Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD - Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas (Antwort zu Drs. 21/3411)
Text
Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD - Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas (Antwort zu Drs. 21/3411)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3699
21. Wahlperiode 16.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3411 –
Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD – Sprach-Kitas
und Startchancen-Kitas
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt,
„eine zusätzliche Förderung für Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas“ im
Kita- Qualitätsentwicklungsgesetz zu integrieren (Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD, S. 98). Dafür solle das Konzept der Sprach-Kitas
weiterentwickelt werden. Gleichzeitig hat sich die Koalition aus CDU, CSU und
SPD darauf verständigt, Startchancen-Kitas insbesondere mit einem
„Chancenbudget“ „bürokratiearm“ (ebd.) zu fördern.
Mit dem Bundesprogramm Sprach-Kitas förderte das damalige
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) von 2016 bis
Mitte 2023 durchschnittlich jede achte Kita im Bundesgebiet. Stand 15. Juli 2022
erreichte das Bundesprogramm 6 804 Kitas, in denen 523 936 Kinder betreut
wurden (Antwort auf die Schriftliche Frage 83 auf Bundestagsdrucksache
20/2858). Nachdem die damalige Koalition aus SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP die Förderung von Sprach-Kitas in das so genannte
KiTa-Qualitätsgesetz überführte, wurde zum 30. Juni 2023 die
Bundesförderung der Sprach-Kitas eingestellt. Mit der Überführung in das KiTa-
Qualitätsgesetz gingen die Sprach-Kitas in die Verantwortung der Bundesländer über.
Nicht nur die Fragestellerinnen und Fragesteller befürchteten damals eine
massive Schwächung dieses wichtigen und erfolgreichen Förderinstrumentes.
Diese Befürchtungen wurden zuletzt durch die Einstellung des
Landesprogramms Sprach-Kitas in Berlin zum 31. Juli 2025 bestätigt (https://kita-stimm
e.berlin/themen/das-ende-der-sprach-kitas-in-berlin-ein-abgesang/).
Umso wohlwollender wurden die Aussagen im aktuellen Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD in der Fachwelt zur Kenntnis genommen, die
sich nun ebenfalls wie die Fragestellerinnen und Fragesteller fragen, wie ein
zukünftiges Sprach-Kita-Konzept aussehen könnte und welche konkreten
Schritte die Bundesregierung zu unternehmen gedenkt. Auch die Förderung
von Startchancen-Kitas wird mit Neugier zur Kenntnis genommen.
1. Welche Schritte plant die Bundesregierung in Bezug auf die Umsetzung
des Koalitionsvertrages bezüglich der Sprach-Kitas?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 16. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Ist diesbezüglich eine gesetzliche oder untergesetzliche Grundlage
geplant?
3. Plant die Bundesregierung eine Neuauflage eines entsprechenden
Bundesprogramms, wenn ja, welche Eckwerte sollen dabei berücksichtigt
werden, und wenn nein, wie soll eine Förderung der Sprach-Kitas
sichergestellt werden (bitte nach Möglichkeit detailliert ausführen)?
4. Ist die Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern
bezüglich des Vorhabens Sprach-Kitas, wenn ja, bitte detailliert ausführen, und
wenn nein, warum nicht, und wann ist nach aktuellem Stand eine
Abstimmung mit den Bundesländern vorgesehen?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht die Integration einer
zusätzlichen Förderung für Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas im Rahmen
des geplanten Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) für die
Kindertagesbetreuung vor. Seit Juli 2025 beraten Vertretungen des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und der
Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden in einer
Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des QEG, wie dieser Auftrag aus dem
Koalitionsvertrag umgesetzt werden kann.
Dabei wird auch über die vorgesehene Integration der Förderung von Sprach-
Kitas und Startchancen-Kitas beraten. Dem Ergebnis dieses Prozesses soll nicht
vorgegriffen werden.
5. Welche externen Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben oder
sonstigen Beratungsleistungen hat das Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Beginn der 21. Wahlperiode
zu dem Themenkomplex Sprachdiagnostik und Sprachförderung im
Bereich Kindertagesbetreuung nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB VIII) in Auftrag gegeben (bitte nach finanziellem Umfang,
Laufzeit, Abschluss bzw. voraussichtlichem Abschluss, Veröffentlichung und
Auftragnehmer bzw. beauftragter Einrichtung sowie Zielstellung der
Aufträge aufschlüsseln)?
Das BMBFSFJ beauftragte die Prognos AG mit der Expertise „Sprach- und
Entwicklungsstandserhebungen bei vierjährigen Kindern“, mit der
Empfehlungen für die Umsetzung von Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen bei
vierjährigen Kindern in der Kindertagesbetreuung vorgelegt werden sollen
(Laufzeit: Mai 2025 bis voraussichtlich Februar 2026, Kosten:
90.412,88 Euro).
6. Hat die Bundesregierung in ihrer mittel- und längerfristigen
Finanzplanung Vorkehrungen getroffen, um Sprach-Kitas fördern zu können, wenn
ja, bitte detailliert ausführen, und wenn nein, wie sollen entsprechende
Vorhaben finanziert werden?
Die Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung, einschließlich der
Gestaltung der sprachlichen Bildung in diesem Kontext, fällt nach dem
Grundgesetz in den Aufgabenbereich der Länder. Die Bundesregierung unterstützt die
Länder bei ihren Aufgaben seit 2011 auch bei Maßnahmen im Bereich der
sprachlichen Bildung. Um den Anstrengungen der Länder zur Verbesserung der
Qualität in der Kindertagesbetreuung Rechnung zu tragen, stellt der Bund
aktuell den Ländern in den Jahren 2025 und 2026 im Rahmen des KiTa-Qualitäts-
und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) jeweils rund 2 Mrd. Euro über
die vertikale Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung.
In diesem Rahmen können die Länder auch Maßnahmen zur Förderung der
sprachlichen Bildung umsetzen. Die Beratungen zum QEG sind noch nicht
abgeschlossen. Es wird auf Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen.
7. Wird die Bundesregierung die Ergebnisse des Kompendiums der AG
Frühe Bildung für hohe Qualität in der frühen Bildung berücksichtigen,
wenn nein, aus welchen Gründen nicht, und wenn ja, welche Aspekte
sollen konkret umgesetzt werden?
Im ihrem Bericht „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle
Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“ hat
die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ 2024 Vorschläge für ein
Qualitätsentwicklungsgesetz vorgelegt (www.fruehe-chancen.de/themen/qualitaetse
ntwicklung/ag-bericht). Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe hat die
Bundesregierung zur Kenntnis genommen und wird diese bei den laufenden
Beratungen mitberücksichtigen.
8. Hält die Bundesregierung die Ausweisung einer halben Funktionsstelle
unabhängig von den Begebenheiten vor Ort für nachweislich
ausreichend, oder plant die Bundesregierung eine bessere Ausstattung, die sich
nach der Größe der Einrichtung und der Zahl der Kinder in
herausfordernden Lebenslagen gestaltet?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 und die laufenden Beratungen in
der Bund-Länder-Arbeitsgruppe verwiesen.
9. Plant die Bundesregierung eine Dynamisierung der Mittel, und wenn
nein, wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass sich die
Kostenentwicklung nicht auf die Qualität der Angebote auswirkt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
10. Wann plant die Bundesregierung ein entsprechendes Konzept bzw.
Gesetzesvorhaben für Sprach-Kitas vorzustellen?
Das BMBFSFJ beabsichtigt, im zweiten Quartal 2026 einen Referentenentwurf
für das QEG vorzulegen.
11. Welche Schritte plant die Bundesregierung in Bezug auf die Umsetzung
des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD bezüglich den
angekündigten Startchancen-Kitas?
12. Plant die Bundesregierung die Auflage eines entsprechenden
Bundesprogrammes Startchancen-Kitas, wenn ja, welche Eckwerte werden dabei
berücksichtigt, und wenn nein, wie soll eine Förderung von
Startchancen-Kitas sichergestellt werden (bitte nach Möglichkeit detailliert
ausführen)?
13. Ist die Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern
bezüglich des Vorhabens Startchancen-Kitas, wenn ja, bitte detailliert
ausführen, und wenn nein, und warum nicht, und wann ist nach aktuellem Stand
eine Abstimmung mit den Bundesländern vorgesehen?
Die Fragen 11 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen.
14. Welche externen Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben oder
sonstigen Beratungsleistungen hat das Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Beginn der 21. Wahlperiode
zu dem Themenkomplex Startchancen-Kitas im Bereich
Kindertagesbetreuung nach SGB VIII in Auftrag gegeben (bitte nach finanziellem
Umfang, Laufzeit, Abschluss bzw. voraussichtlichem Abschluss,
Veröffentlichung und Auftragnehmer bzw. beauftragter Einrichtung sowie
Zielstellung der Aufträge aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat seit Beginn der 21. Wahlperiode keine Studien,
Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben oder sonstige Beratungsleistungen zum
Themenkomplex Startchancen-Kitas in Auftrag gegeben.
15. Hat die Bundesregierung in ihrer mittel- und längerfristigen
Finanzplanung Vorkehrungen getroffen, um Startchancen-Kitas fördern zu können,
wenn ja, bitte detailliert ausführen, und wenn nein, wie sollen
entsprechende Vorhaben finanziert werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
16. Wann plant die Bundesregierung, ein entsprechendes Konzept bzw.
Gesetzesvorhaben für die Startchancen-Kitas vorzustellen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
17. Wie möchte die Bundesregierung bei entsprechenden Vorhaben
bundesweit geltende Mindestqualitätsstandards sicherstellen?
Es wird auf die laufenden Beratungen zu einem QEG verwiesen.
18. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kommunen
unabhängig ihrer finanziellen Lage auf entsprechende Bundesförderungen
zugreifen können?
Die Länder sind verfassungsrechtlich zu einer angemessenen,
aufgabengerechten Finanzausstattung ihrer Kommunen verpflichtet. Um den Anstrengungen
der Länder zur Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung
Rechnung zu tragen, stellt der Bund den Ländern aktuell in den Jahren 2025 und
2026 jeweils rund 2 Mrd. Euro über die vertikale Umsatzsteuerverteilung zur
Verfügung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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