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Auslagerung von Leitungs-, Organisations- und wirtschaftspolitischen Steuerungsaufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an externe Beratungsunternehmen (Antwort zu Drs. 21/5851)

dip / drucksache 08.06.2026 · WP 21 · 21/6326 · Antwort · Original ↗

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Auslagerung von Leitungs-, Organisations- und wirtschaftspolitischen Steuerungsaufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an externe Beratungsunternehmen (Antwort zu Drs. 21/5851) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6326 21. Wahlperiode 08.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5851 – Auslagerung von Leitungs-, Organisations- und wirtschaftspolitischen Steuerungsaufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an externe Beratungsunternehmen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Berichten des „SPIEGELs“ sowie weiterer Medien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eine „Rahmenvereinbarung Strategische Top-Management-Beratung“ für die Behördenleitung ausgeschrieben. Danach soll ein externer Auftragnehmer nicht nur allgemeine Managementleistungen, sondern auch kurzfristige Analysen, Diskussionspapiere, Handlungsempfehlungen, Präsentationsunterlagen sowie umfassendere strategische Grundlagen, Handreichungen und Dokumentationen erbringen. Als prioritäre Themenfelder werden unter anderem Rohstoffsicherheit, Zukunftstechnologien und Souveränität, außenwirtschaftliche Sicherheit sowie industrielle Transformation genannt. Für diese Leistungen sind nach der Berichterstattung 9 000 Stunden jährlich vorgesehen; der Vertrag soll über zwei Jahre laufen und eine Verlängerungsoption umfassen (www.spiegel.de/politik/katherina-rei che-kernaufgaben-des-wirtschaftsministeriums-sollen-an-externe-berater-ausg elagert-werden-a-edc3d846-ce45-4d8e-bbf6-6efa9286bc00; www.handelsblat t.com/politik/deutschland/beratung-berater-sollen-wirtschaftsministerium-900 0-stunden-jaehrlich-helfen/100213866.html; www.finanznachrichten.de/nachr ichten-2026-04/68118575-reiche-will-top-management-beratung-aus-ministeri um-auslagern-003.htm). Damit betrifft die Ausschreibung nach Auffassung der Fragesteller gerade nicht bloß technische Hilfeleistungen, sondern auch Aufgaben an der Schnittstelle von fachlicher Wirtschaftspolitik, strategischer Steuerung und bundesministerieller Prioritätensetzung. Themen wie industrielle Transformation, Rohstoffsicherheit, wirtschaftliche Souveränität, Zukunftstechnologien und außenwirtschaftliche Sicherheit gehören zum wirtschaftspolitischen Kernbestand des Ressorts. Wenn externe Unternehmen in diesen Bereichen kurzfristig Analysen, Diskussionspapiere und strategische Grundlagen liefern sollen, stellt sich den Fragestellern die Frage, ob damit nicht Aufgaben ausgelagert werden, die ihrer Natur nach innerhalb eines wirtschaftspolitischen Schlüsselressorts dauerhaft vorgehalten werden müssten (www.finanznachrichten.de/na chrichten-2026-04/68118575-reiche-will-top-management-beratung-aus-minis terium-auslagern-003.htm). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 5. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Der Organisationsplan des BMWE weist bereits die hierfür einschlägigen hausinternen Strukturen aus. Neben den leitungsnahen Bereichen Koordinierung, politische Planung und Analyse sowie Parlaments- und Kabinettsreferat bestehen in der Zentralabteilung Zuständigkeiten für Organisation des Bundesministeriums, Staatsmodernisierung, Fördercontrolling, Projektmanagement und Projektberatung, Prozessmanagement sowie Dienstleistersteuerung und Anforderungsmanagement. Vor allem aber verfügt das BMWE über wirtschaftspolitische Fachabteilungen, namentlich für Wirtschaft, Industrie, Außenwirtschaft, Zukunftstechnologien und Mittelstand. Damit sind sowohl die fachliche Bearbeitung wirtschaftspolitischer Schwerpunktfelder als auch die organisatorische Steuerung bundesministerieller Prozesse bereits im Haus angelegt (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/M- O/organisationsplan-bundeswirtschaftsministerium.pdf?__blob=publicationFil e&v=1). Hinzu kommt, dass die Bundesregierung der 20. Wahlperiode (20. WP) in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Externe Beratungsdienstleistungen der aktuellen Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 20/7556 selbst mehrere Maßstäbe benannt hat, an denen sie nach Auffassung der Fragesteller festhalten muss. Dort führt sie aus, externe Berater würden grundsätzlich nur bei Projekten in Bereichen eingesetzt, die besonderes Spezialwissen voraussetzen, das nicht ständig gefordert wird. Eine Beauftragung erfolge nur, wenn der Einsatz Externer die wirtschaftlichste Alternative darstelle. Weiter stellte die Bundesregierung der 20. WP klar, dass Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) für Eigen- und Fremdleistungen gleichermaßen durchzuführen seien, dass die Ressorts für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Berichterstattung selbst verantwortlich seien und dass für das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK] aufgrund der Folgen des Ukraine-Krieges, der Sicherung der Gasversorgung sowie der Energie- und Klimakrise kurzfristige Ad-hoc-Expertisen nötig gewesen oder teilweise weiterhin nötig seien. Zugleich erklärte die Bundesregierung auf genannter Bundestagsdrucksache, das BMWK lege an die Notwendigkeit externer Beratungen einen strengen Maßstab an, dokumentiere dies in einzelfallbezogenen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und prüfe regelmäßig auch Inhouse- Vergaben oder die Nutzung vorhandener Rahmenverträge. Ferner werden in der genannten Antwort der Bundesregierung für Maßnahmen nach § 65 BHO mehrere wirtschaftspolitisch einschlägige Beratungsleistungen des BMWK genannt, etwa zur Stabilisierung der Uniper SE, zur Konzeptionierung und Implementierung der DET GmbH, zur strategischen Begleitung der TenneT- Transaktion sowie zu Fragen des High-Tech Gründerfonds (HTGF) und des Sovereign Tech Fund (Bundestagsdrucksache 20/7556). Vor diesem Hintergrund besteht in den Augen der Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Interesse daran, ob die aktuelle Ausschreibung diesen von der Bundesregierung selbst benannten Maßstäben entspricht, welche besonderen Spezialkenntnisse im BMWE nach Ansicht der Bundesregierung aktuell fehlen, weshalb vorhandene hausinterne Fach- und Steuerungsstrukturen hierfür nicht ausreichen sollen, welche Alternativen zu einer externen Top- Management-Beratung geprüft wurden, in welchem Verhältnis die Ausschreibung zu bereits im BMWK bzw. BMWE genutzten externen Beratungsformen steht und wie sichergestellt wird, dass wirtschaftspolitische Schwerpunktsetzungen, fachliche Wertungen und bundesministerielle Kernaufgaben nicht faktisch auf externe private Dritte verlagert werden.  1. Wann wurde die Ausschreibung „Rahmenvereinbarung Strategische Top- Management-Beratung“ des BMWE veröffentlicht, welche Laufzeit ist vorgesehen, und welche Verlängerungsoptionen bestehen? Die Auftragsbekanntmachung zum genannten Vergabeverfahren wurde am 30. März 2026 veröffentlicht. Laufzeit und Verlängerungsoptionen ergeben sich aus den Ziffern 5.1.3 und 5.1.4 der Auftragsbekanntmachung.  2. Welches Stundenvolumen pro Jahr, welches Gesamtvolumen über die Grundlaufzeit und welches mögliche Gesamtvolumen bei Ausübung der Verlängerungsoption legt das BMWE der Ausschreibung zugrunde? Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Dies bedeutet, dass mit der Zuschlagserteilung für beide Vertragsparteien noch keine konkrete Leistungs- und Vergütungspflichten entstehen. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung werden in Form von Einzelaufträgen in der unter Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung dargelegten Leistungsformate abgerufen. Das in der Leistungsbeschreibung benannte Beratungsvolumen stellt somit lediglich den maximalen Rahmen dar, innerhalb dessen sich die Einzelaufträge bewegen werden. Dabei wird in den Vergabeunterlagen ausdrücklich klargestellt, dass kein Anspruch auf den Abruf eines Mindestumfangs an Beratungsleistungen besteht. Das benannte maximale Beratungsvolumen umfasst 9.000 Personenstunden pro Auftragsjahr.  3. Welche konkreten Leistungsarten umfasst der Auftrag nach Kenntnis der Bundesregierung, insbesondere in Bezug auf Ad‑hoc-Beratung, Kurzanalysen, Diskussionspapiere, Handlungsempfehlungen, Präsentationsunterlagen, strategische Grundlagen, Handreichungen und Dokumentationen? Diese ergeben sich aus Ziffer 3 der veröffentlichten Leistungsbeschreibung. Die Rahmenvereinbarung umfasst kurzfristige Ad-hoc-Beratung, die Konzeptionierung, Gestaltung, Begleitung und Nachbereitung von Workshops, Beratung in Form von kurzen schriftlichen Ausarbeitungen, insbesondere Erstellung von Kurzanalysen, Steckbriefen, Handlungsempfehlungen und Präsentationsunterlagen sowie die Verdichtung von Beratungsergebnissen in Form von umfassenderen schriftlichen Ausarbeitungen, insbesondere strategische Grundlagen, Handreichungen und Dokumentationen.  4. Welche dieser Leistungsarten (vgl. Frage 3) dienen nach Auffassung der Bundesregierung lediglich der methodischen Unterstützung, und welche dienen der inhaltlichen Vorbereitung wirtschaftspolitischer Entscheidungen, Prioritätensetzungen oder Neuausrichtungen? Innerhalb der Leistungsformate wird nicht zwischen methodischer Unterstützung und der Beratung zu Fragen der Organisationsgestaltung und - entwicklung, der Prozesssteuerung, Ressourcenallokation und Identifizierung von Effizienzgewinnen oder zu Fragen der Wirtschaftspolitischen Vorhabenplanung und -umsetzung differenziert.  5. Auf welche wirtschaftspolitischen Themenfelder soll sich die ausgeschriebene externe Beratung konkret beziehen, insbesondere in den Bereichen industrielle Transformation, Rohstoffsicherheit, Zukunftstechnologien und technologische Souveränität, außenwirtschaftliche Sicherheit, wirtschaftliche Resilienz, Industriepolitik, Mittelstand und Standortwettbewerbsfähigkeit?  6. Welche Fachabteilungen, Unterabteilungen oder Referate des BMWE sind von diesen Themenfeldern (vgl. Frage 5) nach dem Organisationsplan des BMWE fachlich berührt?  7. Welche dieser betroffenen Organisationseinheiten (vgl. Frage 6) sollen in die Leistungserbringung der externen Berater einbezogen werden oder deren Arbeitsergebnisse verwerten? Die Fragen 5 bis 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Beratung zu und Unterstützung bei der Bearbeitung prioritärer Themenfelder (Ziffer 2.4 der Leistungsbeschreibung) werden von der Zentralabteilung für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) insgesamt koordiniert. Die konkreten Beratungsgegenstände werden erst im Rahmen der Einzelaufträge der Rahmenvereinbarung bestimmt.  8. Welche besonderen Spezialkenntnisse, die nach der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7556 grundsätzlich Voraussetzung für den Einsatz externer Berater sein sollen, fehlen nach Auffassung der Bundesregierung derzeit im BMWE gerade in den Bereichen Rohstoffsicherheit, industrielle Transformation, außenwirtschaftliche Sicherheit, Zukunftstechnologien und wirtschaftliche Souveränität?  9. Weshalb können diese besonderen Spezialkenntnisse (vgl. Frage 8) nach Auffassung der Bundesregierung nicht durch die einschlägigen Fachabteilungen, durch hausinterne Leitungs- und Koordinierungsstrukturen oder durch temporäre interne Schwerpunktbildung im BMWE selbst erbracht werden? Die Fragen 8 und 9 werden im Zusammenhang beantwortet. Die im Rahmen eines Einzelauftrags der Rahmenvereinbarung benötigte Expertise wird einzelfallspezifisch mit Blick auf das konkrete Beratungs- und Informationsbedürfnis bestimmt. Die ggf. benötigten Beratungsleistungen haben damit komplementären Charakter; sie werden in Ergänzung zu dem im Ministerium vorhandenen Fachwissen benötigt. 10. Welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 BHO wurde für die ausgeschriebene Top-Management-Beratung durchgeführt, nach welchen Kriterien erfolgte diese, welche Handlungsalternativen wurden darin verglichen, und welche Alternative wurde aus welchen Gründen als wirtschaftlichste Lösung bewertet? 11. Welche Eigenleistungsoptionen, welche Fremdleistungsoptionen und welche Mischformen wurden in dieser Wirtschaftlichkeitsuntersuchung konkret betrachtet? 12. Wurden vor Ausschreibung der externen Top-Management-Beratung Inhouse-Vergaben, die Nutzung vorhandener Rahmenverträge, die Beauftragung bundeseinflussnaher Beratungseinheiten oder eine interne Aufgabenverlagerung innerhalb des BMWE geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Fragen 10 bis 12 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Entscheidung zur Ausschreibung der in der Frage genannten Beratungsleistungen erfolgte auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung zwischen den notwendigen Sparzwängen und den aktuell vom Ressort zu adressierenden Herausforderungen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, deren tatsächliche Inanspruchnahme zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist das BMWE zu der Erkenntnis gelangt, dass für die in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungsbereiche externe Beratung benötigt wird. Ausweislich der veröffentlichten Vergabeunterlagen liegt der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistungen auf Beratung zu Fragen der Organisationsgestaltung und -entwicklung, zur Prozesssteuerung und -management und zur Analyse von Fragen zu Ressourcenallokation und Erzielung von Effizienzgewinnen. Die Rahmenvereinbarung bildet somit eine vorsorgliche Grundlage, um schnell und flexibel auf neue Herausforderungen durch spezialisierte Beratungsleistungen reagieren zu können. Eine vergleichbare Rahmenvereinbarung stand der Bundesverwaltung bislang über das Beschaffungsamt/Bundesverwaltungsamt im Dreipartnermodell zur Verfügung; diese wurde aber nach ihrem Auslaufen bisher nicht neu ausgeschrieben. Wegen des absehbaren Beratungsbedarfs wurde das BMWE deshalb selbst aktiv. 13. Hat das BMWE vor Einleitung der Ausschreibung geprüft, ob eine Beauftragung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH, der Digital- Service GmbH des Bundes oder sonstiger bundeseinflussnaher Strukturen für einzelne Teile des Leistungsbildes in Betracht kommt, und wenn nein, warum wurde hiervon abgesehen? Die Beauftragung im Wege eines wettbewerblich durchgeführten Vergabeverfahrens, an dem jeder Marktteilnehmer – darunter auch die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH – teilnehmen kann, führt in der Regel zum wirtschaftlichsten Ergebnis. 14. Welche externen Beratungsunternehmen, Agenturen, Kanzleien oder sonstigen Dienstleister haben seit Beginn der 21. Wahlperiode im BMWE bereits Leistungen erbracht, die sich auf Industriepolitik, wirtschaftliche Resilienz, Rohstoffpolitik, Zukunftstechnologien, Außenwirtschaft, wirtschaftliche Souveränität, Mittelstandspolitik oder wirtschaftspolitische Schwerpunktsetzung bezogen (bitte jeweils Auftragnehmer, Auftragsgegenstand, Datum der Beauftragung, Leistungszeitraum und wirtschaftspolitischen Themenbezug angeben)? Seit Beginn der 21. Legislaturperiode (25.03.2025) wurden folgende Beratungs- und Unterstützungsleistungen gemäß der Definition des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragt. Der wirtschaftspolitische Themenbezug erschließt sich aus dem Auftragsgegenstand. Auftragnehmer Beginn Ende Leistungsumfang Vertragsgegenstand BearingPoint GmbH 05.01.2026 30.09.2027 747 550,00 Euro Dienstleistungen im Bereich Prozessmanagement – Einführung Prozessmanagement im BMWE Pricewaterhouse Coopers Legal AG (PwC) 23.12.2025 30.05.2026 94 997,70 Euro Rechtliche Beratung im Kontext einer möglichen Neu- Organisation der Beteiligungsführung im BMWE Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte 09.01.2026 09.10.2026 196 930,00 Euro Rechtliche Beratung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zur Ausgestaltung von Ausgleichsleistungen für die Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produktion von kritischen Arzneimitteln Pricewaterhouse Coopers Legal AG (PwC) 24.04.2026 31.12.2026 62 106,10 Euro Rechtsberatungsleistungen zu insb. gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Abfluss deutschen Know-Hows im Bereich Energie 15. Welche dieser seit Beginn der 21. Wahlperiode erbrachten externen Beratungsleistungen waren der Hausleitung unmittelbar zugeordnet oder wurden für leitungsnahe wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse genutzt? Alle Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die für das BMWE erbracht werden, dienen der Aufgabenerfüllung des BMWE und damit auch der politischen Prioritätensetzung der jeweiligen Hausleitung. 16. Welche konkreten Arbeitsergebnisse haben diese externen Beratungsleistungen jeweils hervorgebracht, insbesondere in Form von Analysen, Dossiers, Diskussionspapieren, Handreichungen, Vorlagen, Präsentationen oder sonstigen strategischen Ausarbeitungen? 17. Welche der in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7556 für das BMWK aufgeführten Beratungsleistungen für Maßnahmen nach § 65 BHO, insbesondere die strategische Begleitung der TenneT-Transaktion, die Stabilisierung der Uniper SE, die Konzeptionierung, Strukturierung und Implementierung der DET GmbH, Beratungen zur HTGF-Wachstumsfazilität und juristische Beratung zu Optionen für die Verstetigung des Sovereign Tech Fund, wurden inhaltlich durch externe Unternehmen erbracht, und welche wirtschaftspolitischen Kernentscheidungen des Ressorts wurden dadurch jeweils vorbereitet oder begleitet? Die Fragen 16 und 17 werden im Zusammenhang beantwortet. Die konkreten Arbeitsergebnisse wurden auftrags- und themenspezifisch erbracht und lassen sich daher in allgemein aggregierter Form nicht darstellen. 18. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus diesen bereits im BMWK in Anspruch genommenen wirtschaftspolitisch einschlägigen externen Beratungen für die aktuelle Ausschreibung der Top-Management- Beratung? Die Ausschreibungsinhalte richten sich nach den jeweiligen fachlichen Bedarfen des BMWE. 19. Auf welche heute fortbestehenden oder neuen wirtschaftspolitischen Sondersituationen stützt das BMWE die aktuelle Ausschreibung, und welche davon unterscheiden sich sachlich von früher genannten Ausnahmelagen, in denen die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7556 erklärt hatte, dass das damalige BMWK wegen der Folgen des Ukraine-Krieges, der Sicherung der Gasversorgung sowie der Energie- und Klimakrise kurzfristige Ad-hoc-Expertisen und Dienstleistungen benötigte oder teilweise weiterhin benötige? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 10 bis 12 verwiesen. 20. Welche noch nicht besetzten, noch umzuschichtenden, noch umzuwandelnden oder noch umzusetzenden Planstellen und Stellen bestehen derzeit in denjenigen Organisationseinheiten des BMWE, die für die in der Ausschreibung genannten wirtschaftspolitischen Themenfelder fachlich zuständig sind? 21. In welchen wirtschaftspolitisch relevanten Bereichen des BMWE sind seit Beginn der 21. Wahlperiode Planstellen umgesetzt, verlagert, umgewidmet oder neu zugeordnet worden, und welche weiteren derartigen Maßnahmen sind noch vorgesehen? Die Fragen 20 und 21 werden im Zusammenhang beantwortet. Das gesamte BMWE unterliegt der internen Rotation, d. h., personelle Wechsel werden nicht themenspezifisch statistisch erfasst. Aufgrund der internen Rotation ist es im BMWE üblich, dass Dienstposten täglich (neu) besetzt sind, frei werden, vakant bleiben oder sich gerade im Ausschreibungsverfahren befinden. Auch organisatorische Maßnahmen – wie z. B. Dienstpostenverlagerungen – werden nicht themenspezifisch statistisch erfasst. 22. Wie viele Stellen und Planstellen in den wirtschaftspolitisch relevanten Bereichen des BMWE mit welchen Besoldungs- und Entgeltgruppen sollen bis zum Ende der 21. Wahlperiode künftig wegfallen oder künftig umgewandelt werden (bitte aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5666 verwiesen. Im Übrigen setzt das BMWE aktuelle und künftige Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers um. 23. Wie viele Stellen und Planstellen in den wirtschaftspolitisch relevanten Bereichen des BMWE mit welchen Besoldungs- und Entgeltgruppen sind derzeit unbesetzt (bitte aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Fragen 20 und 21 verwiesen. 24. Welche dieser bereits vollzogenen oder noch vorgesehenen Planstellen- und Organisationsmaßnahmen (vgl. Vorfragen) betreffen Bereiche mit Bezug zu Industrie, Mittelstand, Rohstoffen, Außenwirtschaft, Zukunftstechnologien, wirtschaftlicher Souveränität oder wirtschaftspolitischer Koordinierung? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 20, 21 und 22 verwiesen. 25. In welchem Zusammenhang stehen die bereits vollzogenen oder noch vorgesehenen Planstellen- und Organisationsmaßnahmen in diesen Bereichen mit der Entscheidung, externe Beratungsleistungen zu wirtschaftspolitisch sensiblen Themenfeldern in Anspruch zu nehmen? Es gibt keinen Zusammenhang zwischen internen organisatorischen Maßnahmen und externen Beratungsleistungen, da es sich bei Letzteren nicht um ministerielle Kernaufgaben handelt. 26. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um sicherzustellen, dass personelle und organisatorische Änderungen in wirtschaftspolitisch relevanten BMWE-Bereichen ausschließlich funktions-, fach- und aufgabenbezogen erfolgen und nicht sachfremd motiviert sind? Organisatorische Veränderungen und nachlaufend personelle Änderungen erfolgen in enger Abstimmung mit den Fachabteilungen des BMWE, die ihre Aufgaben kontinuierlich evaluieren. So wird sichergestellt, dass die Maßnahmen den Prioritäten in der Aufgabenwahrnehmung entsprechen. 27. Unter welcher Kategorie der vom Haushaltsausschuss fortentwickelten Definition externer Beratungsleistungen ordnet die Bundesregierung die hier ausgeschriebene „Top-Management-Beratung“ ein, und inwiefern handelt es sich dabei nach Auffassung der Bundesregierung um eine Beratungsleistung mit „beratendem Charakter im Vordergrund“? Die Definition des Begriffs „externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ in der Fassung der Weiterentwicklung auf Basis des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2006 und in Umsetzung des Beschlusses des Haushaltsausschusses vom 10. Februar 2021 enthält keine Kategorien. 28. In welchem Beraterbericht oder in welcher Unterrichtung an den Haushaltsausschuss wird die aktuelle Ausschreibung bzw. ein etwaiger späterer Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erstmals vollständig abgebildet werden, und welche Angaben zu Auftragswert, Leistungsspektrum, Stundenvolumen und Auftragnehmer wird die Bundesregierung dort ausweisen? Ausweislich der Antwort zu Frage 1 wurde die Auftragsbekanntmachung am 30. März 2026 veröffentlicht. Das Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Eine Dokumentation im sog. Beraterbericht kann und wird daher erst nach Abschluss des Verfahrens erfolgen. 29. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei dieser Ausschreibung gerade nicht dieselben Transparenz- und Datenprobleme auftreten, auf die sie in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/7556 selbst mit Blick auf heterogene Ressortmeldungen, händische Erhebungen und fehlende belastbare Datengrundlagen hingewiesen hat? Im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung wird ein entsprechendes Vertragscontrolling etabliert. 30. Welche wirtschaftspolitisch relevanten Bereiche hält die Bundesregierung im BMWE ausdrücklich für nicht auslagerungsfähig, weil sie zum Kernbestand bundesministerieller Eigenverantwortung und fachlicher Steuerungsfähigkeit gehören, und aus welchen Gründen? Durch die Beauftragung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden keine wirtschaftspolitisch relevanten Bereiche ausgelagert. 31. Hält die Bundesregierung es für vereinbar mit der Eigenverantwortung eines wirtschaftspolitischen Schlüsselressorts, wenn externe Unternehmen Analysen, Diskussionspapiere, Handreichungen oder strategische Grundlagen zu Themen wie Rohstoffsicherheit, industrielle Transformation, technologische Souveränität oder außenwirtschaftliche Sicherheit erarbeiten, und wenn ja, unter welchen Grenzen? Die Erbringung der Beratungsleistungen erfolgt durch Einzelaufträge, durch die der Auftraggeber seine spezifischen Beratungsbedürfnisse gezielt steuert und Umfang sowie Tiefe der Beratungsleistung selbständig festlegt. Die Entscheidungshoheit über politische Prioritäten verbleibt dabei naturgemäß bei der Hausleitung. 32. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Umfang, Gegenstand und thematischer Reichweite der ausgeschriebenen Beratung für die Frage, ob das BMWE derzeit in wirtschaftspolitisch zentralen Fach- und Steuerungsbereichen über hinreichende eigene personelle und fachliche Kapazitäten verfügt? Keine. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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