Schriftliche Frage 44 von Raimond Scheirich (AfD): Wie viele der seit Januar 2022 bei der hessischen Meldestelle „HessenGegenHetze“ sowie bei den weiteren einschlägigen Meldestellen/Portalen,…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 44 von Raimond Scheirich (AfD): Wie viele der seit Januar 2022 bei der hessischen Meldestelle „HessenGegenHetze“ sowie bei den weiteren einschlägigen Meldestellen/Portalen,…
Frage 44 (Raimond Scheirich, AfD):
Wie viele der seit Januar 2022 bei der hessischen Meldestelle „HessenGegenHetze“ sowie bei den weiteren einschlägigen Meldestellen/Portalen, der bundesweiten Meldestelle #REspect! (Jugendstiftung Baden-Württemberg; u. a. Partner des Freistaats Bayern), dem bayerischen Portal „Konsequent gegen Hass“ (mit operativer Anbindung an #REspect!), dem Hamburger Online-Meldeportal „Hate Speech anzeigen“ (direkte Meldung an die Staatsanwaltschaft Hamburg), der Internet- Beschwerdestelle (FSM/eco) für strafbare Inhalte sowie der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) beim Bundeskriminalamt als bundesweiter Clearingstelle, eingegangenen Hinweise wurden nach Kenntnis der Bundesregierung als strafrechtlich relevant eingestuft und an Bundes- bzw. Landesbehörden weitergeleitet und führten zu richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchungen – jeweils jahresweise und meldestelleweise ab 2020 aufgeschlüsselt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. Oktober 2025:
Die vorliegende Fragestellung kann ausschließlich im Hinblick auf die Meldungseingänge bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA) beantwortet werden. Daten zu den genannten Meldeportalen „Konsequent gegen Hass“, „Hate Speech anzeigen“ und der Internet-Beschwerdestelle (FSM/eco) für strafbare Inhalte liegen nicht vor. Die ZMI BKA nimmt ausschließlich potentiell strafrechtlich relevante Hinweise ihrer Kooperationspartner entgegen, die diesen von Bürgerinnen und Bürgern gemeldet oder durch die Kooperationspartner selbst erhoben wurden, prüft diese Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern. Die weiteren Ermittlungen werden sodann von den örtlich zuständigen Behörden durchgeführt. Über Fort- und Ausgang dieser Ermittlungsverfahren liegen keine Informationen vor. Nachfolgend sind die Meldungszahlen der ZMI BKA der Meldestellen „REspect!“ und „HessenGegenHetze“ seit deren Wirkbetriebsaufnahme bis einschließlich September 2025 aufgeschlüsselt, wobei eine Differenzierung der Meldungseingänge der einzelnen Kooperationspartner nach festgestellter örtlicher Zuständigkeit bei der ZMI BKA nicht vorgenommen wird. Tabelle: Meldungszahlen der ZMI BKA 2022 (ab 05/22) 2023 2024 2025 (bis 09/25) Meldestelle REspect! Eingänge 641 8.383 11.241 3.653 Strafrechtlich relevant 84 % 87 % 91 % 89 % Meldestelle HessenGegenHetze Eingänge 2.156 3.236 10.440 10.008 Strafrechtlich relevant 73 % 66 % 87 % 84 %
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