Folgen einer möglichen Abschaffung der Minijobs für den Arbeitsmarkt und die Betroffenen
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Folgen einer möglichen Abschaffung der Minijobs für den Arbeitsmarkt und die Betroffenen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7749
21. Wahlperiode 27.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Stephan, Gerrit Huy, Birgit Bessin, Hauke Finger, Kay
Gottschalk, Rainer Groß, Achim Köhler, Jörn König, Andreas Mayer, Reinhard
Mixl, Kerstin Przygodda, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD
Folgen einer möglichen Abschaffung der Minijobs für den Arbeitsmarkt und die
Betroffenen
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission
(„Rentenkommission“) unter Vorsitz von Prof. Dr. Constanze Janda und Frank-Jürgen
Weise hat ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen am 23. Juni 2026 an
die Bundesregierung übergeben (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/So
ziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-2026.pdf?__blob=publi
cationFile&v=2).
Die Kommission schlägt in ihrer 26. Empfehlung vor, geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche
Rentenversicherung (GRV) einzubeziehen und ihren steuer- und
sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. „Die Kommission schließt sich
damit den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit und der
Kommission zur Sozialstaatsreform an, die beitragsrechtliche Begünstigung von
Minijobs zu reduzieren, diese verstärkt in die Sozialversicherung zu überführen und
Anreize für die Ausübung einer vollzeitnahen Beschäftigung zu setzen.“
Gemäß dem Quartalsbericht erstes Quartal 2026 der Minijobzentrale (www.mi
nijob-zentrale.de/DE/service/minijob-statistik/Digitaler_Quartalsbericht_/node)
gibt es aktuell ca. 6,8 Millionen Minijobs. Die führenden anbietenden Branchen
sind der Handel und die Gastronomie.
Ca. 4,7 Millionen Minijobber haben zusätzlich ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (https://de.statista.com/infografik/1171/erwerbsta
etige-in-deutschland-mit-nebenjob/). Circa 900 000 Rentner (www.tagesscha
u.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/rentner-arbeit-102.html) und eine hohe unbekannte
Zahl der Studenten (www.studierendenwerke.de/presse/pressemitteilungen/pres
semitteilung/presse-statement-studierende-muessen-weiterhin-minijobs-mache
n-koennen) üben Minijobs aus.
Nach Ansicht der Fragesteller ist davon auszugehen, dass ein Teil der
Minijobber zugleich eine Teilzeitbeschäftigung ausübt. Für Teilzeitbeschäftigung
besteht nach § 9 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zwar unter
bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei
der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes mit höherer
Arbeitszeit; daraus folgt jedoch nicht in jedem Fall ein unmittelbarer Anspruch auf
Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung.
Nach Ansicht der Fragesteller wird der Entfall der Minijobregelung besonders
Haushalte finanziell stark belasten, deren verfügbares Einkommen aus
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Minijobs nach Abzug der
Haushaltskosten bereits sehr gering ist. Haushalte mit hohem verfügbarem
Einkommen werden möglicherweise zukünftig auf zusätzliche
Beschäftigungsverhältnisse verzichten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Beschäftigte mit einem sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnis üben nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich ein
Minijob aus (bitte nach der Wochenarbeitszeit des
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses: bis 10 Stunden, 10 bis 20
Stunden, 20 bis 30 Stunden, über 30 Stunden, aufschlüsseln)?
2. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Bruttoeinkommen
der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit einem zusätzlichen
Minijob (bitte nach der Anzahl und nach dem Bruttoeinkommen: bis unter
1 500 Euro, bis unter 2 500 Euro, bis unter 3 500 Euro, bis unter
4 500 Euro, bis unter 5 500 Euro, über 5 500 Euro, aufschlüsseln)?
3. Wird es nach Planung der Bundesregierung ein Sonderkündigungsrecht
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben, wenn die Minijobs in reguläre
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse übergehen?
4. Welche zusätzlichen Kosten pro Minijobber könnten nach Berechnung der
Bundesregierung Arbeitgebern entstehen, wenn die Minijobs in reguläre
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse übergehen?
5. Wie hoch ist nach Berechnung der Bundesregierung die ungefähre
Nettolohnänderung bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Minijob,
wenn die Minijobs in reguläre sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse übergehen (bitte nach dem Bruttoeinkommen: bis unter
1 500 Euro, bis unter 2 500 Euro, bis unter 3 500 Euro, bis unter
4 500 Euro, bis unter 5 500 Euro, über 5 500 Euro, und nach der
Steuerklasse aufschlüsseln)?
6. Wie hoch ist nach Berechnung der Bundesregierung die ungefähre
Nettolohnänderung pro Minijobber bei der aktuellen Minijobgrenze von
monatlich 603 Euro pro Monat, wenn daraus ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis wird (bitte nach der Steuerklasse aufschlüsseln)?
7. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung das gesamte
Jahresarbeitsvolumen der ca. 6,8 Millionen Minijobber in Stunden?
8. Wie viele 40-Wochenstunden-Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse könnten
theoretisch nach Berechnung der Bundesregierung aus dem in Frage 7
erfragten Jahresarbeitsvolumen entstehen?
9. Wie viele Minijobs werden nach Einschätzung der Bundesregierung
gekündigt werden, wenn die Minijobregelung entfällt (bitte nach Branchen
aufschlüsseln)?
10. Wie viele Minijobs werden nach Einschätzung der Bundesregierung in
Arbeitsverhältnisse der Steuerklasse VI übergehen, wenn die
Minijobregelung entfällt?
11. Wie viele Minijobs werden nach Einschätzung der Bundesregierung in
Arbeitsverhältnisse der Steuerklassen I bis V übergehen, wenn die
Minijobregelung entfällt (bitte aufschlüsseln)?
12. Mit wie vielen neu entstehenden Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen
rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung (bitte nach
der Wochenarbeitszeit: von bis 10 Stunden, 10 bis 20 Stunden, 20 bis
30 Stunden, über 30 Stunden, und nach Branchen aufschlüsseln)?
13. Mit wie vielen neu entstehenden Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen
rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung (bitte
nach Branchen aufschlüsseln)?
14. Mit wie vielen neu entstehenden Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen aus
bestehenden Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen rechnet die
Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung (bitte nach Branchen
aufschlüsseln)?
15. Welche Modellannahmen legt die Bundesregierung den in den Fragen 9
bis 14 genannten Einschätzungen zugrunde, insbesondere hinsichtlich
Arbeitsangebot, Arbeitsnachfrage, Lohnnebenkosten, Arbeitszeitpräferenzen
und regionaler Arbeitsmarktlage?
16. Welche sozialökonomischen Folgen hat der Entfall der Minijobregelung
nach Einschätzung der Bundesregierung für betroffene Personengruppen
wie
a) Studenten,
b) Rentner und Erwerbsminderungsrentner,
c) ALG (Arbeitslosengeld)-I-Empfänger,
d) SGB-II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch)-Leistungsberechtigte,
e) Grundsicherungsempfänger im Alter,
f) ehrenamtlich Tätige?
17. Wie viele Haushalte liegen nach Kenntnis der Bundesregierung ohne
Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung unterhalb der
Armutsgefährdungsschwelle und mit diesem Einkommen oberhalb der
Armutsgefährdungsschwelle?
18. Stimmt die Bundesregierung der These der Fragesteller zu, dass der
Entfall der Minijobregelung besonders Haushalte finanziell stark belasten
wird, deren verfügbares Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung und Minijobs nach Abzug der Haushaltskosten bereits sehr
gering ist?
19. Mit welcher Veränderung des jährlichen Lohnsteueraufkommens rechnet
die Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung?
20. Mit welcher Veränderung des jährlichen gesetzlichen
Krankenversicherungsbeitragsvolumens rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der
Minijobregelung?
21. Mit welcher Veränderung des jährlichen gesetzlichen
Pflegeversicherungsbeitragsvolumens rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der
Minijobregelung?
22. Mit welcher Veränderung des jährlichen gesetzlichen
Rentenversicherungsbeitragsvolumens rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der
Minijobregelung?
23. Mit welcher Veränderung des jährlichen Beitragsaufkommens zur
Arbeitslosenversicherung rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der
Minijobregelung?
24. Welche Auswirkungen hat die Abschaffung der Minijobs nach
Einschätzung der Bundesregierung auf die Lohnstückkosten in Branchen mit
hohem Minijobanteil, wie etwa dem Einzelhandel, der Gastronomie oder der
Gebäudereinigung?
25. Welche Schätzungen der Bundesregierung gibt es gegebenenfalls,
inwieweit der Wegfall des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen
Sonderstatus von Minijobs zu Ausweichreaktionen in Form von Schwarzarbeit,
informeller Beschäftigung oder Scheinselbstständigkeit führen könnte
(bitte nach Branchen aufschlüsseln)?
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen eines Wegfalls des
Minijobsonderstatus auf Altersrentner und Erwerbsminderungsrentner,
insbesondere hinsichtlich Nettozuverdienst, Anreizsetzung und
Arbeitsangebot im Alter?
Berlin, den 25. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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