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Auskunfteien und ihre Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher

dip / drucksache 05.05.2026 · WP 21 · 21/5731 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Auskunfteien und ihre Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher Deutscher Bundestag Drucksache 21/5731 21. Wahlperiode 05.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Christin Willnat, Doris Achelwilm, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt und der Fraktion Die Linke Auskunfteien und ihre Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher Bonitätsbewertungen durch privatwirtschaftliche Auskunfteien wie die SCHU- FA Holding AG haben in Deutschland erhebliche Auswirkungen auf zentrale Lebensbereiche. Sie werden in der Praxis routinemäßig bei der Entscheidung über Vertragsabschlüsse herangezogen und können darüber bestimmen, ob Verbraucherinnen und Verbraucher Kredite erhalten, Wohnungen anmieten oder Verträge im Alltag abschließen können (www.verbraucherzentrale.de/wissen/di gitale-welt/datenschutz/scoring-mit-kundendaten-so-verlangen-sie-auskunft-be i-schufa-co-12756). Mit der Einführung eines neuen Scoring-Systems („NextGen Score 1.0“) wurde die Bewertungslogik der SCHUFA grundlegend verändert. Berichte zeigen, dass sich Bonitätseinstufungen infolge dieser Umstellung verändern können, ohne dass sich das tatsächliche Zahlungsverhalten der Betroffenen erkennbar geändert hat (www.test.de/Gewusst-wie-Schufa-Daten-pruefen-4530316-0/). Diese Entwicklung verdeutlicht ein strukturelles Problem von Scoring- Verfahren: Die Bewertung der Kreditwürdigkeit basiert nicht ausschließlich auf individuellem Verhalten, sondern wesentlich auf statistischen Modellannahmen und deren Gewichtung. Zugleich bestehen weiterhin Risiken hinsichtlich der Datenqualität. Verbraucherorganisationen weisen darauf hin, dass fehlerhafte oder veraltete Einträge in Auskunfteien vorkommen können und unmittelbare Auswirkungen auf die Bonitätsbewertung haben, während die Korrektur solcher Daten für Betroffene häufig mit erheblichem Aufwand verbunden ist (www.vzbv.de/pressemitteilungen/fehlerhafte-bonitaets-scores-verbraucherzent rale-fordert-mehr-sorgfalt). Insgesamt zeigt sich, dass das neue Scoring-Modell bestehende strukturelle Probleme nicht auflöst, sondern die Abhängigkeit von schwer nachvollziehbaren Bewertungsverfahren fortbesteht. Angesichts der erheblichen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Teilhabe wirft dies grundlegende Fragen hinsichtlich der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit des Systems auf. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche personenbezogenen Daten durch Auskunfteien gespeichert werden, die für die aktuelle Bewertung der Kreditwürdigkeit nicht erforderlich sind?  2. Welche Maßnahmen bestehen aus Sicht der Bundesregierung, um sicherzustellen, dass nicht mehr erforderliche Daten tatsächlich gelöscht werden?  3. Hält die Bundesregierung privatwirtschaftliche Auskunfteien grundsätzlich für ein geeignetes Instrument zur Bewertung der Zahlungsfähigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern, und wenn ja, warum?  4. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass privatwirtschaftliche Unternehmen faktisch über den Zugang zu zentralen Lebensbereichen wie Wohnraum oder Energieversorgung mitentscheiden?  5. Welche Risiken sieht die Bundesregierung darin, dass wirtschaftliche Teilhabe in erheblichem Maße von Bonitätsbewertungen privater Akteure abhängt?  6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Ausmaß fehlerhafter oder unzulässiger Einträge bei Auskunfteien vor?  7. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Zusammenhang mit fehlerhaften Bonitätsdaten zu stärken? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nein, warum nicht?  8. Sieht die Bundesregierung Defizite bei der Transparenz algorithmischer Bonitätsbewertungen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht?  9. Welche Kritikpunkte hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Datenschutzaufsicht in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit Bonitätsbewertungen geäußert? 10. Welche staatlichen Stellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Kontrolle von Auskunfteien zuständig, und welche konkreten Befugnisse bestehen? 11. Hat die Bundesregierung geprüft, inwieweit alternative Modelle zur Organisation von Bonitätsbewertungen, insbesondere unter stärkerer öffentlicher Kontrolle oder staatlicher Trägerschaft, möglich wären? 12. Für welche Vertragsarten ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine privatwirtschaftliche Bonitätsbewertung Grundlage von Entscheidungen zum Vertragsabschluss? Berlin, den 27. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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