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Nutzung von Liegenschaften und Verkehrswegen der Bundeswehr in Hessen (Antwort zu Drs. 21/4313)

dip / drucksache 17.03.2026 · WP 21 · 21/4837 · Antwort · Original ↗

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Nutzung von Liegenschaften und Verkehrswegen der Bundeswehr in Hessen (Antwort zu Drs. 21/4313) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4837 21. Wahlperiode 17.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Violetta Bock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4313 – Nutzung von Liegenschaften und Verkehrswegen der Bundeswehr in Hessen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die allgemeine Aufrüstung und Modernisierung der Bundeswehr haben weitreichende Auswirkungen für die Bundesländer und deren Kommunen. Die Bundeswehr plant, die Personalstärke der Bundeswehr bis 2035 auf mindestens 255 000 anzuheben. Dafür werden verpflichtende Musterungen junger Männer eingeführt, für die auch in den jeweiligen Bundesländern Musterungskapazitäten aufgebaut werden müssen, entweder durch Ausbau, Neuerwerb oder durch Reaktivierung bestehender Liegenschaften. Außerdem erfordert der Truppenaufwuchs zwangsläufig auch den Ausbau von Unterbringungsmöglichkeiten. Am 27. Oktober 2025 teilte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit, dass mit einem Moratorium die Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung ausgesetzt wurde (www.bmvg.de/d e/presse/moratorium-konversion-liegenschaften-6035758). Die betroffenen Liegenschaften werden der sogenannten strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr zugeführt. Nach Angaben der Bundeswehr liegen von den 187 derzeit betroffenen Liegenschaften 14 in Hessen. Dazu gehören auch Liegenschaften, die bereits zivil genutzt werden, wie z. B. die ehemalige Underwood Kaserne in Hanau (www.op-online.de/region/hanau/underwood-kasern e-in-hanau-steht-wieder-auf-bundeswehr-liste-94011740.html#google_vign ette), oder wo bereits Bebauungspläne für eine zivile Nutzung genehmigt worden sind, wie z. B. beim Giesheimer Airfield (www.fr.de/rhein-main/darmstad t/darmstadt-und-griesheim-planen-bebauung-des-airfield-gelaendes-9402195 1 .html). Außerdem grenzen einige dieser Liegenschaften, wie z. B. das Weinberg-Areal in Wetzlar, an Naturschutzgebiete, sodass sich im Fall einer Reaktivierung die Frage nach den Auswirkungen auf diese Naturschutzgebiete stellt. Die Bundeswehr verfolgt außerdem einen grundlegenden Ausbau des militärischen Verkehrswegenetzes. Nach Angaben der Bundeswehr ist Deutschland die „operative Drehscheibe“ in Europa und wahrscheinliches Aufmarschgebiet für die NATO und muss deswegen auch entsprechende Verkehrsinfrastruktur aufbauen (www.bundeswehr.de/de/organisation/zentrum-innere-fuehrung/if-3- 25-drehscheibe-deutschland-5960654). Ende Juni 2025 schloss die Bundeswehr mit der Autobahn GmbH eine Vereinbarung für Militärtransporte, die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 17. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. auch für die hessischen Autobahnabschnitte gilt. Damit sollen Großraum- und Schwertransporte erleichtert werden (www.autobahn.de/presse/mitteilung/dre hscheibe-deutschland-bundeswehr-schliesst-neue-vereinbarung-fuer-militaersc hwertransporte-mit-der-autobahn-gmbh). Außerdem werden Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und den Bundesländern geschlossen. Am 21. August 2025 unterzeichneten auch das Landeskommando Hessen, das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) eine Vereinbarung zur effizienten Regelung des militärischen Verkehrs auf den Straßen des Landes Hessen. Ein wesentlicher Punkt ist, dass zukünftig Anmeldeverfahren für militärische Bewegungen vereinfacht werden und Straßentransporte nur noch angekündigt und nicht mehr gesondert genehmigt werden müssen. Deutschland hat sich zudem bereit erklärt, im Rahmen der NATO gemeinsam mit den Niederlanden und Polen einen Musterkorridor für Truppenverlegungen auszubauen (www.bmvg.de/de/aktuel les/military-mobility-musterkorridor-fuer-truppenverlegungen-5733066). Das betrifft sowohl den Schienenverkehr als auch Autobahnen und weitere Straßen des Militärstraßengrundnetzes (MSGN). Flankiert wird der Ausbau der Verkehrswege für die militärische Nutzung durch das EU Military Mobility 2.0 bzw. die Connecting Europe Facility. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.  1. Welche Liegenschaften der Bundeswehr wurden Stand 31. Dezember 2025 von der Bundeswehr nicht aktiv genutzt, und wer ist jeweils für die Verwaltung der Liegenschaften zuständig (bitte jeweils die genaue Adresse, die Fläche und seit wann diese jeweils nicht mehr genutzt wurden angeben)? Die Liegenschaft Hessen-Kaserne, General-Nehring-Straße 3, 35260 Stadtallendorf mit einer Fläche von ca. 317 100 m² wird seit 2018 nicht mehr aktiv genutzt. Für die Verwaltung dieser Liegenschaft ist das Bundeswehr- Dienstleistungszentrum (BwDLZ) Homberg (Efze) zuständig. Des Weiteren wird die Liegenschaft Dienstgebäude Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 129, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler mit einer Fläche von ca. 6 500 m² seit 2021 nicht mehr aktiv genutzt. Für die Verwaltung dieser Liegenschaft ist das BwDLZ Koblenz zuständig.  2. Welche dieser Liegenschaften sollen 2026 a) erneut hinsichtlich einer Reaktivierung bzw. Nutzung geprüft werden, und für welche Zwecke, b) wieder reaktiviert werden, und für welche Zwecke, c) verkauft oder einer anderweitigen zivilen Nutzung zugeführt werden? Es ist beabsichtigt, die in der Antwort zur ersten Frage genannten Liegenschaften nach einer baulichen Herrichtung wieder zu nutzen, um den personellen Aufwuchs der Streitkräfte zu ermöglichen.  3. Welche Liegenschaften der Bundeswehr in Hessen sind von dem Moratorium von Ende Oktober 2025 betroffen (bitte jeweils auch die jeweilige Fläche angeben)? Lfd. Nr. Liegenschaft Stadt Fläche 1 Griesheim-Spargeläcker Darmstadt 64,56 ha 2 Darmstadt-Beckertanne Darmstadt 38,53 ha 3 ehem. Griesheim Airfield Darmstadt 8,89 ha 4 Ockstadt – westlich A5 Friedberg (Hessen) 557,61 ha 5 ehem. Munitionsanstalt Grebenhain Grebenhain 86,61 ha 6 Wetzlar, Weinberg und Übungsplatz Wetzlar 18,71 ha 7 Wetzlar-Garbenheim, ehem. StÜbPI Wetzlar 102,90 ha 8 ehem. Underwood Kaserne in Hanau Hanau 6,14 ha 9 Wetzlar, Magdalenenhausen Wetzlar 7,52 ha 10 Münchhausen-Oberasphe, ehem. Korps-Depot Münchhausen 36,96 ha 11 ehem. Betriebsstofflager Niederrhein. Str. Stadtallendorf 6,13 ha 12 ehem. Munitionsniederlage Stadtallendorf 23,32 ha 13 ehem. Fritz-Erler-Kaserne, Fuldatal Fuldatal 40,56 ha 14 ehem. Bundeswehrdepot II Neuental 14,55 ha  4. Welche jährlichen Kosten fallen für den Bund durch die Nichtnutzung der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften an? Die jährlichen Kosten für eine Nichtnutzung der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften werden nicht differenziert ausgewiesen.  5. Welche Gespräche und Verhandlungen wurden 2025 mit welchen hessischen Behörden, Kommunen und Ministerien im Vorfeld des Moratoriums über die geplante Inklusion der Liegenschaften in das Moratorium geführt? Im Vorfeld des Moratoriums wurden im Jahr 2025 keine Gespräche und Verhandlungen mit hessischen Behörden, Kommunen und Ministerien geführt.  6. Wann wird das BMVg das nächste Mal die Aufrechterhaltung des Moratoriums von Oktober 2025 überprüfen, und welche anderen Behörden werden in den Konsultationsprozess eingebunden? Die Überprüfung der Liegenschaften des Moratoriums ist ein iterativer Prozess unter Einbindung zahlreicher Beteiligter, insbesondere der Länder und Kommunen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/3732 verwiesen.  7. Welche weiteren Liegenschaften der Bundeswehr in Hessen (über die vom Moratorium betroffenen Liegenschaften hinaus) werden Stand 1. Januar 2026 der „strategischen Liegenschaftsreserve“ zugeordnet (bitte die jeweilige Fläche angeben)? Zum Stand 1. Januar 2026 sind noch keine Liegenschaften des Moratoriums der Strategischen Liegenschaftsreserve zugeordnet.  8. Wie ist die jeweilige (mögliche) Umweltbelastung der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften in Hessen, und inwiefern gibt es dabei besonders auffällige Liegenschaften (bitte einzeln mit den jeweiligen [ möglichen] Umweltbelastungen aufführen)? Bei folgenden Liegenschaften sind Umweltbelastungen bekannt. Antwort zu Frage 3: Nummer 8, 9, 11, 12 und 13: Altlastenrisiko und Kampfmittelrisiko wurden festgestellt. Antwort zu Frage 3: Nummer 3, 10 und 14: Altlastenrisiko wurde festgestellt. Antwort zu Frage 3: Nummer 1, 2 und 7: Kampfmittelrisiko wurde festgestellt. Eine Kategorie „besonders auffällig“ ist in diesem Zusammenhang nicht definiert.  9. Bei welchen Liegenschaften der Bundeswehr in Hessen wird weiterhin die Umwandlung der militärisch genutzten Liegenschaft in eine zivile Nachnutzung weiterverfolgt (bitte auch die jeweilige Fläche angeben)? Bei den nachstehenden Liegenschaften wird eine zivile Nachnutzung weiterverfolgt: Pommernkaserne Wolfhagen, 267 454 m² und Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne, 165 896 m². 10. Welche zivile Nutzung gibt es derzeit bei den vom Moratorium betroffenen Liegenschaften in Hessen, und wie will die Bundesregierung mit der jeweils derzeitigen zivilen Nutzung umgehen? Die genannten Liegenschaften stehen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und sind teilweise zur zivilen Zwischennutzung, wie beispielsweise für Lagerzwecke oder landwirtschaftliche Nutzung, an Dritte verpachtet. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf der Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen. 11. Für welche der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften gab es bereits bewilligte Baupläne und bzw. oder behördliche Nutzungspläne für eine zivile Nutzung? Lfd. Nr. Liegenschaft Stadt bewilligte Baupläne behördliche Nutzungspläne 1 Griesheim-Spargeläcker Darmstadt Nein Ja 2 Darmstadt – Beckertanne Darmstadt Nein Ja 3 ehem. Griesheim Airfield Darmstadt Nein Ja Lfd. Nr. Liegenschaft Stadt bewilligte Baupläne behördliche Nutzungspläne 4 Ockstadt – westlich A5 Friedberg (Hessen) Nein Ja 5 ehem. Munitionsanstalt Grebenhain Grebenhain Nein Ja 6 Wetzlar, Weinberg und Übungsplatz Wetzlar Nein Nein 7 Wetzlar-Garbenheim,ehem StÜbPI Wetzlar Nein Ja 8 ehem. Underwood Kaserne in Hanau Hanau Nein Ja 9 Wetzlar, Magdalenenhausen Wetzlar Nein Ja 10 Münchhausen-Oberasphe, ehem. Korps- Depot Münchhausen Nein Nein 11 ehem. Betriebstofflager Niederrhein. Str. Stadtallendorf Nein Nein 12 ehem. Munitionsniederlage Stadtallendorf Nein Nein 13 ehem. Fritz-Erler-Kaserne, Fuldatal Fuldatal Ja (Teilfläche) Ja 14 ehem. Bundeswehrdepot II Neuental Nein Nein 12. Welche Konsequenzen hat das Moratorium für die Pläne zur Errichtung eines Wohnquartiers auf dem Gelände des ehemaligen Griesheim Airfields, und welche Kosten fallen durch den Bebauungsstopp der Fläche an? Die Konsequenzen zur Errichtung eines Wohnquartiers auf dem Gelände des ehemaligen Griesheim Airfields sind noch nicht absehbar, da noch keine abschließenden Entscheidungen darüber getroffen ist, ob die Liegenschaft in die Konversion geht oder Bestandteil der Strategischen Liegenschaftsreserve wird. Dem Bund fallen durch das Moratorium keine Kosten an; zu ggf. entstehenden Kosten der Kommune hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. 13. Für welche der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften in Hessen sind bereits konkrete Instandsetzungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Vorbereitung der Reaktivierung der Liegenschaften vom BMVg eingeleitet worden? In den Moratoriumsliegenschaften in Hessen wurden noch keine Instandsetzungsmaßnahmen vorbereitet oder eingeleitet. 14. Bei welchen der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften wäre vor einer Wiedernutzung durch die Bundeswehr die Durchführung von umweltschutzrechtlichen Prüfungen und Maßnahmen notwendig, und mit welchen Kosten dafür rechnet die Bundeswehr? Erst wenn für die Bundeswehr feststeht, dass einzelne Liegenschaften in die Strategische Liegenschaftsreserve aufgenommen werden, werden umweltschutzrechtlichen Prüfungen in Erwägung gezogen. Über mögliche Kosten können daher noch keine Aussagen getroffen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 15. In welcher Form sind sowohl die Anwohnerinnen und Anwohner als auch die Unternehmen und Personen in den derzeitig zwischengenutzten Liegenschaften der Bundeswehr in den Prozess der Reaktivierungspläne eingebunden? Die Einbindung von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Unternehmen und Personen in den derzeitig zwischengenutzten Liegenschaften erfolgt im Bedarfsfall anlassbezogen. 16. Inwiefern wird die Zwischennutzung der ehemaligen Underwood- Kaserne in Hanau als Unterkunft für ukrainische Geflüchtete durch das Moratorium der Bundeswehr beeinträchtigt werden, und in welcher Form wurden diesbezüglich Gespräche mit der betroffenen Kommune geführt? Die Bundesregierung wird mit der Stadt Hanau zu allen offenen Fragen möglichst einvernehmliche Lösungen entwickeln. 17. Wie hoch ist aktuell der militärische Anteil a) des Militärstraßengrundnetzes im Hessen am Gesamtstraßennetz in Hessen (bitte in Kilometern und Prozent angeben), Das Militärstraßengrundnetz in Hessen umfasst ca. 2 700 km. Das sind ca. 24 Prozent des Gesamtstraßennetzes in Hessen. b) an der Nutzung des Schienenstreckennetzes in Hessen? Die Nutzung des Schienenstreckennetzes in Hessen umfasst ca. 1 200 km. Das sind ca. 37 Prozent des Gesamtschienenstreckennetzes in Hessen. 18. Wie viele Gelder aus dem Bundeshaushalt wurden 2025 für den Ausbau und die Instandhaltung der folgenden Verkehrswege ausgegeben, und mit welchen weiteren Ausgaben plant die Bundesregierung für den Zeitraum von 2026 bis 2029 (bitte jeweils nach Haushaltstiteln aufschlüsseln) für a) das Militärstraßengrundnetz in Hessen, b) die militärisch relevanten Autobahnabschnitte in Hessen und c) die militärisch relevanten Schienennetzabschnitte in Hessen? Im Jahr 2025 sind im Bereich Erhaltung und Erweiterung von Bundesautobahnen aus dem Einzelplan 14 in Hessen rd. 32 Mio. Euro verausgabt worden. Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten über 5 Mio. Euro können der Anlage zum Einzelplan 12, Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, entnommen werden. Für die Folgejahre liegen der Bundesregierung keine länderspezifischen Zahlen vor. Im Jahr 2025 sind im Bereich der Aus- und Neubauvorhaben des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege keine Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 14 für militärisch relevante Schienennetzabschnitte in Hessen verwendet worden. 2026 sind 1,939 Mio. Euro und 2027 sind 24,999 Mio. Euro aus dem Einzelplan 14 für militärisch relevante Schienennetzabschnitte in Hessen vorgesehen. 19. Wie viele Zuschüsse der EU für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Military-Mobility.Programms bzw. der Connecting Europe Facility wurden für Maßnahmen in Hessen bereitgestellt? Die EU hat für in Hessen liegende Verkehrsinfrastrukturen aus dem Military Mobility Budget der Connecting Europe Facility Fördermittel in Höhe von 694 000 Euro bereitgestellt. 20. Welche Vereinbarungen bestehen zwischen dem Bundesland Hessen und der Bundeswehr bzw. dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr im Hinblick auf a) die Nutzung und die Ausgaben des MSGN und b) die Verbesserung militärischer Transporte durch Hessen? Zwischen dem Bundesland Hessen und der Bundeswehr wurde 2025 eine Ländervereinbarung über die Erlaubnis zur Durchführung militärischen Verkehrs von Bundeswehr, Truppen anderer Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes und Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschlossen. 21. Wie häufig hat sich das Bund-Länder-Koordinierungsgremium für Angelegenheiten der zivilen Unterstützung der militärischen Mobilität einschließlich der Belange der zivilen Verteidigung im Bereich Verkehr (BLKG MM/ZV) 2025 getroffen, und welche Maßnahmen im Hinblick auf das MSGN in Hessen wurden dabei wann getroffen? Das Bund-Länder-Koordinierungsgremium für Angelegenheiten der zivilen Unterstützung hat im Jahr 2025 drei Mal getagt. In Bezug auf das MSGN wurde u. a. das Land Hessen regelmäßig aufgefordert, dem Fernstraßen-Bundesamt aktuelle Daten zur Verfügung zu stellen. 22. Von welchen Gesamtkosten für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen in Hessen, die in einem direkten Bezug zu der Errichtung eines Musterkorridors für die Verlegung von Rüstungsgütern und Personal zwischen den Niederlanden und Polen stehen, geht die Bundesregierung aus? Im Bezug auf die Errichtung des Musterkorridors entstehen keine Kosten für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen. 23. Welche Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Military-Mobility- Plans wurden in Hessen seit 2020 umgesetzt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 24. Über welche Kapazitäten zur Durchführung von Musterungen in Hessen verfügte die Bundeswehr Stand 1. Januar 2026 (bitte den Standort, das jeweils dort verfügbaren Personal und die monatlichen Musterungskapazitäten angeben)? In Hessen wird derzeit das Karrierecenter der Bundeswehr (KarrCBw) in Mainz für Musterungen genutzt. Im Bereich der wehrmedizinischen Begutachtung verfügte das KarrCBw mit Stand 1. Januar 2026 über 33 Dienstposten. Die Musterungen werden im Rahmen freier Assessmentkapazitäten durchgeführt und sind abhängig von der allgemeinen Bewerbendenlage. 25. Welche Kapazitäten zur Durchführung von Musterungen plant das BMVg, 2026 an welchen Standorten in Hessen aufzubauen (bitte den angestrebten Personalzuwachs und die Schaffung von monatlichen Musterungskapazitäten angeben)? 26. Wie viele Standorte in Hessen plant die Bundeswehr, zur Verbesserung der Musterungskapazitäten a) neu zu erwerben (bitte die Standorte, Fläche und Musterungskapazitäten nennen), b) aus der strategischen Liegenschaftsreserve zu reaktivieren, c) an bestehenden Standorten auszubauen? Die Fragen 25 und 26 werden zusammen beantwortet. Die Planungen für Musterungszentren im Bundesland Hessen sind noch nicht abgeschlossen. Daher ist eine belastbare Auskunft derzeit nicht möglich. 27. Von welchen Investitionen für den Um- und Neubau von Bundeswehreinrichtungen in Hessen im Zeitraum von 2026 bis 2029 geht die Bundesregierung aus (bitte nach Jahren und Liegenschaften aufschlüsseln)? Im Bundesland Hessen sind gegenwärtig für die Jahre 2026 bis einschließlich 2029 Bauinvestitionen in Höhe von rund 516 Mio. Euro für Liegenschaften der Bundeswehr vorgesehen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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