Nutzung von Liegenschaften und Verkehrswegen der Bundeswehr in Hessen (Antwort zu Drs. 21/4313)
Text
Nutzung von Liegenschaften und Verkehrswegen der Bundeswehr in Hessen (Antwort zu Drs. 21/4313)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4837
21. Wahlperiode 17.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Violetta
Bock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4313 –
Nutzung von Liegenschaften und Verkehrswegen der Bundeswehr in Hessen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die allgemeine Aufrüstung und Modernisierung der Bundeswehr haben
weitreichende Auswirkungen für die Bundesländer und deren Kommunen. Die
Bundeswehr plant, die Personalstärke der Bundeswehr bis 2035 auf
mindestens 255 000 anzuheben. Dafür werden verpflichtende Musterungen junger
Männer eingeführt, für die auch in den jeweiligen Bundesländern
Musterungskapazitäten aufgebaut werden müssen, entweder durch Ausbau, Neuerwerb
oder durch Reaktivierung bestehender Liegenschaften. Außerdem erfordert
der Truppenaufwuchs zwangsläufig auch den Ausbau von
Unterbringungsmöglichkeiten.
Am 27. Oktober 2025 teilte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
mit, dass mit einem Moratorium die Umwandlung von militärisch genutzten
Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung ausgesetzt wurde (www.bmvg.de/d
e/presse/moratorium-konversion-liegenschaften-6035758). Die betroffenen
Liegenschaften werden der sogenannten strategischen Liegenschaftsreserve
der Bundeswehr zugeführt. Nach Angaben der Bundeswehr liegen von den
187 derzeit betroffenen Liegenschaften 14 in Hessen. Dazu gehören auch
Liegenschaften, die bereits zivil genutzt werden, wie z. B. die ehemalige
Underwood Kaserne in Hanau (www.op-online.de/region/hanau/underwood-kasern
e-in-hanau-steht-wieder-auf-bundeswehr-liste-94011740.html#google_vign
ette), oder wo bereits Bebauungspläne für eine zivile Nutzung genehmigt
worden sind, wie z. B. beim Giesheimer Airfield (www.fr.de/rhein-main/darmstad
t/darmstadt-und-griesheim-planen-bebauung-des-airfield-gelaendes-9402195
1 .html). Außerdem grenzen einige dieser Liegenschaften, wie z. B. das
Weinberg-Areal in Wetzlar, an Naturschutzgebiete, sodass sich im Fall einer
Reaktivierung die Frage nach den Auswirkungen auf diese Naturschutzgebiete
stellt.
Die Bundeswehr verfolgt außerdem einen grundlegenden Ausbau des
militärischen Verkehrswegenetzes. Nach Angaben der Bundeswehr ist Deutschland
die „operative Drehscheibe“ in Europa und wahrscheinliches Aufmarschgebiet
für die NATO und muss deswegen auch entsprechende Verkehrsinfrastruktur
aufbauen (www.bundeswehr.de/de/organisation/zentrum-innere-fuehrung/if-3-
25-drehscheibe-deutschland-5960654). Ende Juni 2025 schloss die
Bundeswehr mit der Autobahn GmbH eine Vereinbarung für Militärtransporte, die
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 17. März
2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
auch für die hessischen Autobahnabschnitte gilt. Damit sollen Großraum- und
Schwertransporte erleichtert werden (www.autobahn.de/presse/mitteilung/dre
hscheibe-deutschland-bundeswehr-schliesst-neue-vereinbarung-fuer-militaersc
hwertransporte-mit-der-autobahn-gmbh). Außerdem werden
Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und den
Bundesländern geschlossen. Am 21. August 2025 unterzeichneten auch das
Landeskommando Hessen, das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium und
das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr (BAIUDBw) eine Vereinbarung zur effizienten Regelung des
militärischen Verkehrs auf den Straßen des Landes Hessen. Ein wesentlicher Punkt
ist, dass zukünftig Anmeldeverfahren für militärische Bewegungen
vereinfacht werden und Straßentransporte nur noch angekündigt und nicht mehr
gesondert genehmigt werden müssen. Deutschland hat sich zudem bereit erklärt,
im Rahmen der NATO gemeinsam mit den Niederlanden und Polen einen
Musterkorridor für Truppenverlegungen auszubauen (www.bmvg.de/de/aktuel
les/military-mobility-musterkorridor-fuer-truppenverlegungen-5733066). Das
betrifft sowohl den Schienenverkehr als auch Autobahnen und weitere Straßen
des Militärstraßengrundnetzes (MSGN). Flankiert wird der Ausbau der
Verkehrswege für die militärische Nutzung durch das EU Military Mobility 2.0
bzw. die Connecting Europe Facility.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Welche Liegenschaften der Bundeswehr wurden Stand 31. Dezember
2025 von der Bundeswehr nicht aktiv genutzt, und wer ist jeweils für die
Verwaltung der Liegenschaften zuständig (bitte jeweils die genaue
Adresse, die Fläche und seit wann diese jeweils nicht mehr genutzt
wurden angeben)?
Die Liegenschaft Hessen-Kaserne, General-Nehring-Straße 3, 35260
Stadtallendorf mit einer Fläche von ca. 317 100 m² wird seit 2018 nicht mehr aktiv
genutzt. Für die Verwaltung dieser Liegenschaft ist das Bundeswehr-
Dienstleistungszentrum (BwDLZ) Homberg (Efze) zuständig.
Des Weiteren wird die Liegenschaft Dienstgebäude Bad Neuenahr-Ahrweiler,
Hauptstraße 129, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler mit einer Fläche von ca.
6 500 m² seit 2021 nicht mehr aktiv genutzt. Für die Verwaltung dieser
Liegenschaft ist das BwDLZ Koblenz zuständig.
2. Welche dieser Liegenschaften sollen 2026
a) erneut hinsichtlich einer Reaktivierung bzw. Nutzung geprüft
werden, und für welche Zwecke,
b) wieder reaktiviert werden, und für welche Zwecke,
c) verkauft oder einer anderweitigen zivilen Nutzung zugeführt
werden?
Es ist beabsichtigt, die in der Antwort zur ersten Frage genannten
Liegenschaften nach einer baulichen Herrichtung wieder zu nutzen, um den personellen
Aufwuchs der Streitkräfte zu ermöglichen.
3. Welche Liegenschaften der Bundeswehr in Hessen sind von dem
Moratorium von Ende Oktober 2025 betroffen (bitte jeweils auch die jeweilige
Fläche angeben)?
Lfd. Nr. Liegenschaft Stadt Fläche
1 Griesheim-Spargeläcker Darmstadt 64,56 ha
2 Darmstadt-Beckertanne Darmstadt 38,53 ha
3 ehem. Griesheim Airfield Darmstadt 8,89 ha
4 Ockstadt – westlich A5 Friedberg (Hessen) 557,61 ha
5 ehem. Munitionsanstalt Grebenhain Grebenhain 86,61 ha
6 Wetzlar, Weinberg und Übungsplatz Wetzlar 18,71 ha
7 Wetzlar-Garbenheim, ehem. StÜbPI Wetzlar 102,90 ha
8 ehem. Underwood Kaserne in Hanau Hanau 6,14 ha
9 Wetzlar, Magdalenenhausen Wetzlar 7,52 ha
10 Münchhausen-Oberasphe, ehem. Korps-Depot Münchhausen 36,96 ha
11 ehem. Betriebsstofflager Niederrhein. Str. Stadtallendorf 6,13 ha
12 ehem. Munitionsniederlage Stadtallendorf 23,32 ha
13 ehem. Fritz-Erler-Kaserne, Fuldatal Fuldatal 40,56 ha
14 ehem. Bundeswehrdepot II Neuental 14,55 ha
4. Welche jährlichen Kosten fallen für den Bund durch die Nichtnutzung
der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften an?
Die jährlichen Kosten für eine Nichtnutzung der vom Moratorium betroffenen
Liegenschaften werden nicht differenziert ausgewiesen.
5. Welche Gespräche und Verhandlungen wurden 2025 mit welchen
hessischen Behörden, Kommunen und Ministerien im Vorfeld des
Moratoriums über die geplante Inklusion der Liegenschaften in das Moratorium
geführt?
Im Vorfeld des Moratoriums wurden im Jahr 2025 keine Gespräche und
Verhandlungen mit hessischen Behörden, Kommunen und Ministerien geführt.
6. Wann wird das BMVg das nächste Mal die Aufrechterhaltung des
Moratoriums von Oktober 2025 überprüfen, und welche anderen Behörden
werden in den Konsultationsprozess eingebunden?
Die Überprüfung der Liegenschaften des Moratoriums ist ein iterativer Prozess
unter Einbindung zahlreicher Beteiligter, insbesondere der Länder und
Kommunen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 21/3732 verwiesen.
7. Welche weiteren Liegenschaften der Bundeswehr in Hessen (über die
vom Moratorium betroffenen Liegenschaften hinaus) werden Stand 1.
Januar 2026 der „strategischen Liegenschaftsreserve“ zugeordnet (bitte die
jeweilige Fläche angeben)?
Zum Stand 1. Januar 2026 sind noch keine Liegenschaften des Moratoriums
der Strategischen Liegenschaftsreserve zugeordnet.
8. Wie ist die jeweilige (mögliche) Umweltbelastung der vom Moratorium
betroffenen Liegenschaften in Hessen, und inwiefern gibt es dabei
besonders auffällige Liegenschaften (bitte einzeln mit den jeweiligen [
möglichen] Umweltbelastungen aufführen)?
Bei folgenden Liegenschaften sind Umweltbelastungen bekannt.
Antwort zu Frage 3: Nummer 8, 9, 11, 12 und 13: Altlastenrisiko und
Kampfmittelrisiko wurden festgestellt.
Antwort zu Frage 3: Nummer 3, 10 und 14: Altlastenrisiko wurde festgestellt.
Antwort zu Frage 3: Nummer 1, 2 und 7: Kampfmittelrisiko wurde festgestellt.
Eine Kategorie „besonders auffällig“ ist in diesem Zusammenhang nicht
definiert.
9. Bei welchen Liegenschaften der Bundeswehr in Hessen wird weiterhin
die Umwandlung der militärisch genutzten Liegenschaft in eine zivile
Nachnutzung weiterverfolgt (bitte auch die jeweilige Fläche angeben)?
Bei den nachstehenden Liegenschaften wird eine zivile Nachnutzung
weiterverfolgt:
Pommernkaserne Wolfhagen, 267 454 m² und Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne,
165 896 m².
10. Welche zivile Nutzung gibt es derzeit bei den vom Moratorium
betroffenen Liegenschaften in Hessen, und wie will die Bundesregierung mit der
jeweils derzeitigen zivilen Nutzung umgehen?
Die genannten Liegenschaften stehen im Eigentum der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben und sind teilweise zur zivilen Zwischennutzung, wie
beispielsweise für Lagerzwecke oder landwirtschaftliche Nutzung, an Dritte
verpachtet.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen
Anfrage auf der Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.
11. Für welche der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften gab es
bereits bewilligte Baupläne und bzw. oder behördliche Nutzungspläne für
eine zivile Nutzung?
Lfd. Nr. Liegenschaft Stadt bewilligte
Baupläne
behördliche
Nutzungspläne
1 Griesheim-Spargeläcker Darmstadt Nein Ja
2 Darmstadt – Beckertanne Darmstadt Nein Ja
3 ehem. Griesheim Airfield Darmstadt Nein Ja
Lfd. Nr. Liegenschaft Stadt bewilligte
Baupläne
behördliche
Nutzungspläne
4 Ockstadt – westlich A5 Friedberg (Hessen) Nein Ja
5 ehem. Munitionsanstalt Grebenhain Grebenhain Nein Ja
6 Wetzlar, Weinberg und Übungsplatz Wetzlar Nein Nein
7 Wetzlar-Garbenheim,ehem StÜbPI Wetzlar Nein Ja
8 ehem. Underwood Kaserne in Hanau Hanau Nein Ja
9 Wetzlar, Magdalenenhausen Wetzlar Nein Ja
10 Münchhausen-Oberasphe, ehem. Korps-
Depot
Münchhausen Nein Nein
11 ehem. Betriebstofflager Niederrhein. Str. Stadtallendorf Nein Nein
12 ehem. Munitionsniederlage Stadtallendorf Nein Nein
13 ehem. Fritz-Erler-Kaserne, Fuldatal Fuldatal Ja (Teilfläche) Ja
14 ehem. Bundeswehrdepot II Neuental Nein Nein
12. Welche Konsequenzen hat das Moratorium für die Pläne zur Errichtung
eines Wohnquartiers auf dem Gelände des ehemaligen Griesheim
Airfields, und welche Kosten fallen durch den Bebauungsstopp der Fläche
an?
Die Konsequenzen zur Errichtung eines Wohnquartiers auf dem Gelände des
ehemaligen Griesheim Airfields sind noch nicht absehbar, da noch keine
abschließenden Entscheidungen darüber getroffen ist, ob die Liegenschaft in die
Konversion geht oder Bestandteil der Strategischen Liegenschaftsreserve wird.
Dem Bund fallen durch das Moratorium keine Kosten an; zu ggf. entstehenden
Kosten der Kommune hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.
13. Für welche der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften in Hessen
sind bereits konkrete Instandsetzungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur
Vorbereitung der Reaktivierung der Liegenschaften vom BMVg
eingeleitet worden?
In den Moratoriumsliegenschaften in Hessen wurden noch keine
Instandsetzungsmaßnahmen vorbereitet oder eingeleitet.
14. Bei welchen der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften wäre vor
einer Wiedernutzung durch die Bundeswehr die Durchführung von
umweltschutzrechtlichen Prüfungen und Maßnahmen notwendig, und mit
welchen Kosten dafür rechnet die Bundeswehr?
Erst wenn für die Bundeswehr feststeht, dass einzelne Liegenschaften in die
Strategische Liegenschaftsreserve aufgenommen werden, werden
umweltschutzrechtlichen Prüfungen in Erwägung gezogen. Über mögliche Kosten
können daher noch keine Aussagen getroffen werden. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 7 verwiesen.
15. In welcher Form sind sowohl die Anwohnerinnen und Anwohner als
auch die Unternehmen und Personen in den derzeitig zwischengenutzten
Liegenschaften der Bundeswehr in den Prozess der Reaktivierungspläne
eingebunden?
Die Einbindung von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Unternehmen und
Personen in den derzeitig zwischengenutzten Liegenschaften erfolgt im
Bedarfsfall anlassbezogen.
16. Inwiefern wird die Zwischennutzung der ehemaligen Underwood-
Kaserne in Hanau als Unterkunft für ukrainische Geflüchtete durch das
Moratorium der Bundeswehr beeinträchtigt werden, und in welcher Form
wurden diesbezüglich Gespräche mit der betroffenen Kommune geführt?
Die Bundesregierung wird mit der Stadt Hanau zu allen offenen Fragen
möglichst einvernehmliche Lösungen entwickeln.
17. Wie hoch ist aktuell der militärische Anteil
a) des Militärstraßengrundnetzes im Hessen am Gesamtstraßennetz in
Hessen (bitte in Kilometern und Prozent angeben),
Das Militärstraßengrundnetz in Hessen umfasst ca. 2 700 km. Das sind ca.
24 Prozent des Gesamtstraßennetzes in Hessen.
b) an der Nutzung des Schienenstreckennetzes in Hessen?
Die Nutzung des Schienenstreckennetzes in Hessen umfasst ca. 1 200 km. Das
sind ca. 37 Prozent des Gesamtschienenstreckennetzes in Hessen.
18. Wie viele Gelder aus dem Bundeshaushalt wurden 2025 für den Ausbau
und die Instandhaltung der folgenden Verkehrswege ausgegeben, und mit
welchen weiteren Ausgaben plant die Bundesregierung für den Zeitraum
von 2026 bis 2029 (bitte jeweils nach Haushaltstiteln aufschlüsseln) für
a) das Militärstraßengrundnetz in Hessen,
b) die militärisch relevanten Autobahnabschnitte in Hessen und
c) die militärisch relevanten Schienennetzabschnitte in Hessen?
Im Jahr 2025 sind im Bereich Erhaltung und Erweiterung von
Bundesautobahnen aus dem Einzelplan 14 in Hessen rd. 32 Mio. Euro verausgabt worden.
Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten über 5 Mio. Euro können der Anlage zum
Einzelplan 12, Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, entnommen werden.
Für die Folgejahre liegen der Bundesregierung keine länderspezifischen Zahlen
vor.
Im Jahr 2025 sind im Bereich der Aus- und Neubauvorhaben des Bedarfsplans
für die Bundesschienenwege keine Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 14 für
militärisch relevante Schienennetzabschnitte in Hessen verwendet worden.
2026 sind 1,939 Mio. Euro und 2027 sind 24,999 Mio. Euro aus dem
Einzelplan 14 für militärisch relevante Schienennetzabschnitte in Hessen vorgesehen.
19. Wie viele Zuschüsse der EU für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im
Rahmen des Military-Mobility.Programms bzw. der Connecting Europe
Facility wurden für Maßnahmen in Hessen bereitgestellt?
Die EU hat für in Hessen liegende Verkehrsinfrastrukturen aus dem Military
Mobility Budget der Connecting Europe Facility Fördermittel in Höhe von
694 000 Euro bereitgestellt.
20. Welche Vereinbarungen bestehen zwischen dem Bundesland Hessen und
der Bundeswehr bzw. dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr im Hinblick auf
a) die Nutzung und die Ausgaben des MSGN und
b) die Verbesserung militärischer Transporte durch Hessen?
Zwischen dem Bundesland Hessen und der Bundeswehr wurde 2025 eine
Ländervereinbarung über die Erlaubnis zur Durchführung militärischen Verkehrs
von Bundeswehr, Truppen anderer Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes und
Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschlossen.
21. Wie häufig hat sich das Bund-Länder-Koordinierungsgremium für
Angelegenheiten der zivilen Unterstützung der militärischen Mobilität
einschließlich der Belange der zivilen Verteidigung im Bereich Verkehr
(BLKG MM/ZV) 2025 getroffen, und welche Maßnahmen im Hinblick
auf das MSGN in Hessen wurden dabei wann getroffen?
Das Bund-Länder-Koordinierungsgremium für Angelegenheiten der zivilen
Unterstützung hat im Jahr 2025 drei Mal getagt. In Bezug auf das MSGN
wurde u. a. das Land Hessen regelmäßig aufgefordert, dem Fernstraßen-Bundesamt
aktuelle Daten zur Verfügung zu stellen.
22. Von welchen Gesamtkosten für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen in
Hessen, die in einem direkten Bezug zu der Errichtung eines Musterkorridors
für die Verlegung von Rüstungsgütern und Personal zwischen den
Niederlanden und Polen stehen, geht die Bundesregierung aus?
Im Bezug auf die Errichtung des Musterkorridors entstehen keine Kosten für
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen.
23. Welche Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Military-Mobility-
Plans wurden in Hessen seit 2020 umgesetzt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
24. Über welche Kapazitäten zur Durchführung von Musterungen in Hessen
verfügte die Bundeswehr Stand 1. Januar 2026 (bitte den Standort, das
jeweils dort verfügbaren Personal und die monatlichen
Musterungskapazitäten angeben)?
In Hessen wird derzeit das Karrierecenter der Bundeswehr (KarrCBw) in
Mainz für Musterungen genutzt. Im Bereich der wehrmedizinischen
Begutachtung verfügte das KarrCBw mit Stand 1. Januar 2026 über 33 Dienstposten.
Die Musterungen werden im Rahmen freier Assessmentkapazitäten
durchgeführt und sind abhängig von der allgemeinen Bewerbendenlage.
25. Welche Kapazitäten zur Durchführung von Musterungen plant das
BMVg, 2026 an welchen Standorten in Hessen aufzubauen (bitte den
angestrebten Personalzuwachs und die Schaffung von monatlichen
Musterungskapazitäten angeben)?
26. Wie viele Standorte in Hessen plant die Bundeswehr, zur Verbesserung
der Musterungskapazitäten
a) neu zu erwerben (bitte die Standorte, Fläche und
Musterungskapazitäten nennen),
b) aus der strategischen Liegenschaftsreserve zu reaktivieren,
c) an bestehenden Standorten auszubauen?
Die Fragen 25 und 26 werden zusammen beantwortet.
Die Planungen für Musterungszentren im Bundesland Hessen sind noch nicht
abgeschlossen. Daher ist eine belastbare Auskunft derzeit nicht möglich.
27. Von welchen Investitionen für den Um- und Neubau von
Bundeswehreinrichtungen in Hessen im Zeitraum von 2026 bis 2029 geht die
Bundesregierung aus (bitte nach Jahren und Liegenschaften aufschlüsseln)?
Im Bundesland Hessen sind gegenwärtig für die Jahre 2026 bis einschließlich
2029 Bauinvestitionen in Höhe von rund 516 Mio. Euro für Liegenschaften der
Bundeswehr vorgesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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