Entschließung des Bundesrates "Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben"
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Entschließung des Bundesrates "Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 99/25 (Beschluss)
05.05.26
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates "Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch
vorantreiben"
Bundesministerium Berlin, 5. Mai 2026
für Digitales und
Staatsmodernisierung
Parlamentarischer Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen als Anlage die Stellungnahme
der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates „Ausbau der
digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben“ vom 23. Mai 2025
(BR-Drucksache 99/25 (Beschluss)).
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jarzombeck
Stellungnahme der Bundesregierung
zu der Entschließung des Bundesrates „Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch
vorantreiben“ vom 23. Mai 2025 (BR-Drucksache 99/25 (Beschluss))
Zu Ziffer 1
Die Bundesregierung teilt die Sicht des Bundesrates auf die Bedeutung des
flächendeckenden Mobilfunks für Gesellschaft und Wirtschaft. Eine hochwertige
Mobilfunkversorgung wird heutzutage für eine Vielzahl von elektronischen Diensten im
privaten und wirtschaftlichen Kontext benötigt. Außerhalb von Gebäuden stellt der
öffentliche Mobilfunk das zentrale Kommunikationsinstrument dar; innerhalb von Gebäuden
kann der Mobilfunk z.B. im Vergleich zu WLAN eine zuverlässige und verzögerungsarme
Konnektivität bereitstellen. Diese Merkmale sind insbesondere für industrielle Anwendungen
relevant.
Zu Ziffer 2 und 3
In Bezug auf Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur weist die Bundesregierung darauf
hin, dass Verfahren zur Bereitstellung von Frequenzen immer dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit genügen müssen. Der Wert der Kosten, die mit der Erfüllung von
Versorgungsauflagen einhergehen, dürfen gemeinsam mit weiteren Pflichten aus der
Frequenznutzung den Wert der genutzten Frequenzen nicht übersteigen. Damit ist der
Umfang von Auflagen stetig begrenzt.
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der vergangenen Verfahren zur
Frequenzbereitstellung den Fokus auf die Versorgung von Haushalten und Verkehrswegen
gelegt und nun auch die Flächenversorgung vorgegeben. Zusätzlich zur Vorgabe, bis Januar
2029 99,5 Prozent der Fläche zu versorgen, gilt auch die Auflage, bis Januar 2030 in jedem
Land mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden zu versorgen.
Zudem sind bis Januar 2030 alle Kreisstraßen zu versorgen. Aus dem Zusammenwirken
sämtlicher Auflagen ergibt sich, dass die Mobilfunkversorgung in Ländern mit niedriger
Besiedlungsdichte zielgenau verbessert wird. Ergänzend wird auf die Begründung der
Bundesnetzagentur in der Präsidentenkammerentscheidung BK1-22/001 vom März 2025 in
Bezug auf die Versorgungsauflagen verwiesen.
Aus Sicht der Bundesregierung stellt dieses Vorgehen einen angemessenen Ansatz dar, um
den Mobilfunkausbau effizient zu gestalten und die Versorgung dort sicherzustellen, wo
Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind.
Darüber hinaus ist eine Verbesserung der Mobilfunkversorgung sowohl hinsichtlich der
Flächendeckung als auch hinsichtlich der Qualität in bereits versorgten Gebieten im Blick zu
behalten. Die Bundesnetzagentur hat bereits angekündigt, zukünftig verstärkt die
Nutzerperspektive bei der Festlegung von Versorgungsauflagen zu berücksichtigen. Das
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) unterstützt dies durch
zu Drucksache 99/25 (Beschluss)
ein Messpaket, das im Rahmen des Gigabit-Grundbuchs umgesetzt wird und ein
Messkonzept für Messungen der Länder und Kommunen, aber auch bundesweite
Messwochen unter Nutzung der App Breitbandmessung enthält.
Die Mobilfunkversorgung in Fahrzeugen stellt insbesondere aufgrund der
Abschirmungseigenschaften eine besondere Herausforderung dar. Die Bundesregierung,
vertreten durch das BMDS und das Bundesministerium für Verkehr, untersucht gemeinsam
mit den Netzbetreibern im Projekt „5G am Gleis“ die Möglichkeiten, wie eine hochwertige
Mobilfunkversorgung im Gigabitbereich für Zugstrecken ökonomisch sinnvoll erreicht
werden kann. Die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt an der Strecke Hamburg-Berlin sollen
für weitere Strecken genutzt werden.
Zu Ziffer 4
Die Bundesregierung hat unmittelbar nach Beginn der Legislatur initiiert, dass der
Telekommunikationsnetzausbau zum „überragenden öffentlichen Interesse“ erklärt wird. Das
Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des
überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-
Änderungsgesetz 2025) ist seit dem 30. Juli 2025 in Kraft. Es beschleunigt den Glasfaser- und
Mobilfunkausbau in der Fläche, indem Telekommunikationsnetzausbauvorhaben in
Genehmigungsverfahren bei der Abwägung widerstreitender öffentlicher Belange (z.B.
Naturschutz, Denkmalschutz) regelmäßig Vorrang einzuräumen ist.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung weitere Änderungen am
Telekommunikationsgesetz, die insbesondere den Ausbau von Mobilfunk- und Festnetz in
der Fläche sowie von Glasfaser in Gebäuden weiter beschleunigen. Das BMDS hat hierzu
einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der
telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG-
Änderungsgesetz 2026) vorgelegt (vgl.
bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Gesetzesvorhaben/RefE_TKG-
%C3%84nderungsgesetz_2026.pdf), der derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt
wird. Länder, Verbände und weitere Betroffene konnten bis zum 27. März 2026
Stellungnahmen einreichen.
Die Bundesregierung hält ergänzende gesetzliche Vorgaben für die Bundesnetzagentur, um
im Rahmen von künftigen Frequenzvergaben eine qualitativ hochwertige Versorgung von
Fläche, Haushalten und Verkehrswegen zu erreichen, nicht für erforderlich und zweckmäßig.
Das aktuelle Verfahren zur Frequenzbereitstellung stellt aus Sicht der Bundesregierung ein
wirkungsvolles Vorgehen für die zielgenaue Mobilfunkversorgung in den Ländern dar.
Insoweit wird auf die Stellungnahme zu Ziffern 2 und 3 verwiesen.
Auch im Bereich des Bundesnaturschutzgesetzes sind Erleichterungen für den
Telekommunikationsnetzausbau im Rahmen des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes geplant.
Nach § 15 Absatz 6a BNatSchG-E sollen Ersatzgeldzahlungen mit Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen künftig gleichgesetzt werden.
Zu Ziffern 5 und 6
Die Bundesregierung setzt sich für eine Umsetzung möglichst aller Förderprojekte aus dem
Mobilfunkförderprogramm des Bundes in den nächsten 12 Monaten ein. Projektträger ist die
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) und soll es dafür vorerst bleiben. Zusammen mit
der MIG werden derzeit weitere Maßnahmen und Vorgehen geprüft, die dazu beitragen
können, den eigenwirtschaftlichen Mobilfunkausbau im ländlichen Raum und insbesondere
den Lückenschluss zu unterstützen (sogenannte „Kümmerer“-Funktion). Die
Bundesregierung setzt zudem auf einen kontinuierlichen Austausch mit Kommunen, Ländern
und ausbauenden Unternehmen, insbesondere mit Blick auf standortindividuelle
Herausforderungen. Auch hierfür wird und soll die MIG als vorrangiger Ansprechpartner und
Koordinator eingesetzt werden. Ein neues Förderprogramm zur Beschleunigung des
Netzausbaus und zum Lückenschluss ist derzeit nicht vorgesehen, u.a. da zu erwarten ist,
dass es nicht angenommen werden wird, zu Überschneidungen mit den Ausbauauflagen der
Bundesnetzagentur führen und extrem hohe Kosten pro Standort verursachen könnte.
Die Bundesregierung nimmt den Wunsch der Länder zur Kenntnis, dass das Schließen Weißer
Flecken zur Absicherung der Notrufdienste beiträgt.
Ein aktuelles Zielbild sieht vor, die MIG aus dem Konzernverbund mit der Toll Collect GmbH
(Muttergesellschaft) herauszulösen und als eigenständige Gesellschaft zu führen. Der
Unternehmensgegenstand kann um weitere Themenbereiche erweitert werden. Mindestens
soll die Gesellschaft den eigenwirtschaftlichen Mobilfunknetzausbau öffentlicher und
nichtöffentlicher Mobilfunknetze technologieneutral (vorbehaltlich zur Verfügung stehender
finanzieller Mittel hierfür) unterstützen helfen.
Zu Ziffer 7
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass digitale Antrags- und
Genehmigungsverfahren einen wichtigen Beitrag zum gewünschten flächendeckenden
Ausbau mit Glasfasernetzen leisten können. Entsprechend wurde die OZG-Leistung
„Breitbandportal“ (OZG-ID 10725) aus OZG-Mitteln finanziert und durch die Länder Hessen
und Rheinland-Pfalz erfolgreich ausentwickelt. 2025 wurden seitens des Bundes weitere
Mittel zur Erweiterung des Breitbandportals um zwei Entwicklungspakete hälftig
mitfinanziert. Weitere Haushaltsmittel für die Erweiterung des Breitbandportals sind derzeit
nicht vorgesehen. Das aus Bundesmitteln finanzierte Gigabitbüro des Bundes ist jedoch
fortlaufend engagiert, die Verbreitung und (Nach-)Nutzung von digitalen Antrags- und
Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und des Breitbandportals im Besonderen durch
kostenfreie Schulungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit und Implementierungshilfe zu
unterstützen. Die Nachnutzung des Breitbandportals trägt im Sinne der FITKO-
Nachnutzungsmodelle maßgeblich zur Finanzierung bei.
Zu Ziffer 8
Am 18. März 2026 hat die Bundesregierung eine nationale Rechenzentrumsstrategie
beschlossen mit 28 Maßnahmen in den Handlungsfeldern Energie und Nachhaltigkeit,
Standort und Fläche, Technologie und Souveränität. Eingeflossen sind darin auch die
Erkenntnisse des in der Entschließung des Bundesrats genannten Gutachtens „Stand und
Entwicklung des Rechenzentrumsstandorts Deutschland“ vom 17. Januar 2025. Die in der
Rechenzentrumsstrategie angekündigten Maßnahmen sollen innerhalb der nächsten 12
Monate gestartet und soweit möglich abgeschlossen werden.
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