Schriftliche Frage 32 von Rainer Galla (AfD): Wie viele Mitteilungen an Meldestellen sowie förmliche Anzeigen wegen Tatbeständen des 14. Abschnitts des Besonderen Teils des Strafgesetzbu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 32 von Rainer Galla (AfD): Wie viele Mitteilungen an Meldestellen sowie förmliche Anzeigen wegen Tatbeständen des 14. Abschnitts des Besonderen Teils des Strafgesetzbu…
Frage 32 (Rainer Galla, AfD):
Wie viele Mitteilungen an Meldestellen sowie förmliche Anzeigen wegen Tatbeständen des 14. Abschnitts des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches (Beleidigung) haben der Bundeskanzler, die 17 Bundesminister, die Staatsminister Serap Güler, Elisabeth Kaiser, Dr. Bärbel Kofler, Natalie Pawlik und Dr. Wolfram Weimer sowie die Parlamentarischen Staatssekretäre Michael Brand, Sören Bartol, Kerstin Griese, Katja Mast und Michael Schrodi seit Amtsantritt in amtlicher Eigenschaft oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – als Privatperson, Parteipolitiker oder Abgeordneter erstattet (bitte Gesamtzahl je angefragter Person angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. Juni 2026:
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben im Sinne der Anfrage vor. Bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des Bundeskriminalamtes (ZMI BKA) liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor. Die ZMI BKA nimmt ausschließlich potentiell strafrechtlich relevante Meldungen ihrer Kooperationspartner entgegen, die diesen von Bürgerinnen und Bürgern übermittelt oder durch die Kooperationspartner selbst erhoben wurden. Im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung prüft die ZMI BKA die von ihren Kooperationspartnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Ländern. Weiterhin nimmt die ZMI BKA keine Strafanzeigen entgegen. Eine weitergehende umfängliche Erhebung war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
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