Schriftliche Frage 96 von Marc Bernhard (AfD): Auf welche konkret benannten Studien, Gutachten oder sonstigen nachvollziehbar dokumentierten Erkenntnisquellen stützt die Bundesregierung d…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 96 von Marc Bernhard (AfD): Auf welche konkret benannten Studien, Gutachten oder sonstigen nachvollziehbar dokumentierten Erkenntnisquellen stützt die Bundesregierung d…
Frage 96 (Marc Bernhard, AfD):
Auf welche konkret benannten Studien, Gutachten oder sonstigen nachvollziehbar dokumentierten Erkenntnisquellen stützt die Bundesregierung die der Neuregelung in § 249 des Baugesetzbuches im Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Bundesratsdrucksache 334/26) zugrunde liegende, in der Begründung vertretene Annahme, wonach die Entfernung von Tiefgründungen (Pfahlgründungen) von Windenergieanlagen aus Gründen des Bodenschutzes nicht geboten sei und mit erheblicheren Eingriffen in den Boden verbunden sein könne als deren Verbleib, und wo sind diese Quellen jeweils vollständig nachweisbar (bitte Titel, Herausgeber/Autor, Erscheinungsjahr sowie Fundstelle bzw. Link angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 25. Juni 2026:
Bei dem Regelungsvorschlag des § 249 Absatz 11 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts handelt es sich um eine klarstellende Regelung. Demnach sollen Tiefgründungen von Windenergieanlagen nicht von der Verpflichtung zur Beseitigung von Bodenversiegelungen nach § 35 Absatz 5 Satz 2 BauGB umfasst sein. Bislang wurde diese Norm hinsichtlich des Umfangs der Rückbauverpflichtung uneinheitlich interpretiert, weshalb eine Klarstellung aus Gründen der Rechtssicherheit und damit der Anwenderfreundlichkeit für Betreiber und Behörden erforderlich war. Der vollständige Rückbau von Tiefgründungen ist im Vergleich zu den in der Praxis deutlich häufiger vorkommenden Flachgründungen mit einem sehr viel tieferen Eingriff in den Boden verbunden. Damit drohen die negativen Auswirkungen auf den Boden im Einzelfall zu überwiegen. Da ein solcher Rückbau zusätzlich mit hohen Kosten einhergeht, hält beispielsweise das Umweltbundesamt (UBA) einen Rückbau von Pfahlgründungen aufgrund des Kosten-Nutzen-Verhältnisses grundsätzlich nicht für sinnvoll (Umweltbundesamt, Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen – Abschlussbericht, 2019, S. 153, abrufbar unter: www.u mweltbundesamt.de/system/files/medien/1410/publikationen/2019_10_0 9_texte_117-2019_uba_weacycle_mit_summary_and_abstract_170719_ final_v4_pdfua_0.pdf, zuletzt abgerufen am 23. Juni 2026), auch können laut UBA „Pfahlgründungen (...) möglicherweise aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands für den Rückbau im Boden verbleiben. Ein Rückbau bis in wenige Meter Bodentiefe erscheint ausreichend.“ (siehe: www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwort ung-in-der-abfallwirtschaft/wind-energieanlagen-rueckbau-recycling-rep owering, zuletzt abgerufen am 23. Juni 2026). Die Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat sich ebenfalls ausführlich mit dieser Thematik befasst (Anforderungen des Bodenschutzes an den Rückbau von Windenergieanlagen, S. 22 folgende, abrufbar unter: www.labo-deutschland.de/documents/Leitfaden_Rueckbau_von_Winde nergieanlagen_UMK-Fassung.pdf, zuletzt abgerufen am 23. Juni 2026).
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