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Schriftliche Frage 75 von Violetta Bock (DIE LINKE): In wie vielen Fällen sind kleine und mittelständische Unternehmen in Hessen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell zur Rückzahlung von Co…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 75 von Violetta Bock (DIE LINKE): In wie vielen Fällen sind kleine und mittelständische Unternehmen in Hessen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell zur Rückzahlung von Co… Frage 75 (Violetta Bock, Die Linke): In wie vielen Fällen sind kleine und mittelständische Unternehmen in Hessen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell zur Rückzahlung von Corona-Beihilfen verpflichtet, und in wie vielen dieser Fälle scheiterte die Rückforderung solcher Beihilfen im Land Hessen aufgrund der Zahlungsunfähigkeit der betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen (bitte auflisten nach Gesamthöhe und Zeitraum für die Bezahlung der Rückforderungssumme für kleine und mittelständische Unternehmen aus Hessen sowie nach den jeweils gegen die Insolvenzmasse der betreffenden Unternehmen in Hessen gerichteten Forderungen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 2. September 2025: Zur Umsetzung der Corona-Wirtschaftshilfen, unter anderem Corona- Soforthilfen (Antragstellung März bis Mai 2020) und Überbrückungshilfen (Antragstellung: Juni 2020 bis Juni 2022), hatten der Bund und die Länder Verwaltungsvereinbarungen geschlossen und Vollzugshinweise vereinbart, in denen die Durchführung der Programme in die Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes bzw. der beauftragten Bewilligungsstelle übertragen wurde. Verwaltung, Auszahlung und Prüfung der Hilfen liegen daher bei den Ländern. Die Überprüfungen der Corona-Soforthilfen sind in mehreren Ländern, unter anderem in Hessen, derzeit noch nicht abgeschlossen. Ebenso sind die Schlussabrechnungen der weiteren Corona-Wirtschaftshilfen von den jeweiligen Bewilligungsstellen der Länder noch nicht final geprüft. Der Bundesregierung liegen daher zum jetzigen Zeitpunkt keine validen Auswertungen zu den in Hessen veranlassten Rückforderungen vor. In den vorgenannten Verwaltungsvereinbarungen ist vorgesehen, dass die Länder dem Bund jeweils Schlussberichte über die Programmumsetzung der Corona-Soforthilfe zum Stichtag 31. Dezember 2025 bzw. für die weiteren Corona-Wirtschaftshilfen zum 31. Dezember 2026 vorlegen werden.

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