Tarifbindung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung (Antwort zu Drs. 21/3422)
Text
Tarifbindung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung (Antwort zu Drs. 21/3422)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3642
21. Wahlperiode 06.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Meiser, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3422 –
Tarifbindung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Tarifverträge sichern Beschäftigten in der Regel deutlich bessere
Arbeitsbedingungen als die gesetzlichen Mindeststandards, etwa bei Urlaub,
Arbeitszeit, Altersversorgung, Zuschlägen oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Sie sind damit ein zentrales Instrument für faire und nachhaltige
Arbeitsbedingungen. Es sollte daher selbstverständlich sein, dass der Bund in seinen
Beteiligungsunternehmen eine führende Rolle bei der Förderung und Sicherung von
Tarifbindung einnimmt und so die eigenen politischen Zielsetzungen
glaubwürdig untermauert.
Da die Bundesregierung mit dem Bundestariftreuegesetz (BTTG) die
Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeben will, um die
Tarifbindung insgesamt zu fördern, stellt sich nochmal besonders die Frage, ob der
Bund bei seinen eigenen Unternehmen mit gutem Beispiel vorangeht.
Die im Jahr 2024 aktualisierten Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver
Beteiligungsführung im Bereich des Bundes formulieren hierzu bereits klare
Erwartungen: So soll die Geschäftsführung dieser Unternehmen nicht nur die
Zahlung tarif- und gesetzeskonformer Löhne und Entgeltgleichheit für Frauen
und Männer sicherstellen, sondern auch im Rahmen der Auftragsvergabe
vertraglich absichern, dass Dienstleister ihre Beschäftigten tarif- und
gesetzeskonform entlohnen (Seite 24, Nummer 5.5.5).
Vor diesem Hintergrund wollen die Fragestellenden wissen, wie sich die
Tarifbindung in Unternehmen mit Bundesbeteiligung in den letzten Jahren
entwickelt hat und welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um diese zu
stärken.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei Bundesbeteiligungen an privatwirtschaftlich tätigen Unternehmen kommt
es im Hinblick auf den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der
Bundesregierung auf den Umfang der Unternehmensbeteiligung an. Bei Unternehmen,
an denen der Bund mit einem Minderheitsanteil beteiligt ist, ist zwischen einem
staatlichen Verantwortungsbereich und einem unternehmerischen bzw. organi-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Januar 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sationsinternen Verantwortungsbereich zu unterscheiden. Die parlamentarische
Kontrolle erstreckt sich in diesen Fällen lediglich auf den staatlichen
Verantwortungsbereich. Parlamentarische Anfragen zu Sachgebieten, wie hier dem
Abschluss von Tarifverträgen, für die ein solches Unternehmen selbständig
verantwortlich ist, liegen bei Minderheitsbeteiligungen demgegenüber außerhalb
des Verantwortungsbereiches der Bundesregierung. Die Beantwortung der
Kleinen Anfrage bezieht sich daher auf die Bundesunternehmen (unmittelbare
Mehrheitsbeteiligungen).
1. Wie viele Unternehmen mit Bundesbeteiligung gibt es, und wie viele
davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung
a) an einen Tarifvertrag gebunden (bitte Haustarifverträge gesondert
ausweisen),
b) nicht tarifgebunden, aber mit einer Anlehnung an Tarifverträge oder
tarifvertragliche Regelungen bzw. mit arbeitsvertraglicher
Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, oder
c) ohne Tarifbindung und ohne Anlehnung an Tarifverträge bzw.
tarifvertragliche Regelungen
(bitte jeweils nach Mehrheits- und Minderheitsbeteiligung sowie nach
mittelbarer und unmittelbarer Beteiligung aufschlüsseln und alle
Unternehmen in den genannten Kategorien einzeln auflisten; bitte jeweils die Daten
für die Jahre 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und die aktuellsten
verfügbaren Daten ausweisen)?
2. Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell in Unternehmen mit Bundesbeteiligung, die unter Frage 1a, 1b oder 1c
fallen (bitte nach Unternehmen sowie nach Mehrheits- und
Minderheitsbeteiligung und nach mittelbarer und unmittelbarer Beteiligung
aufschlüsseln und für jede der drei Kategorien die Beschäftigtenzahl angeben)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Angaben zu den Bundesunternehmen können den jährlichen
Beteiligungsberichten entnommen werden. Diese sind öffentlich zugänglich und jeweils
abrufbar unter: www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Bundesvermoe
gen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungspolitik/Beteiligungsb
erichte/beteiligungsberichte.html.
Eine aktuelle Gesamtaufstellung bzw. Liste zur Tarifbindung im Sinne der
Fragestellung (Fünf-Jahres-Turnus) liegt der Bundesregierung nicht vor. Es wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu der vergleichbaren Fragestellung der
Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/6732 verwiesen. Eine Aktualisierung der im Jahr 2023 vorgelegten
Daten konnte in der kurzen Frist nicht geleistet werden.
3. Ergibt sich aus dem geplanten Bundestariftreuegesetz (in der Fassung des
Regierungsentwurfs vom 6. August 2025) auch eine Pflicht für
Unternehmen mit Bundesbeteiligung, sich zwingend tariftreu zu verhalten (so wie
dies mit dem BTTG für private Unternehmen vorgesehen ist, die
öffentliche Aufträge ausführen), und wenn nein, warum nicht?
Das BTTG knüpft an das Vergaberecht an und regelt zusätzliche Bedingungen
für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Insofern ist es für die Anwendung
dieses Gesetzes nicht relevant, wer ein Angebot im Rahmen des
Vergabeverfahrens abgegeben hat – eine Differenzierung zwischen Bundesunternehmen
oder anderen Unternehmen erfolgt nicht.
4. Überprüft die Bundesregierung systematisch den Erfolg und die
Einhaltung der Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver
Beteiligungsführung – insbesondere hinsichtlich tarifvertraglicher Entlohnung in
Unternehmen mit Bundesbeteiligung, und wenn nein, warum nicht?
5. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den
Anteil tarifgebundener Unternehmen mit mittelbarer oder unmittelbarer
Bundesbeteiligung zu erhöhen, und wenn keine Maßnahmen geplant sind,
warum nicht?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6
bis 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/6732 verwiesen.
6. Bei wie vielen GmbHs ist der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung
beteiligt, und gegenüber wie vielen Geschäftsführungen von GmbHs mit
Mehrheitsbeteiligung hat der Bund eine Weisungsbefugnis (bitte nach
mittelbarer bzw. unmittelbarer Beteiligung aufschlüsseln)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6732 wird verwiesen.
7. Hat der Bund seine Weisungsbefugnis bislang genutzt, um die Einführung
oder Sicherung einer Tarifbindung in Unternehmen mit Bundesbeteiligung
durchzusetzen, wenn ja, bitte alle Unternehmen nennen, in denen diese
Befugnis mit dem Ziel einer Tarifbindung geltend gemacht wurde, und
wenn nein, bitte begründen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6732 wird verwiesen.
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