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Tarifbindung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung (Antwort zu Drs. 21/3422)

dip / drucksache 06.01.2026 · WP 21 · 21/3642 · Antwort · Original ↗

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Tarifbindung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung (Antwort zu Drs. 21/3422) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3642 21. Wahlperiode 06.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Meiser, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3422 – Tarifbindung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Tarifverträge sichern Beschäftigten in der Regel deutlich bessere Arbeitsbedingungen als die gesetzlichen Mindeststandards, etwa bei Urlaub, Arbeitszeit, Altersversorgung, Zuschlägen oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie sind damit ein zentrales Instrument für faire und nachhaltige Arbeitsbedingungen. Es sollte daher selbstverständlich sein, dass der Bund in seinen Beteiligungsunternehmen eine führende Rolle bei der Förderung und Sicherung von Tarifbindung einnimmt und so die eigenen politischen Zielsetzungen glaubwürdig untermauert. Da die Bundesregierung mit dem Bundestariftreuegesetz (BTTG) die Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeben will, um die Tarifbindung insgesamt zu fördern, stellt sich nochmal besonders die Frage, ob der Bund bei seinen eigenen Unternehmen mit gutem Beispiel vorangeht. Die im Jahr 2024 aktualisierten Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes formulieren hierzu bereits klare Erwartungen: So soll die Geschäftsführung dieser Unternehmen nicht nur die Zahlung tarif- und gesetzeskonformer Löhne und Entgeltgleichheit für Frauen und Männer sicherstellen, sondern auch im Rahmen der Auftragsvergabe vertraglich absichern, dass Dienstleister ihre Beschäftigten tarif- und gesetzeskonform entlohnen (Seite 24, Nummer 5.5.5). Vor diesem Hintergrund wollen die Fragestellenden wissen, wie sich die Tarifbindung in Unternehmen mit Bundesbeteiligung in den letzten Jahren entwickelt hat und welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um diese zu stärken. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bei Bundesbeteiligungen an privatwirtschaftlich tätigen Unternehmen kommt es im Hinblick auf den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Bundesregierung auf den Umfang der Unternehmensbeteiligung an. Bei Unternehmen, an denen der Bund mit einem Minderheitsanteil beteiligt ist, ist zwischen einem staatlichen Verantwortungsbereich und einem unternehmerischen bzw. organi- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sationsinternen Verantwortungsbereich zu unterscheiden. Die parlamentarische Kontrolle erstreckt sich in diesen Fällen lediglich auf den staatlichen Verantwortungsbereich. Parlamentarische Anfragen zu Sachgebieten, wie hier dem Abschluss von Tarifverträgen, für die ein solches Unternehmen selbständig verantwortlich ist, liegen bei Minderheitsbeteiligungen demgegenüber außerhalb des Verantwortungsbereiches der Bundesregierung. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage bezieht sich daher auf die Bundesunternehmen (unmittelbare Mehrheitsbeteiligungen). 1. Wie viele Unternehmen mit Bundesbeteiligung gibt es, und wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung a) an einen Tarifvertrag gebunden (bitte Haustarifverträge gesondert ausweisen), b) nicht tarifgebunden, aber mit einer Anlehnung an Tarifverträge oder tarifvertragliche Regelungen bzw. mit arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, oder c) ohne Tarifbindung und ohne Anlehnung an Tarifverträge bzw. tarifvertragliche Regelungen (bitte jeweils nach Mehrheits- und Minderheitsbeteiligung sowie nach mittelbarer und unmittelbarer Beteiligung aufschlüsseln und alle Unternehmen in den genannten Kategorien einzeln auflisten; bitte jeweils die Daten für die Jahre 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen)? 2. Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Unternehmen mit Bundesbeteiligung, die unter Frage 1a, 1b oder 1c fallen (bitte nach Unternehmen sowie nach Mehrheits- und Minderheitsbeteiligung und nach mittelbarer und unmittelbarer Beteiligung aufschlüsseln und für jede der drei Kategorien die Beschäftigtenzahl angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Angaben zu den Bundesunternehmen können den jährlichen Beteiligungsberichten entnommen werden. Diese sind öffentlich zugänglich und jeweils abrufbar unter: www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Bundesvermoe gen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungspolitik/Beteiligungsb erichte/beteiligungsberichte.html. Eine aktuelle Gesamtaufstellung bzw. Liste zur Tarifbindung im Sinne der Fragestellung (Fünf-Jahres-Turnus) liegt der Bundesregierung nicht vor. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der vergleichbaren Fragestellung der Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6732 verwiesen. Eine Aktualisierung der im Jahr 2023 vorgelegten Daten konnte in der kurzen Frist nicht geleistet werden. 3. Ergibt sich aus dem geplanten Bundestariftreuegesetz (in der Fassung des Regierungsentwurfs vom 6. August 2025) auch eine Pflicht für Unternehmen mit Bundesbeteiligung, sich zwingend tariftreu zu verhalten (so wie dies mit dem BTTG für private Unternehmen vorgesehen ist, die öffentliche Aufträge ausführen), und wenn nein, warum nicht? Das BTTG knüpft an das Vergaberecht an und regelt zusätzliche Bedingungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Insofern ist es für die Anwendung dieses Gesetzes nicht relevant, wer ein Angebot im Rahmen des Vergabeverfahrens abgegeben hat – eine Differenzierung zwischen Bundesunternehmen oder anderen Unternehmen erfolgt nicht. 4. Überprüft die Bundesregierung systematisch den Erfolg und die Einhaltung der Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung – insbesondere hinsichtlich tarifvertraglicher Entlohnung in Unternehmen mit Bundesbeteiligung, und wenn nein, warum nicht? 5. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den Anteil tarifgebundener Unternehmen mit mittelbarer oder unmittelbarer Bundesbeteiligung zu erhöhen, und wenn keine Maßnahmen geplant sind, warum nicht? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6732 verwiesen. 6. Bei wie vielen GmbHs ist der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt, und gegenüber wie vielen Geschäftsführungen von GmbHs mit Mehrheitsbeteiligung hat der Bund eine Weisungsbefugnis (bitte nach mittelbarer bzw. unmittelbarer Beteiligung aufschlüsseln)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6732 wird verwiesen. 7. Hat der Bund seine Weisungsbefugnis bislang genutzt, um die Einführung oder Sicherung einer Tarifbindung in Unternehmen mit Bundesbeteiligung durchzusetzen, wenn ja, bitte alle Unternehmen nennen, in denen diese Befugnis mit dem Ziel einer Tarifbindung geltend gemacht wurde, und wenn nein, bitte begründen? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6732 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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