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Schriftliche Frage 75 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden aktuell Rechtsverordnungen auf Grundlage des Bundestariftreuegesetzes erarbeitet oder in den kommenden Monaten durch das Bundesminist…

dip / schriftliche_frage 26.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 75 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden aktuell Rechtsverordnungen auf Grundlage des Bundestariftreuegesetzes erarbeitet oder in den kommenden Monaten durch das Bundesminist… Frage 75 (Ricarda Lang, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden aktuell Rechtsverordnungen auf Grundlage des Bundestariftreuegesetzes erarbeitet oder in den kommenden Monaten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplant, und wenn ja, welche konkret? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 23. Juni 2026: Auf Grundlage des Bundestariftreuegesetzes (BTTG) erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aktuell drei Verordnungen, die der Umsetzung des Gesetzes dienen: – Nach § 6 Absatz 4 BTTG kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die näheren Einzelheiten zur Clearingstelle einschließlich der Errichtung der Clearingstelle, der Bestellung ihrer Mitglieder und der Beschlussfassung durch die Clearingstelle regeln. – Nach § 8 Absatz 6 BTTG kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die näheren Einzelheiten in Bezug auf die Organisation, die Aufgaben, die Art und Weise der Durchführung der Kontrollen und die vertraglich durch die Bundesauftraggeber zu vereinbarenden Kontrollrechte der Prüfstelle Bundestariftreue regeln. – Nach § 10 Absatz 3 BTTG kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates näher bestimmen, welche Anforderungen an die Eignung eines Zertifikates nach § 10 Absatz 1 BTTG zu stellen sind und wie das Verfahren zur Ausstellung des Zertifikats durchzuführen ist. Rechtsverordnungen nach § 5 BTTG, die auf Antrag einer Tarifvertragspartei vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden können, werden aktuell noch nicht erarbeitet. Ein entsprechender Antrag einer Tarifvertragspartei liegt zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage noch nicht vor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht jedoch davon aus, dass in Kürze Anträge gestellt werden, auf deren Grundlage ein Verordnungsverfahren nach § 5 BTTG eingeleitet werden kann.

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