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Schriftliche Frage 73/74 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Frauen rund 60 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten stellen und damit übe…

dip / schriftliche_frage 26.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 73/74 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Frauen rund 60 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten stellen und damit übe… Frage 73 (Ricarda Lang, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Frauen rund 60 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten stellen und damit überproportional von den Altersarmutsrisiken des Minijob-Systems betroffen sind, und plant sie konkrete Schritte, um die mögliche strukturelle Benachteiligung von Frauen durch das Minijob- System zu reduzieren, und wenn ja, welche? Frage 74 (Ricarda Lang, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die mir zugetragene Einschätzung, dass die Tatsache, dass sich rund 80 Prozent der gewerblichen Minijobberinnen und Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, ein strukturelles Risiko für die Altersabsicherung dieser Personen darstellt, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen über die einmalige Rücktrittsmöglichkeit ab Juli 2026 hinaus plant sie, um diesem Risiko zu begegnen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 23. Juni 2026: Die Fragen 73 und 74 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Minijobs nicht als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse dienen und vielmehr die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefördert werden sollte. Aus einer ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigung kann keine ausreichende eigenständige Altersvorsorge erwachsen. Sie bewertet es daher positiv, dass sowohl die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten als auch der Frauenanteil an der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung zurückgeht. Die ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigung ist im Zeitraum von Juni 2016 bis Juni 2025 um rund 0,7 Millionen zurückgegangen (rund 4,2 Millionen Juni 2025 gegenüber rund 4,9 Millionen Juni 2016). Der Frauenanteil an der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigung ist dabei von 63 Prozent auf 58 Prozent gesunken. Im selben Zeitraum ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um rund 3,4 Millionen gestiegen. Hinsichtlich der Möglichkeit für geringfügig entlohnt Beschäftigte, sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung zu befreien, ist zu beachten, dass sich die Betroffenen durch das Erfordernis, einen entsprechenden Befreiungsantrag zu stellen, regelmäßig vorher eigenverantwortlich mit der Frage befassen, ob sie den Versicherungsschutz der Rentenversicherung aufgeben möchten, um den vergleichsweise geringen Eigenanteil am Rentenversicherungsbeitrag zu sparen. Die Empfehlungen der unabhängigen Alterssicherungskommission für eine Rentenreform beinhalten auch einen Vorschlag zu Minijobs. Die Bundesregierung wird die Empfehlungen der Alterssicherungskommission nun prüfen.

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