Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025
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Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3574
21. Wahlperiode 13.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Knuth Meyer-Soltau, Dr. Christoph
Birghan, Lukas Rehm, Tobias Ebenberger, Dr. Christina Baum, Stefan Keuter,
Otto Strauß, Edgar Naujok, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann,
Edgar Naujok, Mirco Hanker, Uwe Schulz, Bernd Schattner, Renè Bochmann,
Kay-Uwe Ziegler, Alexis L. Giersch, Thomas Korell, Jan Wenzel Schmidt, Erhard
Brucker, Rocco Kever und der Fraktion der AfD
Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum
31. Dezember 2025
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht „Jährliche Berichterstattung
über den Einsatz externer Berater“ (2023) erneut erhebliche Transparenz- und
Steuerungsdefizite beim Einsatz externer Beratungs- und
Unterstützungsleistungen in der Bundesverwaltung festgestellt (www.bundesrechnungshof.de/Sha
redDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/externe-berater-volltext.pdf?__blob=pu
blicationFile&v=2). Besonders betroffen sind aus Sicht des
Bundesrechnungshofes Ressorts mit komplexen sicherheits-, IT- und digitalisierungsbezogenen
Aufgabenfeldern, zu denen in besonderer Weise das Bundesministerium des
Innern (BMI) zählt. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass bei zahlreichen
Maßnahmen des BMI wesentliche Informationen fehlen, die für eine wirksame
parlamentarische Kontrolle erforderlich wären – etwa klare Projektziele,
belastbare Begründungen für den externen Beratereinsatz, Angaben zu
Subunternehmern, Bewertungen der Zielerreichung oder dokumentierte Erfolgskontrollen.
Aufgrund dieser strukturellen Mängel fordert der Bundesrechnungshof
ausdrücklich eine Reform der bestehenden Beraterberichterstattung der
Bundesregierung, um deren Aussagekraft zu erhöhen.
Nach Medienberichten zählt das BMI seit Jahren zu den ressourcenstärksten
Nutzern externer Beratungsleistungen innerhalb der Bundesregierung. Für das
Haushaltsjahr 2023 weist „Heise Online“ allein im Bundesministerium selbst
rund 26 Mio. Euro an Ausgaben für Beratungs- und Unterstützungsleistungen
aus (www.heise.de/news/Bundesregierung-zahlte-2023-ueber-230-Millionen-E
uro-an-Beratungsfirmen-10186307.html). Weitere 33,8 Mio. Euro entfielen auf
Behörden im Geschäftsbereich des BMI, darunter sicherheitsrelevante
Einrichtungen sowie IT- und Digitalisierungsbehörden. Damit liegt das
Gesamtvolumen externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im unmittelbaren und
mittelbaren Zuständigkeitsbereich des BMI bei nahezu 60 Mio. Euro. Diese
hohen Ausgaben verdeutlichen nach Auffassung der Fragesteller die
herausgehobene Bedeutung externer Beratung im BMI und unterstreichen zugleich die
Relevanz der vom Bundesrechnungshof festgestellten Defizite.
Ein Artikel des „Spiegel“ vom 19. Juni 2025 weist zudem darauf hin, dass die
Bundesregierung auch in zentralen sicherheits- und digitalisierungsbezogenen
Bereichen weiterhin keine ausreichenden Mechanismen etabliert habe, um den
Einsatz externer Beratungsleistungen wirksam zu steuern oder deren Nutzen
transparent zu bewerten (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bundesrechn
ungshof-kritisiert-teure-berater-fuer-regierung-a-15a358c3-1259-440f-bdd6-67
0360ac79be). Aus Sicht der Fragesteller besteht gerade im BMI angesichts
seiner sicherheits- und grundrechtsrelevanten Zuständigkeiten ein besonderes
öffentliches Interesse an Transparenz über Art, Umfang, Vergabepraxis und
Wirksamkeit externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Vor diesem Hintergrund halten die Fragesteller es für notwendig, für den
Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 eine umfassende und
nachvollziehbare Darstellung der im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern eingesetzten externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu
erhalten. Nur so lässt sich in ihren Augen feststellen, wie das Bundesministerium
seit Übernahme der neuen Regierungsverantwortung im genannten Zeitraum
mit öffentlichen Mitteln im Bereich externer Beratung umgegangen ist und ob
die vom Bundesrechnungshof aufgezeigten strukturellen Defizite fortbestehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern im Zeitraum vom
6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vergeben oder fortgeführt (bitte
für jedes Projekt die beauftragende Behörde, die Projektbezeichnung, die
Zielsetzung, den Auftragswert und den Leistungszeitraum angeben)?
2. Auf welche Beratungskategorien entfielen die in Frage 1 erfragten
externen Leistungen (z. B. IT-Beratung, Cybersicherheitsberatung,
Evaluationsleistungen, Organisations- und Prozessberatung, Forschungsaufträge
oder sonstige Beratungs- bzw. Unterstützungsleistungen) (bitte jeweils
den konkreten Leistungsumfang darstellen)?
3. Welche Projekte wurden im genannten Zeitraum vollständig
abgeschlossen, welche befinden sich weiterhin in Durchführung, und welche wurden
neu begonnen?
4. Welche Vergabeverfahren kamen bei den externen Beratungs- und
Unterstützungsleistungen im genannten Zeitraum jeweils zur Anwendung (z. B.
offenes Verfahren, nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren,
freihändige Vergabe, Direktvergabe)?
5. Welche Auftragnehmer wurden im genannten Zeitraum beauftragt, und
welche Subunternehmer oder Partnerunternehmen waren an den
jeweiligen Projekten beteiligt (bitte sämtliche beteiligten Unternehmen sowie
deren jeweiligen Leistungsanteile benennen)?
6. In welchen Fällen kam es zu Änderungen der ursprünglich geschlossenen
Verträge, z. B. zu Verlängerungen des Leistungszeitraums, Erweiterungen
des Leistungsumfangs oder Erhöhungen des Auftragswertes, und wie
wurden diese Änderungen jeweils begründet?
7. Welche internen Steuerungs-, Monitoring- oder Controlling-Mechanismen
wurden im Geschäftsbereich des BMI im genannten Zeitraum eingesetzt,
um die Durchführung der externen Beratungs- und
Unterstützungsleistungen zu begleiten und zu überwachen?
8. Welche extern vergebenen Projekte wurden mit messbaren
Leistungskennzahlen (Key Performance Indicators – KPI) versehen, welche Kennzahlen
wurden jeweils definiert, und in welchem Umfang wurden diese Ziele
nach Einschätzung des BMI erreicht?
9. In welchen Fällen führten externe Beratungs- oder
Unterstützungsleistungen im genannten Zeitraum zu strukturellen, organisatorischen oder
prozeduralen Veränderungen innerhalb des Geschäftsbereichs des BMI, und wie
wurden diese Veränderungen dokumentiert?
10. Welche Maßnahmen wurden ggf. ergriffen, um das im Rahmen externer
Beratungsprojekte gewonnene Fachwissen innerhalb der betroffenen
Behörden zu verstetigen (z. B. interne Schulungen, Dokumentationen,
Handlungsleitfäden, Personalentwicklungsmaßnahmen)?
11. In welchen Fällen wurde ggf. externe Beratung beauftragt, obwohl
innerhalb der jeweiligen Behörde grundsätzlich eigene Expertise vorhanden
gewesen wäre, und wie begründet das BMI diese Entscheidungen?
12. Welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden im
Geschäftsbereich des BMI im genannten Zeitraum vorbereitet, jedoch noch
nicht vergeben, und auf welche Themenbereiche entfielen diese
Vorbereitungen?
Berlin, den 8. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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