Schriftliche Frage 19 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind die aktuellen Kapazitäten an deutschen Flughäfen zur Durchführung von Asylgrenzverfahren (bitte insgesamt und je betroffenem F…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 19 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind die aktuellen Kapazitäten an deutschen Flughäfen zur Durchführung von Asylgrenzverfahren (bitte insgesamt und je betroffenem F…
Frage 19 (Lukas Benner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie hoch sind die aktuellen Kapazitäten an deutschen Flughäfen zur Durchführung von Asylgrenzverfahren (bitte insgesamt und je betroffenem Flughafen angeben), und welche Kapazitätserweiterungen sind geplant (bitte ebenfalls insgesamt und je betroffenem Flughafen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. Juni 2026:
Mit Durchführungsbeschluss vom 5. August 2024 hat die EU- Kommission für Deutschland eine verpflichtend einzurichtende Kapazität von 374 Plätzen festgelegt. Mit Anwendung der GEAS-Rechtsakte zum 12. Juni 2026 stehen folgende Kapazitäten aktuell zur Verfügung: Brandenburg: Brandenburg nutzt seit dem 12. Juni 2026 eine Einrichtung am ehemaligen Flughafen Schönefeld, Einrichtung für Grenzverfahren. Das Land stellt 40 Plätze zur Verfügung. Hessen: Das Land nutzt eine Einrichtung am Frankfurter Flughafen und stellt ca. 200 Plätze zur Verfügung. Nach derzeitigem Stand der Planungen soll die Einrichtung nach einer Erweiterung als Dauer-Einrichtung genutzt werden. Bayern: Der Freistaat Bayern nutzt einen Teil der Kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München als Unterkunft für das Grenzverfahren. Es stehen dort 27 Plätze zur Verfügung. Bayern plant zudem die Herrichtung einer weiteren Einrichtung in Ingolstadt für das Grenzverfahren, um dauerhaft insgesamt rund 50 Unterbringungsplätze in Bayern zu schaffen. Baden-Württemberg: Baden-Württemberg nutzt eine Einrichtung in Pforzheim für das Grenzverfahren mit zehn Plätzen. Weitere fünf Plätze sollen im Laufe des Jahres bereitgestellt werden. Nordrhein-Westfalen (NRW): NRW plant, eine Interimseinrichtung in Ratingen zu eröffnen (50 Plätze), nach derzeitiger Planung ist die Inbetriebnahme voraussichtlich Anfang 2027 vorgesehen. Eine Dauereinrichtung auf dem Flughafengelände Düsseldorf befindet sich in Planung (50 Plätze). Hamburg: Ob eine Grenzverfahrens-Einrichtung mit 15 Plätzen am Flughafen Hamburg errichtet wird, befindet sich aktuell in Prüfung.
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