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Schriftliche Frage 67 von Edgar Naujok (AfD): Welche internen Regelungen gelten im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung für die Vergabe externer Beratungsleistungen,…

dip / schriftliche_frage 24.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 67 von Edgar Naujok (AfD): Welche internen Regelungen gelten im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung für die Vergabe externer Beratungsleistungen,… Frage 67 (Edgar Naujok, AfD): Welche internen Regelungen gelten im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung für die Vergabe externer Beratungsleistungen, und wie wird deren Einhaltung in der Verwaltungspraxis sichergestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 22. Juli 2026: Im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) finden für die Vergabe externer Beraterleistungen insbesondere die Vorschriften des Vergaberechts und der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Anwendung. Zusätzliche interne Leitlinien stellen sicher, dass die Vergabe von externen Beratungsleistungen im BMDS zielgerichtet und am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sind. Das BMDS hat sich dabei nach den haushaltsrechtlichen Grundsätzen zu einem effizienten Einsatz von Haushaltsmitteln verpflichtet. Neben der Einhaltung der vergaberechtlichen Regelungen erfordert die Beauftragung externer Beratungsleistungen stets die Durchführung einer angemessenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (vgl. § 7 BHO). Erst wenn eine solche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt worden ist, werden die benötigten Haushaltsmittel freigegeben.

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