Auskunfteien und ihre Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher
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Auskunfteien und ihre Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5731
21. Wahlperiode 05.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christin Willnat, Doris Achelwilm, Clara Bünger, Anne-Mieke
Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan
Köstering, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron
Valent, Donata Vogtschmidt und der Fraktion Die Linke
Auskunfteien und ihre Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Bonitätsbewertungen durch privatwirtschaftliche Auskunfteien wie die SCHU-
FA Holding AG haben in Deutschland erhebliche Auswirkungen auf zentrale
Lebensbereiche. Sie werden in der Praxis routinemäßig bei der Entscheidung
über Vertragsabschlüsse herangezogen und können darüber bestimmen, ob
Verbraucherinnen und Verbraucher Kredite erhalten, Wohnungen anmieten oder
Verträge im Alltag abschließen können (www.verbraucherzentrale.de/wissen/di
gitale-welt/datenschutz/scoring-mit-kundendaten-so-verlangen-sie-auskunft-be
i-schufa-co-12756).
Mit der Einführung eines neuen Scoring-Systems („NextGen Score 1.0“) wurde
die Bewertungslogik der SCHUFA grundlegend verändert. Berichte zeigen,
dass sich Bonitätseinstufungen infolge dieser Umstellung verändern können,
ohne dass sich das tatsächliche Zahlungsverhalten der Betroffenen erkennbar
geändert hat (www.test.de/Gewusst-wie-Schufa-Daten-pruefen-4530316-0/).
Diese Entwicklung verdeutlicht ein strukturelles Problem von Scoring-
Verfahren: Die Bewertung der Kreditwürdigkeit basiert nicht ausschließlich auf
individuellem Verhalten, sondern wesentlich auf statistischen Modellannahmen
und deren Gewichtung. Zugleich bestehen weiterhin Risiken hinsichtlich der
Datenqualität. Verbraucherorganisationen weisen darauf hin, dass fehlerhafte
oder veraltete Einträge in Auskunfteien vorkommen können und unmittelbare
Auswirkungen auf die Bonitätsbewertung haben, während die Korrektur
solcher Daten für Betroffene häufig mit erheblichem Aufwand verbunden ist
(www.vzbv.de/pressemitteilungen/fehlerhafte-bonitaets-scores-verbraucherzent
rale-fordert-mehr-sorgfalt).
Insgesamt zeigt sich, dass das neue Scoring-Modell bestehende strukturelle
Probleme nicht auflöst, sondern die Abhängigkeit von schwer
nachvollziehbaren Bewertungsverfahren fortbesteht. Angesichts der erheblichen
Auswirkungen auf die wirtschaftliche Teilhabe wirft dies grundlegende Fragen
hinsichtlich der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit des Systems auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche
personenbezogenen Daten durch Auskunfteien gespeichert werden, die für die
aktuelle Bewertung der Kreditwürdigkeit nicht erforderlich sind?
2. Welche Maßnahmen bestehen aus Sicht der Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass nicht mehr erforderliche Daten tatsächlich gelöscht
werden?
3. Hält die Bundesregierung privatwirtschaftliche Auskunfteien
grundsätzlich für ein geeignetes Instrument zur Bewertung der Zahlungsfähigkeit
von Verbraucherinnen und Verbrauchern, und wenn ja, warum?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass privatwirtschaftliche
Unternehmen faktisch über den Zugang zu zentralen Lebensbereichen wie
Wohnraum oder Energieversorgung mitentscheiden?
5. Welche Risiken sieht die Bundesregierung darin, dass wirtschaftliche
Teilhabe in erheblichem Maße von Bonitätsbewertungen privater Akteure
abhängt?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Ausmaß
fehlerhafter oder unzulässiger Einträge bei Auskunfteien vor?
7. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Rechte von
Verbraucherinnen und Verbrauchern im Zusammenhang mit fehlerhaften
Bonitätsdaten zu stärken?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
8. Sieht die Bundesregierung Defizite bei der Transparenz algorithmischer
Bonitätsbewertungen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
9. Welche Kritikpunkte hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Datenschutzaufsicht in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit
Bonitätsbewertungen geäußert?
10. Welche staatlichen Stellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für
die Kontrolle von Auskunfteien zuständig, und welche konkreten
Befugnisse bestehen?
11. Hat die Bundesregierung geprüft, inwieweit alternative Modelle zur
Organisation von Bonitätsbewertungen, insbesondere unter stärkerer
öffentlicher Kontrolle oder staatlicher Trägerschaft, möglich wären?
12. Für welche Vertragsarten ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine
privatwirtschaftliche Bonitätsbewertung Grundlage von Entscheidungen zum
Vertragsabschluss?
Berlin, den 27. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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