Schriftliche Frage 167 von Edgar Naujok (AfD): Wie gedenkt die Bundesregierung in angemessener Weise sicherzustellen, dass Vorhaben wie die Digitalisierung der Verwaltung und die Modernis…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 167 von Edgar Naujok (AfD): Wie gedenkt die Bundesregierung in angemessener Weise sicherzustellen, dass Vorhaben wie die Digitalisierung der Verwaltung und die Modernis…
Frage 167 (Edgar Naujok, AfD):
Wie gedenkt die Bundesregierung in angemessener Weise sicherzustellen, dass Vorhaben wie die Digitalisierung der Verwaltung und die Modernisierung des Staates trotz eines bislang ausbleibenden Etats für das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung wirksam vorangetrieben werden können?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 7. Juli 2025:
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ist mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 gegründet worden. Eine Besonderheit ist, dass das Bundesministerium Zuständigkeiten aus dem Bundeskanzleramt sowie aus fünf verschiedenen Ressorts übertragen bekommen hat. Für die Klärung der Zuständigkeitsübertragungen sollen bis zum 1. August 2025 entsprechende Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bundeskanzleramt und allen abgebenden Ressorts geschlossen werden. Themen wie die Digitalisierung der Verwaltung und die Modernisierung des Staates beschäftigen die Bundesregierung jedoch nicht erst seit der Gründung des BMDS. Bereits in der Vergangenheit wurden verschiedene Vorhaben und Projekte aus den genannten Themenfeldern initiiert und auch bereits in Teilen umgesetzt. Dies fand größtenteils in den nun abgebenden Ressorts statt. Die dafür notwendigen Mittel sind und waren bislang in den entsprechenden Einzelplänen der Ressorts etatisiert. Die Facharbeit wird aktuell im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung unter Nutzung dieser Ansätze weitergeführt. Das BMDS soll spätestens ab dem Haushaltsjahr 2026 einen eigenen Einzelplan führen. Der neue prospektive Einzelplan 24 wird sich dann unter anderem aus bestehenden Titeln der bislang thematisch führenden Ressorts zusammensetzen. Aus diesem Grund ist seine Aufstellung erst nach Abschluss der Verwaltungsvereinbarungen zwischen den Ressorts möglich. Auf diese Weise wird ein geordneter Übergang der voranzutreibenden Themen von den abgebenden Ressorts zum neuen BMDS gewährleistet.
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