Schriftliche Frage 14 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung die in der geleakten und der Presse vorliegenden Formulierungshilfe (https://table.media/assets/berlin/26_…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 14 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung die in der geleakten und der Presse vorliegenden Formulierungshilfe (https://table.media/assets/berlin/26_…
Frage 14 (Sascha Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie begründet die Bundesregierung die in der geleakten und der Presse vorliegenden Formulierungshilfe (https://table.media/assets/berlin/26_0 8_26_tabaksteuer.pdf) zum Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes vorgesehene Anhebung des wertabhängigen Steueranteils bei Zigarren und Zigarillos von 1,47 Prozent auf 21,05 Prozent, vor dem Hintergrund, dass die Weltgesundheitsorganisation spezifische mengenbezogene Verbrauchsteuern aus gesundheitspolitischer Sicht gegenüber einer stärkeren wertabhängigen Besteuerung als vorteilhaft bewertet, da diese Preisunterschiede zwischen Tabakprodukten weniger begünstigen und ein Ausweichen auf günstigere Produkte erschweren (WHO Technical Manual on Tobacco Tax Policy and Administration, S. 30– 32, https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/ 89e10697-e083-47ca-8b96-3bb009158296/con tent), und inwieweit haben bei der konkreten Ausgestaltung haushaltspolitische Erwägungen gegenüber gesundheitspolitischen Zielen überwogen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. September 2026:
Die Koalitionsfraktionen haben die Bundesregierung gebeten, zur Einbringung ins parlamentarische Verfahren eine Formulierungshilfe zur Verfügung zu stellen, die ein zusätzliches Mehraufkommen zum Regierungsentwurf in Höhe von 750 Mio. Euro jährlich vorsieht. Um die von den Koalitionsfraktionen gewünschten Mehreinnahmen zu generieren, reicht eine reine Anpassung des spezifischen Steuersatzes nicht aus. Vielmehr müssen auch die ad-valorem-Steuersätze für die Steuergegenstände angehoben werden. Die prozentual hoch erscheinende Erhöhung ist bedingt durch das geringe Ausgangsniveau des aktuellen Steuersatzes für Zigarren und Zigarillos sowohl im Vergleich zu anderen Tabakwaren, als auch im Vergleich auf EU-Ebene. Aufgrund des geringen ad-valorem-Teils im derzeitigen Steuertarif ist auch für sehr hochpreisige Zigarren nur eine geringe Steuerlast fällig.
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