Auslagerung von Leitungs-, Organisations- und wirtschaftspolitischen Steuerungsaufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an externe Beratungsunternehmen (Antwort zu Drs. 21/5851)
Text
Auslagerung von Leitungs-, Organisations- und wirtschaftspolitischen Steuerungsaufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an externe Beratungsunternehmen (Antwort zu Drs. 21/5851)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6326
21. Wahlperiode 08.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann,
Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5851 –
Auslagerung von Leitungs-, Organisations- und wirtschaftspolitischen
Steuerungsaufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an
externe Beratungsunternehmen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Berichten des „SPIEGELs“ sowie weiterer Medien hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eine „Rahmenvereinbarung
Strategische Top-Management-Beratung“ für die Behördenleitung
ausgeschrieben. Danach soll ein externer Auftragnehmer nicht nur allgemeine
Managementleistungen, sondern auch kurzfristige Analysen, Diskussionspapiere,
Handlungsempfehlungen, Präsentationsunterlagen sowie umfassendere
strategische Grundlagen, Handreichungen und Dokumentationen erbringen. Als
prioritäre Themenfelder werden unter anderem Rohstoffsicherheit,
Zukunftstechnologien und Souveränität, außenwirtschaftliche Sicherheit sowie industrielle
Transformation genannt. Für diese Leistungen sind nach der Berichterstattung
9 000 Stunden jährlich vorgesehen; der Vertrag soll über zwei Jahre laufen
und eine Verlängerungsoption umfassen (www.spiegel.de/politik/katherina-rei
che-kernaufgaben-des-wirtschaftsministeriums-sollen-an-externe-berater-ausg
elagert-werden-a-edc3d846-ce45-4d8e-bbf6-6efa9286bc00; www.handelsblat
t.com/politik/deutschland/beratung-berater-sollen-wirtschaftsministerium-900
0-stunden-jaehrlich-helfen/100213866.html; www.finanznachrichten.de/nachr
ichten-2026-04/68118575-reiche-will-top-management-beratung-aus-ministeri
um-auslagern-003.htm).
Damit betrifft die Ausschreibung nach Auffassung der Fragesteller gerade
nicht bloß technische Hilfeleistungen, sondern auch Aufgaben an der
Schnittstelle von fachlicher Wirtschaftspolitik, strategischer Steuerung und
bundesministerieller Prioritätensetzung. Themen wie industrielle Transformation,
Rohstoffsicherheit, wirtschaftliche Souveränität, Zukunftstechnologien und
außenwirtschaftliche Sicherheit gehören zum wirtschaftspolitischen
Kernbestand des Ressorts. Wenn externe Unternehmen in diesen Bereichen
kurzfristig Analysen, Diskussionspapiere und strategische Grundlagen liefern sollen,
stellt sich den Fragestellern die Frage, ob damit nicht Aufgaben ausgelagert
werden, die ihrer Natur nach innerhalb eines wirtschaftspolitischen
Schlüsselressorts dauerhaft vorgehalten werden müssten (www.finanznachrichten.de/na
chrichten-2026-04/68118575-reiche-will-top-management-beratung-aus-minis
terium-auslagern-003.htm).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
5. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Der Organisationsplan des BMWE weist bereits die hierfür einschlägigen
hausinternen Strukturen aus. Neben den leitungsnahen Bereichen
Koordinierung, politische Planung und Analyse sowie Parlaments- und Kabinettsreferat
bestehen in der Zentralabteilung Zuständigkeiten für Organisation des
Bundesministeriums, Staatsmodernisierung, Fördercontrolling,
Projektmanagement und Projektberatung, Prozessmanagement sowie Dienstleistersteuerung
und Anforderungsmanagement. Vor allem aber verfügt das BMWE über
wirtschaftspolitische Fachabteilungen, namentlich für Wirtschaft, Industrie,
Außenwirtschaft, Zukunftstechnologien und Mittelstand. Damit sind sowohl die
fachliche Bearbeitung wirtschaftspolitischer Schwerpunktfelder als auch die
organisatorische Steuerung bundesministerieller Prozesse bereits im Haus
angelegt (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/M-
O/organisationsplan-bundeswirtschaftsministerium.pdf?__blob=publicationFil
e&v=1).
Hinzu kommt, dass die Bundesregierung der 20. Wahlperiode (20. WP) in
ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Externe
Beratungsdienstleistungen der aktuellen Bundesregierung“ auf
Bundestagsdrucksache 20/7556 selbst mehrere Maßstäbe benannt hat, an denen sie nach
Auffassung der Fragesteller festhalten muss. Dort führt sie aus, externe
Berater würden grundsätzlich nur bei Projekten in Bereichen eingesetzt, die
besonderes Spezialwissen voraussetzen, das nicht ständig gefordert wird. Eine
Beauftragung erfolge nur, wenn der Einsatz Externer die wirtschaftlichste
Alternative darstelle. Weiter stellte die Bundesregierung der 20. WP klar, dass
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) für Eigen- und Fremdleistungen gleichermaßen durchzuführen
seien, dass die Ressorts für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und
Berichterstattung selbst verantwortlich seien und dass für das damalige
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK] aufgrund der Folgen des
Ukraine-Krieges, der Sicherung der Gasversorgung sowie der Energie- und
Klimakrise kurzfristige Ad-hoc-Expertisen nötig gewesen oder teilweise
weiterhin nötig seien. Zugleich erklärte die Bundesregierung auf genannter
Bundestagsdrucksache, das BMWK lege an die Notwendigkeit externer
Beratungen einen strengen Maßstab an, dokumentiere dies in einzelfallbezogenen
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und prüfe regelmäßig auch Inhouse-
Vergaben oder die Nutzung vorhandener Rahmenverträge. Ferner werden in der
genannten Antwort der Bundesregierung für Maßnahmen nach § 65 BHO
mehrere wirtschaftspolitisch einschlägige Beratungsleistungen des BMWK
genannt, etwa zur Stabilisierung der Uniper SE, zur Konzeptionierung und
Implementierung der DET GmbH, zur strategischen Begleitung der TenneT-
Transaktion sowie zu Fragen des High-Tech Gründerfonds (HTGF) und des
Sovereign Tech Fund (Bundestagsdrucksache 20/7556).
Vor diesem Hintergrund besteht in den Augen der Fragesteller ein erhebliches
parlamentarisches Interesse daran, ob die aktuelle Ausschreibung diesen von
der Bundesregierung selbst benannten Maßstäben entspricht, welche
besonderen Spezialkenntnisse im BMWE nach Ansicht der Bundesregierung aktuell
fehlen, weshalb vorhandene hausinterne Fach- und Steuerungsstrukturen
hierfür nicht ausreichen sollen, welche Alternativen zu einer externen Top-
Management-Beratung geprüft wurden, in welchem Verhältnis die Ausschreibung
zu bereits im BMWK bzw. BMWE genutzten externen Beratungsformen steht
und wie sichergestellt wird, dass wirtschaftspolitische Schwerpunktsetzungen,
fachliche Wertungen und bundesministerielle Kernaufgaben nicht faktisch auf
externe private Dritte verlagert werden.
1. Wann wurde die Ausschreibung „Rahmenvereinbarung Strategische Top-
Management-Beratung“ des BMWE veröffentlicht, welche Laufzeit ist
vorgesehen, und welche Verlängerungsoptionen bestehen?
Die Auftragsbekanntmachung zum genannten Vergabeverfahren wurde am
30. März 2026 veröffentlicht. Laufzeit und Verlängerungsoptionen ergeben sich
aus den Ziffern 5.1.3 und 5.1.4 der Auftragsbekanntmachung.
2. Welches Stundenvolumen pro Jahr, welches Gesamtvolumen über die
Grundlaufzeit und welches mögliche Gesamtvolumen bei Ausübung der
Verlängerungsoption legt das BMWE der Ausschreibung zugrunde?
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine
Rahmenvereinbarung. Dies bedeutet, dass mit der Zuschlagserteilung für beide Vertragsparteien
noch keine konkrete Leistungs- und Vergütungspflichten entstehen. Die
Leistungen aus der Rahmenvereinbarung werden in Form von Einzelaufträgen in
der unter Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung dargelegten Leistungsformate
abgerufen. Das in der Leistungsbeschreibung benannte Beratungsvolumen stellt
somit lediglich den maximalen Rahmen dar, innerhalb dessen sich die
Einzelaufträge bewegen werden. Dabei wird in den Vergabeunterlagen ausdrücklich
klargestellt, dass kein Anspruch auf den Abruf eines Mindestumfangs an
Beratungsleistungen besteht. Das benannte maximale Beratungsvolumen umfasst
9.000 Personenstunden pro Auftragsjahr.
3. Welche konkreten Leistungsarten umfasst der Auftrag nach Kenntnis der
Bundesregierung, insbesondere in Bezug auf Ad‑hoc-Beratung,
Kurzanalysen, Diskussionspapiere, Handlungsempfehlungen,
Präsentationsunterlagen, strategische Grundlagen, Handreichungen und
Dokumentationen?
Diese ergeben sich aus Ziffer 3 der veröffentlichten Leistungsbeschreibung. Die
Rahmenvereinbarung umfasst kurzfristige Ad-hoc-Beratung, die
Konzeptionierung, Gestaltung, Begleitung und Nachbereitung von Workshops, Beratung in
Form von kurzen schriftlichen Ausarbeitungen, insbesondere Erstellung von
Kurzanalysen, Steckbriefen, Handlungsempfehlungen und
Präsentationsunterlagen sowie die Verdichtung von Beratungsergebnissen in Form von
umfassenderen schriftlichen Ausarbeitungen, insbesondere strategische Grundlagen,
Handreichungen und Dokumentationen.
4. Welche dieser Leistungsarten (vgl. Frage 3) dienen nach Auffassung der
Bundesregierung lediglich der methodischen Unterstützung, und welche
dienen der inhaltlichen Vorbereitung wirtschaftspolitischer
Entscheidungen, Prioritätensetzungen oder Neuausrichtungen?
Innerhalb der Leistungsformate wird nicht zwischen methodischer
Unterstützung und der Beratung zu Fragen der Organisationsgestaltung und -
entwicklung, der Prozesssteuerung, Ressourcenallokation und Identifizierung von
Effizienzgewinnen oder zu Fragen der Wirtschaftspolitischen Vorhabenplanung
und -umsetzung differenziert.
5. Auf welche wirtschaftspolitischen Themenfelder soll sich die
ausgeschriebene externe Beratung konkret beziehen, insbesondere in den
Bereichen industrielle Transformation, Rohstoffsicherheit,
Zukunftstechnologien und technologische Souveränität, außenwirtschaftliche Sicherheit,
wirtschaftliche Resilienz, Industriepolitik, Mittelstand und
Standortwettbewerbsfähigkeit?
6. Welche Fachabteilungen, Unterabteilungen oder Referate des BMWE
sind von diesen Themenfeldern (vgl. Frage 5) nach dem
Organisationsplan des BMWE fachlich berührt?
7. Welche dieser betroffenen Organisationseinheiten (vgl. Frage 6) sollen in
die Leistungserbringung der externen Berater einbezogen werden oder
deren Arbeitsergebnisse verwerten?
Die Fragen 5 bis 7 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Beratung zu und Unterstützung bei der Bearbeitung prioritärer
Themenfelder (Ziffer 2.4 der Leistungsbeschreibung) werden von der Zentralabteilung für
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) insgesamt
koordiniert. Die konkreten Beratungsgegenstände werden erst im Rahmen der
Einzelaufträge der Rahmenvereinbarung bestimmt.
8. Welche besonderen Spezialkenntnisse, die nach der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7556 grundsätzlich
Voraussetzung für den Einsatz externer Berater sein sollen, fehlen nach
Auffassung der Bundesregierung derzeit im BMWE gerade in den Bereichen
Rohstoffsicherheit, industrielle Transformation, außenwirtschaftliche
Sicherheit, Zukunftstechnologien und wirtschaftliche Souveränität?
9. Weshalb können diese besonderen Spezialkenntnisse (vgl. Frage 8) nach
Auffassung der Bundesregierung nicht durch die einschlägigen
Fachabteilungen, durch hausinterne Leitungs- und Koordinierungsstrukturen
oder durch temporäre interne Schwerpunktbildung im BMWE selbst
erbracht werden?
Die Fragen 8 und 9 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die im Rahmen eines Einzelauftrags der Rahmenvereinbarung benötigte
Expertise wird einzelfallspezifisch mit Blick auf das konkrete Beratungs- und
Informationsbedürfnis bestimmt. Die ggf. benötigten Beratungsleistungen haben
damit komplementären Charakter; sie werden in Ergänzung zu dem im
Ministerium vorhandenen Fachwissen benötigt.
10. Welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 BHO wurde
für die ausgeschriebene Top-Management-Beratung durchgeführt, nach
welchen Kriterien erfolgte diese, welche Handlungsalternativen wurden
darin verglichen, und welche Alternative wurde aus welchen Gründen als
wirtschaftlichste Lösung bewertet?
11. Welche Eigenleistungsoptionen, welche Fremdleistungsoptionen und
welche Mischformen wurden in dieser Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
konkret betrachtet?
12. Wurden vor Ausschreibung der externen Top-Management-Beratung
Inhouse-Vergaben, die Nutzung vorhandener Rahmenverträge, die
Beauftragung bundeseinflussnaher Beratungseinheiten oder eine interne
Aufgabenverlagerung innerhalb des BMWE geprüft, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Die Fragen 10 bis 12 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Entscheidung zur Ausschreibung der in der Frage genannten
Beratungsleistungen erfolgte auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung zwischen den
notwendigen Sparzwängen und den aktuell vom Ressort zu adressierenden
Herausforderungen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, deren
tatsächliche Inanspruchnahme zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist. Im
Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist das BMWE zu der Erkenntnis
gelangt, dass für die in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungsbereiche
externe Beratung benötigt wird. Ausweislich der veröffentlichten
Vergabeunterlagen liegt der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistungen auf Beratung zu
Fragen der Organisationsgestaltung und -entwicklung, zur Prozesssteuerung
und -management und zur Analyse von Fragen zu Ressourcenallokation und
Erzielung von Effizienzgewinnen. Die Rahmenvereinbarung bildet somit eine
vorsorgliche Grundlage, um schnell und flexibel auf neue Herausforderungen
durch spezialisierte Beratungsleistungen reagieren zu können. Eine
vergleichbare Rahmenvereinbarung stand der Bundesverwaltung bislang über das
Beschaffungsamt/Bundesverwaltungsamt im Dreipartnermodell zur Verfügung;
diese wurde aber nach ihrem Auslaufen bisher nicht neu ausgeschrieben.
Wegen des absehbaren Beratungsbedarfs wurde das BMWE deshalb selbst aktiv.
13. Hat das BMWE vor Einleitung der Ausschreibung geprüft, ob eine
Beauftragung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH, der Digital-
Service GmbH des Bundes oder sonstiger bundeseinflussnaher
Strukturen für einzelne Teile des Leistungsbildes in Betracht kommt, und wenn
nein, warum wurde hiervon abgesehen?
Die Beauftragung im Wege eines wettbewerblich durchgeführten
Vergabeverfahrens, an dem jeder Marktteilnehmer – darunter auch die PD – Berater der
öffentlichen Hand GmbH – teilnehmen kann, führt in der Regel zum
wirtschaftlichsten Ergebnis.
14. Welche externen Beratungsunternehmen, Agenturen, Kanzleien oder
sonstigen Dienstleister haben seit Beginn der 21. Wahlperiode im
BMWE bereits Leistungen erbracht, die sich auf Industriepolitik,
wirtschaftliche Resilienz, Rohstoffpolitik, Zukunftstechnologien,
Außenwirtschaft, wirtschaftliche Souveränität, Mittelstandspolitik oder
wirtschaftspolitische Schwerpunktsetzung bezogen (bitte jeweils Auftragnehmer,
Auftragsgegenstand, Datum der Beauftragung, Leistungszeitraum und
wirtschaftspolitischen Themenbezug angeben)?
Seit Beginn der 21. Legislaturperiode (25.03.2025) wurden folgende
Beratungs- und Unterstützungsleistungen gemäß der Definition des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie beauftragt. Der wirtschaftspolitische Themenbezug
erschließt sich aus dem Auftragsgegenstand.
Auftragnehmer Beginn Ende Leistungsumfang Vertragsgegenstand
BearingPoint
GmbH
05.01.2026 30.09.2027 747 550,00 Euro Dienstleistungen im Bereich
Prozessmanagement –
Einführung Prozessmanagement im
BMWE
Pricewaterhouse
Coopers Legal AG
(PwC)
23.12.2025 30.05.2026 94 997,70 Euro Rechtliche Beratung im Kontext
einer möglichen Neu-
Organisation der Beteiligungsführung im
BMWE
Redeker Sellner
Dahs
Rechtsanwälte
09.01.2026 09.10.2026 196 930,00 Euro Rechtliche Beratung des
Bundesministeriums für Gesundheit
(BMG) und des
Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie (BMWE) zur
Ausgestaltung von Ausgleichsleistungen
für die Erbringung von
öffentlichen Dienstleistungen im
Zusammenhang mit der
Produktion von kritischen
Arzneimitteln
Pricewaterhouse
Coopers Legal AG
(PwC)
24.04.2026 31.12.2026 62 106,10 Euro Rechtsberatungsleistungen zu
insb. gesellschaftsrechtlichen
Fragestellungen im
Zusammenhang mit dem Schutz von
Abfluss deutschen Know-Hows im
Bereich Energie
15. Welche dieser seit Beginn der 21. Wahlperiode erbrachten externen
Beratungsleistungen waren der Hausleitung unmittelbar zugeordnet oder
wurden für leitungsnahe wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse
genutzt?
Alle Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die für das BMWE erbracht
werden, dienen der Aufgabenerfüllung des BMWE und damit auch der
politischen Prioritätensetzung der jeweiligen Hausleitung.
16. Welche konkreten Arbeitsergebnisse haben diese externen
Beratungsleistungen jeweils hervorgebracht, insbesondere in Form von Analysen,
Dossiers, Diskussionspapieren, Handreichungen, Vorlagen,
Präsentationen oder sonstigen strategischen Ausarbeitungen?
17. Welche der in der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/7556 für das BMWK aufgeführten Beratungsleistungen für
Maßnahmen nach § 65 BHO, insbesondere die strategische Begleitung
der TenneT-Transaktion, die Stabilisierung der Uniper SE, die
Konzeptionierung, Strukturierung und Implementierung der DET GmbH,
Beratungen zur HTGF-Wachstumsfazilität und juristische Beratung zu
Optionen für die Verstetigung des Sovereign Tech Fund, wurden inhaltlich
durch externe Unternehmen erbracht, und welche wirtschaftspolitischen
Kernentscheidungen des Ressorts wurden dadurch jeweils vorbereitet
oder begleitet?
Die Fragen 16 und 17 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die konkreten Arbeitsergebnisse wurden auftrags- und themenspezifisch
erbracht und lassen sich daher in allgemein aggregierter Form nicht darstellen.
18. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus diesen bereits im BMWK
in Anspruch genommenen wirtschaftspolitisch einschlägigen externen
Beratungen für die aktuelle Ausschreibung der Top-Management-
Beratung?
Die Ausschreibungsinhalte richten sich nach den jeweiligen fachlichen
Bedarfen des BMWE.
19. Auf welche heute fortbestehenden oder neuen wirtschaftspolitischen
Sondersituationen stützt das BMWE die aktuelle Ausschreibung, und
welche davon unterscheiden sich sachlich von früher genannten
Ausnahmelagen, in denen die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
20/7556 erklärt hatte, dass das damalige BMWK wegen der Folgen des
Ukraine-Krieges, der Sicherung der Gasversorgung sowie der Energie-
und Klimakrise kurzfristige Ad-hoc-Expertisen und Dienstleistungen
benötigte oder teilweise weiterhin benötige?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 10 bis 12 verwiesen.
20. Welche noch nicht besetzten, noch umzuschichtenden, noch
umzuwandelnden oder noch umzusetzenden Planstellen und Stellen bestehen
derzeit in denjenigen Organisationseinheiten des BMWE, die für die in der
Ausschreibung genannten wirtschaftspolitischen Themenfelder fachlich
zuständig sind?
21. In welchen wirtschaftspolitisch relevanten Bereichen des BMWE sind
seit Beginn der 21. Wahlperiode Planstellen umgesetzt, verlagert,
umgewidmet oder neu zugeordnet worden, und welche weiteren derartigen
Maßnahmen sind noch vorgesehen?
Die Fragen 20 und 21 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das gesamte BMWE unterliegt der internen Rotation, d. h., personelle Wechsel
werden nicht themenspezifisch statistisch erfasst. Aufgrund der internen
Rotation ist es im BMWE üblich, dass Dienstposten täglich (neu) besetzt sind, frei
werden, vakant bleiben oder sich gerade im Ausschreibungsverfahren befinden.
Auch organisatorische Maßnahmen – wie z. B. Dienstpostenverlagerungen –
werden nicht themenspezifisch statistisch erfasst.
22. Wie viele Stellen und Planstellen in den wirtschaftspolitisch relevanten
Bereichen des BMWE mit welchen Besoldungs- und Entgeltgruppen
sollen bis zum Ende der 21. Wahlperiode künftig wegfallen oder künftig
umgewandelt werden (bitte aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5666 verwiesen. Im Übrigen setzt
das BMWE aktuelle und künftige Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers um.
23. Wie viele Stellen und Planstellen in den wirtschaftspolitisch relevanten
Bereichen des BMWE mit welchen Besoldungs- und Entgeltgruppen
sind derzeit unbesetzt (bitte aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Fragen 20 und 21 verwiesen.
24. Welche dieser bereits vollzogenen oder noch vorgesehenen Planstellen-
und Organisationsmaßnahmen (vgl. Vorfragen) betreffen Bereiche mit
Bezug zu Industrie, Mittelstand, Rohstoffen, Außenwirtschaft,
Zukunftstechnologien, wirtschaftlicher Souveränität oder wirtschaftspolitischer
Koordinierung?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 20, 21 und 22 verwiesen.
25. In welchem Zusammenhang stehen die bereits vollzogenen oder noch
vorgesehenen Planstellen- und Organisationsmaßnahmen in diesen
Bereichen mit der Entscheidung, externe Beratungsleistungen zu
wirtschaftspolitisch sensiblen Themenfeldern in Anspruch zu nehmen?
Es gibt keinen Zusammenhang zwischen internen organisatorischen
Maßnahmen und externen Beratungsleistungen, da es sich bei Letzteren nicht um
ministerielle Kernaufgaben handelt.
26. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um sicherzustellen,
dass personelle und organisatorische Änderungen in wirtschaftspolitisch
relevanten BMWE-Bereichen ausschließlich funktions-, fach- und
aufgabenbezogen erfolgen und nicht sachfremd motiviert sind?
Organisatorische Veränderungen und nachlaufend personelle Änderungen
erfolgen in enger Abstimmung mit den Fachabteilungen des BMWE, die ihre
Aufgaben kontinuierlich evaluieren. So wird sichergestellt, dass die Maßnahmen
den Prioritäten in der Aufgabenwahrnehmung entsprechen.
27. Unter welcher Kategorie der vom Haushaltsausschuss fortentwickelten
Definition externer Beratungsleistungen ordnet die Bundesregierung die
hier ausgeschriebene „Top-Management-Beratung“ ein, und inwiefern
handelt es sich dabei nach Auffassung der Bundesregierung um eine
Beratungsleistung mit „beratendem Charakter im Vordergrund“?
Die Definition des Begriffs „externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen“
in der Fassung der Weiterentwicklung auf Basis des Beschlusses des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2006 und in Umsetzung
des Beschlusses des Haushaltsausschusses vom 10. Februar 2021 enthält keine
Kategorien.
28. In welchem Beraterbericht oder in welcher Unterrichtung an den
Haushaltsausschuss wird die aktuelle Ausschreibung bzw. ein etwaiger
späterer Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erstmals vollständig
abgebildet werden, und welche Angaben zu Auftragswert, Leistungsspektrum,
Stundenvolumen und Auftragnehmer wird die Bundesregierung dort
ausweisen?
Ausweislich der Antwort zu Frage 1 wurde die Auftragsbekanntmachung am
30. März 2026 veröffentlicht. Das Vergabeverfahren ist noch nicht
abgeschlossen. Eine Dokumentation im sog. Beraterbericht kann und wird daher erst nach
Abschluss des Verfahrens erfolgen.
29. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei dieser Ausschreibung
gerade nicht dieselben Transparenz- und Datenprobleme auftreten, auf die
sie in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/7556 selbst mit Blick
auf heterogene Ressortmeldungen, händische Erhebungen und fehlende
belastbare Datengrundlagen hingewiesen hat?
Im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung wird ein
entsprechendes Vertragscontrolling etabliert.
30. Welche wirtschaftspolitisch relevanten Bereiche hält die
Bundesregierung im BMWE ausdrücklich für nicht auslagerungsfähig, weil sie zum
Kernbestand bundesministerieller Eigenverantwortung und fachlicher
Steuerungsfähigkeit gehören, und aus welchen Gründen?
Durch die Beauftragung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden
keine wirtschaftspolitisch relevanten Bereiche ausgelagert.
31. Hält die Bundesregierung es für vereinbar mit der Eigenverantwortung
eines wirtschaftspolitischen Schlüsselressorts, wenn externe
Unternehmen Analysen, Diskussionspapiere, Handreichungen oder strategische
Grundlagen zu Themen wie Rohstoffsicherheit, industrielle
Transformation, technologische Souveränität oder außenwirtschaftliche Sicherheit
erarbeiten, und wenn ja, unter welchen Grenzen?
Die Erbringung der Beratungsleistungen erfolgt durch Einzelaufträge, durch die
der Auftraggeber seine spezifischen Beratungsbedürfnisse gezielt steuert und
Umfang sowie Tiefe der Beratungsleistung selbständig festlegt. Die
Entscheidungshoheit über politische Prioritäten verbleibt dabei naturgemäß bei der
Hausleitung.
32. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Umfang,
Gegenstand und thematischer Reichweite der ausgeschriebenen Beratung
für die Frage, ob das BMWE derzeit in wirtschaftspolitisch zentralen
Fach- und Steuerungsbereichen über hinreichende eigene personelle und
fachliche Kapazitäten verfügt?
Keine.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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