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Schriftliche Frage 123 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Welche konkreten rechtlichen, finanziellen oder regulatorischen Schritte plant die Bundesregierung gegenüber Mobilfunknetzbetreibern, die ih…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 123 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Welche konkreten rechtlichen, finanziellen oder regulatorischen Schritte plant die Bundesregierung gegenüber Mobilfunknetzbetreibern, die ih… Frage 123 (Anne-Mieke Bremer, Die Linke): Welche konkreten rechtlichen, finanziellen oder regulatorischen Schritte plant die Bundesregierung gegenüber Mobilfunknetzbetreibern, die ihre Ausbauverpflichtungen im Rahmen von Frequenzvergaben nicht erfüllen, und werden zusätzliche Maßnahmen geprüft, um eine flächendeckende und leistungsfähige Mobilfunkversorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, sicherzustellen, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 11. Juni 2025: In Bezug auf zusätzliche Sanktionsmöglichkelten wird auf die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nach den §§ 102, 202, 228 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie die Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Verlängerung von Frequenzen vom März 2025 verwiesen (vgl. „Entscheidung über die Nichtanordnung eines Vergabeverfahrens und Verlängerung Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz sowie eine Entschließung zur späteren Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens“ S. 76 ff., S. 180 ff., S. 206 ff.). Die Bundesnetzagentur hat in der o. g. Entscheidung umfassende Versorgungsauflagen festgelegt, die bis 2030 zu erfüllen sind. Gleichzeitig werden weitere Standorte u. a. im Rahmen der Mobilfunkförderung realisiert. Nach Abschluss der Förderung, der Erfüllung der Versorgungsauflagen sowie dem weiteren eigenwirtschaftlichen Ausbau wird sich der Fokus auf eine bessere Mobilfunkversorgung aus Endkundenperspektive verlagern. Zudem werden Maßnahmen untersucht, um einzelne verbleibende weiße Flecken versorgen zu können. Weiterhin wird erwartet, dass auch der Mobilfunkausbau durch die Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau öffentlicher Telekommunikationsnetze beschleunigt wird. Der Deutsche Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf zur „Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den TK-Netzausbau“ im Juni 2025 in erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

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