Infrastrukturkoordinierung und Netzanbindung von Mobilfunkstandorten - Sachstand und Kritik der Telekommunikationsverbände am Netzanschlusspaket
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Infrastrukturkoordinierung und Netzanbindung von Mobilfunkstandorten - Sachstand und Kritik der Telekommunikationsverbände am Netzanschlusspaket
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8291
21. Wahlperiode 30.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael
Kaufmann, Micha Fehre, Beatrix von Storch, Ronald Gläser, Peter Bohnhof,
Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Infrastrukturkoordinierung und Netzanbindung von Mobilfunkstandorten –
Sachstand und Kritik der Telekommunikationsverbände am Netzanschlusspaket
Der flächendeckende Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur ist eine wichtige
Voraussetzung für die digitale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Die
Bundesregierung hat sich hierzu ambitionierte Ausbauziele gesetzt, deren Erreichung
maßgeblich davon abhängt, dass Genehmigungs- und Anschlussprozesse
effizient, digital und unbürokratisch gestaltet sind. Ein wesentliches Hemmnis bei
der Errichtung neuer Mobilfunkstandorte ist jedoch die Anbindung an das
Stromnetz. Während die Mobilfunknetzbetreiber durch Versorgungsauflagen
zur Verdichtung ihrer Netze verpflichtet sind, stoßen sie bei der Errichtung von
neuen Funkmasten auf erhebliche administrative und technische Hürden bei der
Stromversorgung.
Am 29. Juli 2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWE) den Entwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung von
Netzanschlüssen“ (Netzanschlusspaket) vorgelegt (www.bundeswirtschaftsministerium.de/R
edaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260729-eeg-novelle-und-netzansch
lusspaket.html). Ziel des Entwurfs ist, die Prozesse für den Anschluss von
Erzeugungsanlagen, Speichern und Verbrauchseinrichtungen zu standardisieren
und zu beschleunigen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/P
ressemitteilungen/2026/07/20260729-eeg-novelle-und-netzanschlusspake
t.html). Trotz dieser Zielsetzung mehren sich kritische Stimmen aus der
Mobilfunkbranche, wonach die spezifischen Anforderungen der digitalen
Infrastruktur in dem Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden (www.golem.de/ne
ws/netzanschlusspaket-mobilfunkbetreiber-koennen-stromanschluss-nicht-plan
en-2607-211425.html). Insbesondere die fehlende Planungssicherheit bezüglich
der erforderlichen Lastanforderungen und der mangelnde digitale Zugriff auf
Kapazitätsdaten der Verteilnetzbetreiber führten dazu, dass Mobilfunkstandorte
weiterhin nicht zeitnah geplant und ans Netz gebracht werden können (www.go
lem.de/news/netzanschlusspaket-mobilfunkbetreiber-koennen-stromanschluss-
nicht-planen-2607-211425.html).
Eine moderne Staatsverwaltung muss sicherstellen, dass die
Infrastrukturplanung für Energie und Digitalisierung ressortübergreifend synchronisiert erfolgt.
Wenn Mobilfunkbetreiber Standorte nicht verlässlich planen können, weil im
aktuellen Gesetzentwurf verbindliche digitale Auskunftspflichten über
Netzkapazitäten und standardisierte Schnittstellen (APIs) zu den Stromnetzbetreibern
fehlen, ist nach Ansicht der Fragesteller ein deutliches Zeugnis für die
mangelnde Verzahnung der Digitalstrategie mit der Energiepolitik. Wenn digitale
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Infrastrukturprojekte an den Grenzen einer analogen und fragmentierten
Netzregulierung scheitern, gefährdet dies die digitale Souveränität Deutschlands.
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches
Informationsbedürfnis darüber, warum die Belange des Mobilfunkausbaus im
vorliegenden Entwurf des Netzanschlusspakets unzureichend berücksichtigt wurden, wie
die Bundesregierung die Koordinierung zwischen den zuständigen Ressorts
bewertet und welche technischen Maßnahmen geplant sind, um eine
medienbruchfreie und vorausschauende Netzanschlussplanung für die
Mobilfunkinfrastruktur zu ermöglichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der
Mobilfunknetzbetreiber, wonach der Entwurf des
Netzanschlussbeschleunigungsgesetzes die spezifischen Planungsbedarfe der digitalen
Infrastruktur (insbesondere Mobilfunkmasten) nicht ausreichend adressiert?
2. Warum sieht der Entwurf vom 29. Juli 2026 keine expliziten
Vorrangregelungen oder beschleunigten Fristen für den Netzanschluss kritischer
Kommunikationsinfrastruktur vor?
3. Inwieweit hat das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) im Rahmen der Ressortabstimmung auf die Einbindung von
Mobilfunkstandorten in die standardisierten Netzanschlussprozesse
gedrängt und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
4. Wie begründet die Bundesregierung, dass im aktuellen Entwurf keine
verbindlichen, bundesweit einheitlichen technischen Standards für die
Lastanmeldung von Mobilfunkmasten definiert wurden?
5. Welche technischen Hindernisse verhindern nach Kenntnis der
Bundesregierung die Einführung einer verpflichtenden digitalen Echtzeit-
Auskunft (API) der Stromnetzbetreiber über verfügbare Kapazitäten an
potenziellen Mobilfunkstandorten?
6. Warum nutzt die Bundesregierung das Netzanschlusspaket nicht dazu, ein
zentrales, digitales Infrastrukturregister zu schaffen, in dem sowohl
Stromnetz- als auch Mobilfunkplanungsdaten ressortübergreifend
zusammengeführt werden?
7. Inwieweit plant die Bundesregierung im weiteren
Gesetzgebungsverfahren Regelungen einzuführen, die Stromnetzbetreiber dazu verpflichten,
ihre Netzdaten für Infrastrukturbetreiber in einem standardisierten,
maschinenlesbaren Format bereitzustellen?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit der aktuellen
IT-Schnittstellen der Verteilnetzbetreiber (VNB) im Hinblick auf die im
Gesetz angestrebte Beschleunigung der Anschlussprozesse?
9. In wie vielen Fällen führten nach Kenntnis der Bundesregierung
Verzögerungen beim Stromnetzanschluss in den Jahren 2024 und 2025 dazu, dass
Mobilfunkbetreiber ihre Versorgungsauflagen nicht fristgerecht erfüllen
konnten?
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche
Zeitspanne zwischen der Beantragung eines Netzanschlusses für einen
Mobilfunkmast und der tatsächlichen Inbetriebnahme?
11. Liegen der Bundesregierung Schätzungen oder Untersuchungen zu den
volkswirtschaftlichen Kosten verzögerter Mobilfunkinfrastruktur infolge
verzögerter Stromnetzanschlüsse vor, insbesondere hinsichtlich entgange-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
ner Investitionen, Produktivitätseffekte oder Einschränkungen der
Standortattraktivität?
a) Wenn ja, welche und wie hoch sind die Kosten?
b) Wenn nein, warum nicht?
12. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen dem BMWK und dem BMDS
technisch und organisatorisch koordiniert, um sicherzustellen, dass die
Ziele der Digitalstrategie nicht durch regulatorische Lücken im
Energierecht konterkariert werden?
13. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Bundesnetzagentur mit
weitergehenden Durchgriffsbefugnissen auszustatten, um eine
Harmonisierung der Planungsdaten zwischen Energie- und
Telekommunikationssektor zu erzwingen?
14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
das Ziel einer modernen Staatsverwaltung bei Infrastrukturprojekten nicht
an den unterschiedlichen digitalen Reifegraden der beteiligten
Netzbetreiber scheitert, und anhand welcher messbaren Kriterien soll die
Digitalisierung und Beschleunigung der Anschlussverfahren überprüft werden?
Berlin, den 25. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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