Schriftliche Frage 51 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ berichtete Speicherung und Nutzung historischer Verb…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 51 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ berichtete Speicherung und Nutzung historischer Verb…
Frage 51 (Lukas Benner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ berichtete Speicherung und Nutzung historischer Verbraucher- und Bonitätsdaten durch die SCHU- FA Holding AG (www.tagesschau.de/investigativ/ ndr/schufa-verbraucher-daten-100.html), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Betroffene ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (insbesondere Auskunfts- und Informationsrechte sowie Recht auf Löschung bzw. „Recht auf Vergessenwerden“) wirksam wahrnehmen können?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 23. Juli 2026:
Der Bundesregierung liegen hierzu keine über öffentlich verfügbare Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor. Anforderungen an die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Auskunfteien richten sich nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz. Für die Kontrolle und Durchsetzung des Datenschutzrechts sind die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder zuständig, die bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden sind. Gemäß Artikel 58 DSGVO besitzen sie weitreichende Kontroll- und Untersuchungsbefugnisse, um Verstöße zu erkennen und zu ahnden. Laut Presseberichterstattung prüft die für die SCHUFA zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde (Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) seit Frühjahr 2025 den Vorgang. Das Verfahren sei aber noch nicht abgeschlossen. Bürgerinnen und Bürger können sich grundsätzlich kostenfrei bei den Datenschutzaufsichtsbehörden beschweren, falls sie den Eindruck haben, dass durch eine Auskunftei Regeln des Datenschutzes verletzt wurden.
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