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Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD - Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas (Antwort zu Drs. 21/3411)

dip / drucksache 16.01.2026 · WP 21 · 21/3699 · Antwort · Original ↗

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Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD - Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas (Antwort zu Drs. 21/3411) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3699 21. Wahlperiode 16.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3411 – Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD – Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, „eine zusätzliche Förderung für Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas“ im Kita- Qualitätsentwicklungsgesetz zu integrieren (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 98). Dafür solle das Konzept der Sprach-Kitas weiterentwickelt werden. Gleichzeitig hat sich die Koalition aus CDU, CSU und SPD darauf verständigt, Startchancen-Kitas insbesondere mit einem „Chancenbudget“ „bürokratiearm“ (ebd.) zu fördern. Mit dem Bundesprogramm Sprach-Kitas förderte das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) von 2016 bis Mitte 2023 durchschnittlich jede achte Kita im Bundesgebiet. Stand 15. Juli 2022 erreichte das Bundesprogramm 6 804 Kitas, in denen 523 936 Kinder betreut wurden (Antwort auf die Schriftliche Frage 83 auf Bundestagsdrucksache 20/2858). Nachdem die damalige Koalition aus SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP die Förderung von Sprach-Kitas in das so genannte KiTa-Qualitätsgesetz überführte, wurde zum 30. Juni 2023 die Bundesförderung der Sprach-Kitas eingestellt. Mit der Überführung in das KiTa- Qualitätsgesetz gingen die Sprach-Kitas in die Verantwortung der Bundesländer über. Nicht nur die Fragestellerinnen und Fragesteller befürchteten damals eine massive Schwächung dieses wichtigen und erfolgreichen Förderinstrumentes. Diese Befürchtungen wurden zuletzt durch die Einstellung des Landesprogramms Sprach-Kitas in Berlin zum 31. Juli 2025 bestätigt (https://kita-stimm e.berlin/themen/das-ende-der-sprach-kitas-in-berlin-ein-abgesang/). Umso wohlwollender wurden die Aussagen im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in der Fachwelt zur Kenntnis genommen, die sich nun ebenfalls wie die Fragestellerinnen und Fragesteller fragen, wie ein zukünftiges Sprach-Kita-Konzept aussehen könnte und welche konkreten Schritte die Bundesregierung zu unternehmen gedenkt. Auch die Förderung von Startchancen-Kitas wird mit Neugier zur Kenntnis genommen.  1. Welche Schritte plant die Bundesregierung in Bezug auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages bezüglich der Sprach-Kitas? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Ist diesbezüglich eine gesetzliche oder untergesetzliche Grundlage geplant?  3. Plant die Bundesregierung eine Neuauflage eines entsprechenden Bundesprogramms, wenn ja, welche Eckwerte sollen dabei berücksichtigt werden, und wenn nein, wie soll eine Förderung der Sprach-Kitas sichergestellt werden (bitte nach Möglichkeit detailliert ausführen)?  4. Ist die Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern bezüglich des Vorhabens Sprach-Kitas, wenn ja, bitte detailliert ausführen, und wenn nein, warum nicht, und wann ist nach aktuellem Stand eine Abstimmung mit den Bundesländern vorgesehen? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht die Integration einer zusätzlichen Förderung für Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas im Rahmen des geplanten Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) für die Kindertagesbetreuung vor. Seit Juli 2025 beraten Vertretungen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden in einer Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des QEG, wie dieser Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden kann. Dabei wird auch über die vorgesehene Integration der Förderung von Sprach- Kitas und Startchancen-Kitas beraten. Dem Ergebnis dieses Prozesses soll nicht vorgegriffen werden.  5. Welche externen Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben oder sonstigen Beratungsleistungen hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Beginn der 21. Wahlperiode zu dem Themenkomplex Sprachdiagnostik und Sprachförderung im Bereich Kindertagesbetreuung nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Auftrag gegeben (bitte nach finanziellem Umfang, Laufzeit, Abschluss bzw. voraussichtlichem Abschluss, Veröffentlichung und Auftragnehmer bzw. beauftragter Einrichtung sowie Zielstellung der Aufträge aufschlüsseln)? Das BMBFSFJ beauftragte die Prognos AG mit der Expertise „Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen bei vierjährigen Kindern“, mit der Empfehlungen für die Umsetzung von Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen bei vierjährigen Kindern in der Kindertagesbetreuung vorgelegt werden sollen (Laufzeit: Mai 2025 bis voraussichtlich Februar 2026, Kosten: 90.412,88 Euro).  6. Hat die Bundesregierung in ihrer mittel- und längerfristigen Finanzplanung Vorkehrungen getroffen, um Sprach-Kitas fördern zu können, wenn ja, bitte detailliert ausführen, und wenn nein, wie sollen entsprechende Vorhaben finanziert werden? Die Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung, einschließlich der Gestaltung der sprachlichen Bildung in diesem Kontext, fällt nach dem Grundgesetz in den Aufgabenbereich der Länder. Die Bundesregierung unterstützt die Länder bei ihren Aufgaben seit 2011 auch bei Maßnahmen im Bereich der sprachlichen Bildung. Um den Anstrengungen der Länder zur Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung Rechnung zu tragen, stellt der Bund aktuell den Ländern in den Jahren 2025 und 2026 im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) jeweils rund 2 Mrd. Euro über die vertikale Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung. In diesem Rahmen können die Länder auch Maßnahmen zur Förderung der sprachlichen Bildung umsetzen. Die Beratungen zum QEG sind noch nicht abgeschlossen. Es wird auf Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen.  7. Wird die Bundesregierung die Ergebnisse des Kompendiums der AG Frühe Bildung für hohe Qualität in der frühen Bildung berücksichtigen, wenn nein, aus welchen Gründen nicht, und wenn ja, welche Aspekte sollen konkret umgesetzt werden? Im ihrem Bericht „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“ hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ 2024 Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz vorgelegt (www.fruehe-chancen.de/themen/qualitaetse ntwicklung/ag-bericht). Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen und wird diese bei den laufenden Beratungen mitberücksichtigen.  8. Hält die Bundesregierung die Ausweisung einer halben Funktionsstelle unabhängig von den Begebenheiten vor Ort für nachweislich ausreichend, oder plant die Bundesregierung eine bessere Ausstattung, die sich nach der Größe der Einrichtung und der Zahl der Kinder in herausfordernden Lebenslagen gestaltet? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 und die laufenden Beratungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe verwiesen.  9. Plant die Bundesregierung eine Dynamisierung der Mittel, und wenn nein, wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass sich die Kostenentwicklung nicht auf die Qualität der Angebote auswirkt? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 10. Wann plant die Bundesregierung ein entsprechendes Konzept bzw. Gesetzesvorhaben für Sprach-Kitas vorzustellen? Das BMBFSFJ beabsichtigt, im zweiten Quartal 2026 einen Referentenentwurf für das QEG vorzulegen. 11. Welche Schritte plant die Bundesregierung in Bezug auf die Umsetzung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD bezüglich den angekündigten Startchancen-Kitas? 12. Plant die Bundesregierung die Auflage eines entsprechenden Bundesprogrammes Startchancen-Kitas, wenn ja, welche Eckwerte werden dabei berücksichtigt, und wenn nein, wie soll eine Förderung von Startchancen-Kitas sichergestellt werden (bitte nach Möglichkeit detailliert ausführen)? 13. Ist die Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern bezüglich des Vorhabens Startchancen-Kitas, wenn ja, bitte detailliert ausführen, und wenn nein, und warum nicht, und wann ist nach aktuellem Stand eine Abstimmung mit den Bundesländern vorgesehen? Die Fragen 11 bis 13 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. 14. Welche externen Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben oder sonstigen Beratungsleistungen hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Beginn der 21. Wahlperiode zu dem Themenkomplex Startchancen-Kitas im Bereich Kindertagesbetreuung nach SGB VIII in Auftrag gegeben (bitte nach finanziellem Umfang, Laufzeit, Abschluss bzw. voraussichtlichem Abschluss, Veröffentlichung und Auftragnehmer bzw. beauftragter Einrichtung sowie Zielstellung der Aufträge aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat seit Beginn der 21. Wahlperiode keine Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben oder sonstige Beratungsleistungen zum Themenkomplex Startchancen-Kitas in Auftrag gegeben. 15. Hat die Bundesregierung in ihrer mittel- und längerfristigen Finanzplanung Vorkehrungen getroffen, um Startchancen-Kitas fördern zu können, wenn ja, bitte detailliert ausführen, und wenn nein, wie sollen entsprechende Vorhaben finanziert werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 16. Wann plant die Bundesregierung, ein entsprechendes Konzept bzw. Gesetzesvorhaben für die Startchancen-Kitas vorzustellen? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 17. Wie möchte die Bundesregierung bei entsprechenden Vorhaben bundesweit geltende Mindestqualitätsstandards sicherstellen? Es wird auf die laufenden Beratungen zu einem QEG verwiesen. 18. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kommunen unabhängig ihrer finanziellen Lage auf entsprechende Bundesförderungen zugreifen können? Die Länder sind verfassungsrechtlich zu einer angemessenen, aufgabengerechten Finanzausstattung ihrer Kommunen verpflichtet. Um den Anstrengungen der Länder zur Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung Rechnung zu tragen, stellt der Bund den Ländern aktuell in den Jahren 2025 und 2026 jeweils rund 2 Mrd. Euro über die vertikale Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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