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Infrastrukturkoordinierung und Netzanbindung von Mobilfunkstandorten - Sachstand und Kritik der Telekommunikationsverbände am Netzanschlusspaket

dip / drucksache 30.09.2026 · WP 21 · 21/8291 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Infrastrukturkoordinierung und Netzanbindung von Mobilfunkstandorten - Sachstand und Kritik der Telekommunikationsverbände am Netzanschlusspaket Deutscher Bundestag Drucksache 21/8291 21. Wahlperiode 30.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Micha Fehre, Beatrix von Storch, Ronald Gläser, Peter Bohnhof, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD Infrastrukturkoordinierung und Netzanbindung von Mobilfunkstandorten – Sachstand und Kritik der Telekommunikationsverbände am Netzanschlusspaket Der flächendeckende Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung für die digitale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Die Bundesregierung hat sich hierzu ambitionierte Ausbauziele gesetzt, deren Erreichung maßgeblich davon abhängt, dass Genehmigungs- und Anschlussprozesse effizient, digital und unbürokratisch gestaltet sind. Ein wesentliches Hemmnis bei der Errichtung neuer Mobilfunkstandorte ist jedoch die Anbindung an das Stromnetz. Während die Mobilfunknetzbetreiber durch Versorgungsauflagen zur Verdichtung ihrer Netze verpflichtet sind, stoßen sie bei der Errichtung von neuen Funkmasten auf erhebliche administrative und technische Hürden bei der Stromversorgung. Am 29. Juli 2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) den Entwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung von Netzanschlüssen“ (Netzanschlusspaket) vorgelegt (www.bundeswirtschaftsministerium.de/R edaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260729-eeg-novelle-und-netzansch lusspaket.html). Ziel des Entwurfs ist, die Prozesse für den Anschluss von Erzeugungsanlagen, Speichern und Verbrauchseinrichtungen zu standardisieren und zu beschleunigen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/P ressemitteilungen/2026/07/20260729-eeg-novelle-und-netzanschlusspake t.html). Trotz dieser Zielsetzung mehren sich kritische Stimmen aus der Mobilfunkbranche, wonach die spezifischen Anforderungen der digitalen Infrastruktur in dem Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden (www.golem.de/ne ws/netzanschlusspaket-mobilfunkbetreiber-koennen-stromanschluss-nicht-plan en-2607-211425.html). Insbesondere die fehlende Planungssicherheit bezüglich der erforderlichen Lastanforderungen und der mangelnde digitale Zugriff auf Kapazitätsdaten der Verteilnetzbetreiber führten dazu, dass Mobilfunkstandorte weiterhin nicht zeitnah geplant und ans Netz gebracht werden können (www.go lem.de/news/netzanschlusspaket-mobilfunkbetreiber-koennen-stromanschluss- nicht-planen-2607-211425.html). Eine moderne Staatsverwaltung muss sicherstellen, dass die Infrastrukturplanung für Energie und Digitalisierung ressortübergreifend synchronisiert erfolgt. Wenn Mobilfunkbetreiber Standorte nicht verlässlich planen können, weil im aktuellen Gesetzentwurf verbindliche digitale Auskunftspflichten über Netzkapazitäten und standardisierte Schnittstellen (APIs) zu den Stromnetzbetreibern fehlen, ist nach Ansicht der Fragesteller ein deutliches Zeugnis für die mangelnde Verzahnung der Digitalstrategie mit der Energiepolitik. Wenn digitale Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Infrastrukturprojekte an den Grenzen einer analogen und fragmentierten Netzregulierung scheitern, gefährdet dies die digitale Souveränität Deutschlands. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Informationsbedürfnis darüber, warum die Belange des Mobilfunkausbaus im vorliegenden Entwurf des Netzanschlusspakets unzureichend berücksichtigt wurden, wie die Bundesregierung die Koordinierung zwischen den zuständigen Ressorts bewertet und welche technischen Maßnahmen geplant sind, um eine medienbruchfreie und vorausschauende Netzanschlussplanung für die Mobilfunkinfrastruktur zu ermöglichen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der Mobilfunknetzbetreiber, wonach der Entwurf des Netzanschlussbeschleunigungsgesetzes die spezifischen Planungsbedarfe der digitalen Infrastruktur (insbesondere Mobilfunkmasten) nicht ausreichend adressiert?  2. Warum sieht der Entwurf vom 29. Juli 2026 keine expliziten Vorrangregelungen oder beschleunigten Fristen für den Netzanschluss kritischer Kommunikationsinfrastruktur vor?  3. Inwieweit hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) im Rahmen der Ressortabstimmung auf die Einbindung von Mobilfunkstandorten in die standardisierten Netzanschlussprozesse gedrängt und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?  4. Wie begründet die Bundesregierung, dass im aktuellen Entwurf keine verbindlichen, bundesweit einheitlichen technischen Standards für die Lastanmeldung von Mobilfunkmasten definiert wurden?  5. Welche technischen Hindernisse verhindern nach Kenntnis der Bundesregierung die Einführung einer verpflichtenden digitalen Echtzeit- Auskunft (API) der Stromnetzbetreiber über verfügbare Kapazitäten an potenziellen Mobilfunkstandorten?  6. Warum nutzt die Bundesregierung das Netzanschlusspaket nicht dazu, ein zentrales, digitales Infrastrukturregister zu schaffen, in dem sowohl Stromnetz- als auch Mobilfunkplanungsdaten ressortübergreifend zusammengeführt werden?  7. Inwieweit plant die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren Regelungen einzuführen, die Stromnetzbetreiber dazu verpflichten, ihre Netzdaten für Infrastrukturbetreiber in einem standardisierten, maschinenlesbaren Format bereitzustellen?  8. Wie bewertet die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit der aktuellen IT-Schnittstellen der Verteilnetzbetreiber (VNB) im Hinblick auf die im Gesetz angestrebte Beschleunigung der Anschlussprozesse?  9. In wie vielen Fällen führten nach Kenntnis der Bundesregierung Verzögerungen beim Stromnetzanschluss in den Jahren 2024 und 2025 dazu, dass Mobilfunkbetreiber ihre Versorgungsauflagen nicht fristgerecht erfüllen konnten? 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Beantragung eines Netzanschlusses für einen Mobilfunkmast und der tatsächlichen Inbetriebnahme? 11. Liegen der Bundesregierung Schätzungen oder Untersuchungen zu den volkswirtschaftlichen Kosten verzögerter Mobilfunkinfrastruktur infolge verzögerter Stromnetzanschlüsse vor, insbesondere hinsichtlich entgange- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. ner Investitionen, Produktivitätseffekte oder Einschränkungen der Standortattraktivität? a) Wenn ja, welche und wie hoch sind die Kosten? b) Wenn nein, warum nicht? 12. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen dem BMWK und dem BMDS technisch und organisatorisch koordiniert, um sicherzustellen, dass die Ziele der Digitalstrategie nicht durch regulatorische Lücken im Energierecht konterkariert werden? 13. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Bundesnetzagentur mit weitergehenden Durchgriffsbefugnissen auszustatten, um eine Harmonisierung der Planungsdaten zwischen Energie- und Telekommunikationssektor zu erzwingen? 14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass das Ziel einer modernen Staatsverwaltung bei Infrastrukturprojekten nicht an den unterschiedlichen digitalen Reifegraden der beteiligten Netzbetreiber scheitert, und anhand welcher messbaren Kriterien soll die Digitalisierung und Beschleunigung der Anschlussverfahren überprüft werden? Berlin, den 25. August 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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