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Entschließung des Bundesrates "Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben"

dip / drucksache 22.05.2026 · WP 21 · zu99/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 99/25 (Beschluss) 05.05.26 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben" Bundesministerium Berlin, 5. Mai 2026 für Digitales und Staatsmodernisierung Parlamentarischer Staatssekretär An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen als Anlage die Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates „Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben“ vom 23. Mai 2025 (BR-Drucksache 99/25 (Beschluss)). Mit freundlichen Grüßen Thomas Jarzombeck Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates „Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben“ vom 23. Mai 2025 (BR-Drucksache 99/25 (Beschluss)) Zu Ziffer 1 Die Bundesregierung teilt die Sicht des Bundesrates auf die Bedeutung des flächendeckenden Mobilfunks für Gesellschaft und Wirtschaft. Eine hochwertige Mobilfunkversorgung wird heutzutage für eine Vielzahl von elektronischen Diensten im privaten und wirtschaftlichen Kontext benötigt. Außerhalb von Gebäuden stellt der öffentliche Mobilfunk das zentrale Kommunikationsinstrument dar; innerhalb von Gebäuden kann der Mobilfunk z.B. im Vergleich zu WLAN eine zuverlässige und verzögerungsarme Konnektivität bereitstellen. Diese Merkmale sind insbesondere für industrielle Anwendungen relevant. Zu Ziffer 2 und 3 In Bezug auf Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur weist die Bundesregierung darauf hin, dass Verfahren zur Bereitstellung von Frequenzen immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen müssen. Der Wert der Kosten, die mit der Erfüllung von Versorgungsauflagen einhergehen, dürfen gemeinsam mit weiteren Pflichten aus der Frequenznutzung den Wert der genutzten Frequenzen nicht übersteigen. Damit ist der Umfang von Auflagen stetig begrenzt. Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der vergangenen Verfahren zur Frequenzbereitstellung den Fokus auf die Versorgung von Haushalten und Verkehrswegen gelegt und nun auch die Flächenversorgung vorgegeben. Zusätzlich zur Vorgabe, bis Januar 2029 99,5 Prozent der Fläche zu versorgen, gilt auch die Auflage, bis Januar 2030 in jedem Land mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden zu versorgen. Zudem sind bis Januar 2030 alle Kreisstraßen zu versorgen. Aus dem Zusammenwirken sämtlicher Auflagen ergibt sich, dass die Mobilfunkversorgung in Ländern mit niedriger Besiedlungsdichte zielgenau verbessert wird. Ergänzend wird auf die Begründung der Bundesnetzagentur in der Präsidentenkammerentscheidung BK1-22/001 vom März 2025 in Bezug auf die Versorgungsauflagen verwiesen. Aus Sicht der Bundesregierung stellt dieses Vorgehen einen angemessenen Ansatz dar, um den Mobilfunkausbau effizient zu gestalten und die Versorgung dort sicherzustellen, wo Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind. Darüber hinaus ist eine Verbesserung der Mobilfunkversorgung sowohl hinsichtlich der Flächendeckung als auch hinsichtlich der Qualität in bereits versorgten Gebieten im Blick zu behalten. Die Bundesnetzagentur hat bereits angekündigt, zukünftig verstärkt die Nutzerperspektive bei der Festlegung von Versorgungsauflagen zu berücksichtigen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) unterstützt dies durch zu Drucksache 99/25 (Beschluss) ein Messpaket, das im Rahmen des Gigabit-Grundbuchs umgesetzt wird und ein Messkonzept für Messungen der Länder und Kommunen, aber auch bundesweite Messwochen unter Nutzung der App Breitbandmessung enthält. Die Mobilfunkversorgung in Fahrzeugen stellt insbesondere aufgrund der Abschirmungseigenschaften eine besondere Herausforderung dar. Die Bundesregierung, vertreten durch das BMDS und das Bundesministerium für Verkehr, untersucht gemeinsam mit den Netzbetreibern im Projekt „5G am Gleis“ die Möglichkeiten, wie eine hochwertige Mobilfunkversorgung im Gigabitbereich für Zugstrecken ökonomisch sinnvoll erreicht werden kann. Die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt an der Strecke Hamburg-Berlin sollen für weitere Strecken genutzt werden. Zu Ziffer 4 Die Bundesregierung hat unmittelbar nach Beginn der Legislatur initiiert, dass der Telekommunikationsnetzausbau zum „überragenden öffentlichen Interesse“ erklärt wird. Das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG- Änderungsgesetz 2025) ist seit dem 30. Juli 2025 in Kraft. Es beschleunigt den Glasfaser- und Mobilfunkausbau in der Fläche, indem Telekommunikationsnetzausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren bei der Abwägung widerstreitender öffentlicher Belange (z.B. Naturschutz, Denkmalschutz) regelmäßig Vorrang einzuräumen ist. Darüber hinaus plant die Bundesregierung weitere Änderungen am Telekommunikationsgesetz, die insbesondere den Ausbau von Mobilfunk- und Festnetz in der Fläche sowie von Glasfaser in Gebäuden weiter beschleunigen. Das BMDS hat hierzu einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG- Änderungsgesetz 2026) vorgelegt (vgl. bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Gesetzesvorhaben/RefE_TKG- %C3%84nderungsgesetz_2026.pdf), der derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Länder, Verbände und weitere Betroffene konnten bis zum 27. März 2026 Stellungnahmen einreichen. Die Bundesregierung hält ergänzende gesetzliche Vorgaben für die Bundesnetzagentur, um im Rahmen von künftigen Frequenzvergaben eine qualitativ hochwertige Versorgung von Fläche, Haushalten und Verkehrswegen zu erreichen, nicht für erforderlich und zweckmäßig. Das aktuelle Verfahren zur Frequenzbereitstellung stellt aus Sicht der Bundesregierung ein wirkungsvolles Vorgehen für die zielgenaue Mobilfunkversorgung in den Ländern dar. Insoweit wird auf die Stellungnahme zu Ziffern 2 und 3 verwiesen. Auch im Bereich des Bundesnaturschutzgesetzes sind Erleichterungen für den Telekommunikationsnetzausbau im Rahmen des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes geplant. Nach § 15 Absatz 6a BNatSchG-E sollen Ersatzgeldzahlungen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen künftig gleichgesetzt werden. Zu Ziffern 5 und 6 Die Bundesregierung setzt sich für eine Umsetzung möglichst aller Förderprojekte aus dem Mobilfunkförderprogramm des Bundes in den nächsten 12 Monaten ein. Projektträger ist die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) und soll es dafür vorerst bleiben. Zusammen mit der MIG werden derzeit weitere Maßnahmen und Vorgehen geprüft, die dazu beitragen können, den eigenwirtschaftlichen Mobilfunkausbau im ländlichen Raum und insbesondere den Lückenschluss zu unterstützen (sogenannte „Kümmerer“-Funktion). Die Bundesregierung setzt zudem auf einen kontinuierlichen Austausch mit Kommunen, Ländern und ausbauenden Unternehmen, insbesondere mit Blick auf standortindividuelle Herausforderungen. Auch hierfür wird und soll die MIG als vorrangiger Ansprechpartner und Koordinator eingesetzt werden. Ein neues Förderprogramm zur Beschleunigung des Netzausbaus und zum Lückenschluss ist derzeit nicht vorgesehen, u.a. da zu erwarten ist, dass es nicht angenommen werden wird, zu Überschneidungen mit den Ausbauauflagen der Bundesnetzagentur führen und extrem hohe Kosten pro Standort verursachen könnte. Die Bundesregierung nimmt den Wunsch der Länder zur Kenntnis, dass das Schließen Weißer Flecken zur Absicherung der Notrufdienste beiträgt. Ein aktuelles Zielbild sieht vor, die MIG aus dem Konzernverbund mit der Toll Collect GmbH (Muttergesellschaft) herauszulösen und als eigenständige Gesellschaft zu führen. Der Unternehmensgegenstand kann um weitere Themenbereiche erweitert werden. Mindestens soll die Gesellschaft den eigenwirtschaftlichen Mobilfunknetzausbau öffentlicher und nichtöffentlicher Mobilfunknetze technologieneutral (vorbehaltlich zur Verfügung stehender finanzieller Mittel hierfür) unterstützen helfen. Zu Ziffer 7 Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass digitale Antrags- und Genehmigungsverfahren einen wichtigen Beitrag zum gewünschten flächendeckenden Ausbau mit Glasfasernetzen leisten können. Entsprechend wurde die OZG-Leistung „Breitbandportal“ (OZG-ID 10725) aus OZG-Mitteln finanziert und durch die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz erfolgreich ausentwickelt. 2025 wurden seitens des Bundes weitere Mittel zur Erweiterung des Breitbandportals um zwei Entwicklungspakete hälftig mitfinanziert. Weitere Haushaltsmittel für die Erweiterung des Breitbandportals sind derzeit nicht vorgesehen. Das aus Bundesmitteln finanzierte Gigabitbüro des Bundes ist jedoch fortlaufend engagiert, die Verbreitung und (Nach-)Nutzung von digitalen Antrags- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und des Breitbandportals im Besonderen durch kostenfreie Schulungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit und Implementierungshilfe zu unterstützen. Die Nachnutzung des Breitbandportals trägt im Sinne der FITKO- Nachnutzungsmodelle maßgeblich zur Finanzierung bei. Zu Ziffer 8 Am 18. März 2026 hat die Bundesregierung eine nationale Rechenzentrumsstrategie beschlossen mit 28 Maßnahmen in den Handlungsfeldern Energie und Nachhaltigkeit, Standort und Fläche, Technologie und Souveränität. Eingeflossen sind darin auch die Erkenntnisse des in der Entschließung des Bundesrats genannten Gutachtens „Stand und Entwicklung des Rechenzentrumsstandorts Deutschland“ vom 17. Januar 2025. Die in der Rechenzentrumsstrategie angekündigten Maßnahmen sollen innerhalb der nächsten 12 Monate gestartet und soweit möglich abgeschlossen werden. - 4 -zu Drucksache 99/25 (Beschluss)

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