkeiten sind. Dass diese einzelnen, besonders problematischen Standorte, die von der Offensive der Anbieter nicht erreicht werden, besonders aufwändig sind, ist offensichtlich. Von diesen extrem problematischen Standorten in Hessen befinden sich 28 Mobilfunkstandorte, die durch die bewilligten Förderungen des Bundes erstmalig eine Mobilfunkversorgung erhalten werden. Hierfür werden ca. 28,8 Mio. Euro bereitgestellt. Zum aktuellen Stand der Umsetzung des Förderprogramms bezogen auf das Bundesland Hessen gilt: Stand August 2026 sind fünf Masten fertig errichtet. Der Regelbetrieb kann nach Anbringung der Antennen und Anschluss an die passive Infrastruktur aufgenommen werden und. steht derzeit noch aus. Sieben Masten befinden sich im Bau, für neun wurden Baugenehmigungen erteilt. Die Gründe für eine verzögerte Umsetzung beschiedener Projekte lassen sich grob wie folgt einteilen: • Wartezeiten auf die Baugenehmigung • Verzögerungen bei der Anbindung mit Strom und/oder Glasfaser • weiterer (als bereits vorliegender) geforderter Alternativenvergleich bezüglich des Standorts im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung • erforderliche Änderungsbescheide bezüglich Ausführung Mast/ Maststandort (beispielsweise Höhe des Masten) aufgrund von Einwänden durch Träger öffentlicher Belange

Relationen