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Folgen einer möglichen Abschaffung der Minijobs für den Arbeitsmarkt und die Betroffenen

dip / drucksache 27.08.2026 · WP 21 · 21/7749 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Folgen einer möglichen Abschaffung der Minijobs für den Arbeitsmarkt und die Betroffenen Deutscher Bundestag Drucksache 21/7749 21. Wahlperiode 27.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Stephan, Gerrit Huy, Birgit Bessin, Hauke Finger, Kay Gottschalk, Rainer Groß, Achim Köhler, Jörn König, Andreas Mayer, Reinhard Mixl, Kerstin Przygodda, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD Folgen einer möglichen Abschaffung der Minijobs für den Arbeitsmarkt und die Betroffenen Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission („Rentenkommission“) unter Vorsitz von Prof. Dr. Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise hat ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen am 23. Juni 2026 an die Bundesregierung übergeben (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/So ziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-2026.pdf?__blob=publi cationFile&v=2). Die Kommission schlägt in ihrer 26. Empfehlung vor, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. „Die Kommission schließt sich damit den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit und der Kommission zur Sozialstaatsreform an, die beitragsrechtliche Begünstigung von Minijobs zu reduzieren, diese verstärkt in die Sozialversicherung zu überführen und Anreize für die Ausübung einer vollzeitnahen Beschäftigung zu setzen.“ Gemäß dem Quartalsbericht erstes Quartal 2026 der Minijobzentrale (www.mi nijob-zentrale.de/DE/service/minijob-statistik/Digitaler_Quartalsbericht_/node) gibt es aktuell ca. 6,8 Millionen Minijobs. Die führenden anbietenden Branchen sind der Handel und die Gastronomie. Ca. 4,7 Millionen Minijobber haben zusätzlich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (https://de.statista.com/infografik/1171/erwerbsta etige-in-deutschland-mit-nebenjob/). Circa 900 000 Rentner (www.tagesscha u.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/rentner-arbeit-102.html) und eine hohe unbekannte Zahl der Studenten (www.studierendenwerke.de/presse/pressemitteilungen/pres semitteilung/presse-statement-studierende-muessen-weiterhin-minijobs-mache n-koennen) üben Minijobs aus. Nach Ansicht der Fragesteller ist davon auszugehen, dass ein Teil der Minijobber zugleich eine Teilzeitbeschäftigung ausübt. Für Teilzeitbeschäftigung besteht nach § 9 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zwar unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes mit höherer Arbeitszeit; daraus folgt jedoch nicht in jedem Fall ein unmittelbarer Anspruch auf Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung. Nach Ansicht der Fragesteller wird der Entfall der Minijobregelung besonders Haushalte finanziell stark belasten, deren verfügbares Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Minijobs nach Abzug der Haushaltskosten bereits sehr gering ist. Haushalte mit hohem verfügbarem Einkommen werden möglicherweise zukünftig auf zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse verzichten. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Beschäftigte mit einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis üben nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich ein Minijob aus (bitte nach der Wochenarbeitszeit des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses: bis 10 Stunden, 10 bis 20 Stunden, 20 bis 30 Stunden, über 30 Stunden, aufschlüsseln)?  2. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Bruttoeinkommen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit einem zusätzlichen Minijob (bitte nach der Anzahl und nach dem Bruttoeinkommen: bis unter 1 500 Euro, bis unter 2 500 Euro, bis unter 3 500 Euro, bis unter 4 500 Euro, bis unter 5 500 Euro, über 5 500 Euro, aufschlüsseln)?  3. Wird es nach Planung der Bundesregierung ein Sonderkündigungsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben, wenn die Minijobs in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse übergehen?  4. Welche zusätzlichen Kosten pro Minijobber könnten nach Berechnung der Bundesregierung Arbeitgebern entstehen, wenn die Minijobs in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse übergehen?  5. Wie hoch ist nach Berechnung der Bundesregierung die ungefähre Nettolohnänderung bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Minijob, wenn die Minijobs in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse übergehen (bitte nach dem Bruttoeinkommen: bis unter 1 500 Euro, bis unter 2 500 Euro, bis unter 3 500 Euro, bis unter 4 500 Euro, bis unter 5 500 Euro, über 5 500 Euro, und nach der Steuerklasse aufschlüsseln)?  6. Wie hoch ist nach Berechnung der Bundesregierung die ungefähre Nettolohnänderung pro Minijobber bei der aktuellen Minijobgrenze von monatlich 603 Euro pro Monat, wenn daraus ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird (bitte nach der Steuerklasse aufschlüsseln)?  7. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung das gesamte Jahresarbeitsvolumen der ca. 6,8 Millionen Minijobber in Stunden?  8. Wie viele 40-Wochenstunden-Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse könnten theoretisch nach Berechnung der Bundesregierung aus dem in Frage 7 erfragten Jahresarbeitsvolumen entstehen?  9. Wie viele Minijobs werden nach Einschätzung der Bundesregierung gekündigt werden, wenn die Minijobregelung entfällt (bitte nach Branchen aufschlüsseln)? 10. Wie viele Minijobs werden nach Einschätzung der Bundesregierung in Arbeitsverhältnisse der Steuerklasse VI übergehen, wenn die Minijobregelung entfällt? 11. Wie viele Minijobs werden nach Einschätzung der Bundesregierung in Arbeitsverhältnisse der Steuerklassen I bis V übergehen, wenn die Minijobregelung entfällt (bitte aufschlüsseln)? 12. Mit wie vielen neu entstehenden Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung (bitte nach der Wochenarbeitszeit: von bis 10 Stunden, 10 bis 20 Stunden, 20 bis 30 Stunden, über 30 Stunden, und nach Branchen aufschlüsseln)? 13. Mit wie vielen neu entstehenden Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung (bitte nach Branchen aufschlüsseln)? 14. Mit wie vielen neu entstehenden Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen aus bestehenden Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung (bitte nach Branchen aufschlüsseln)? 15. Welche Modellannahmen legt die Bundesregierung den in den Fragen 9 bis 14 genannten Einschätzungen zugrunde, insbesondere hinsichtlich Arbeitsangebot, Arbeitsnachfrage, Lohnnebenkosten, Arbeitszeitpräferenzen und regionaler Arbeitsmarktlage? 16. Welche sozialökonomischen Folgen hat der Entfall der Minijobregelung nach Einschätzung der Bundesregierung für betroffene Personengruppen wie a) Studenten, b) Rentner und Erwerbsminderungsrentner, c) ALG (Arbeitslosengeld)-I-Empfänger, d) SGB-II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch)-Leistungsberechtigte, e) Grundsicherungsempfänger im Alter, f) ehrenamtlich Tätige? 17. Wie viele Haushalte liegen nach Kenntnis der Bundesregierung ohne Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle und mit diesem Einkommen oberhalb der Armutsgefährdungsschwelle? 18. Stimmt die Bundesregierung der These der Fragesteller zu, dass der Entfall der Minijobregelung besonders Haushalte finanziell stark belasten wird, deren verfügbares Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Minijobs nach Abzug der Haushaltskosten bereits sehr gering ist? 19. Mit welcher Veränderung des jährlichen Lohnsteueraufkommens rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung? 20. Mit welcher Veränderung des jährlichen gesetzlichen Krankenversicherungsbeitragsvolumens rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung? 21. Mit welcher Veränderung des jährlichen gesetzlichen Pflegeversicherungsbeitragsvolumens rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung? 22. Mit welcher Veränderung des jährlichen gesetzlichen Rentenversicherungsbeitragsvolumens rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung? 23. Mit welcher Veränderung des jährlichen Beitragsaufkommens zur Arbeitslosenversicherung rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung? 24. Welche Auswirkungen hat die Abschaffung der Minijobs nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Lohnstückkosten in Branchen mit hohem Minijobanteil, wie etwa dem Einzelhandel, der Gastronomie oder der Gebäudereinigung? 25. Welche Schätzungen der Bundesregierung gibt es gegebenenfalls, inwieweit der Wegfall des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs zu Ausweichreaktionen in Form von Schwarzarbeit, informeller Beschäftigung oder Scheinselbstständigkeit führen könnte (bitte nach Branchen aufschlüsseln)? 26. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen eines Wegfalls des Minijobsonderstatus auf Altersrentner und Erwerbsminderungsrentner, insbesondere hinsichtlich Nettozuverdienst, Anreizsetzung und Arbeitsangebot im Alter? Berlin, den 25. August 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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