Schriftliche Frage 32 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, damit das privatwirtschaftliche Unternehmen TikTok in Deutschland keine Produkte mehr mit Nazisymbol…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 32 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, damit das privatwirtschaftliche Unternehmen TikTok in Deutschland keine Produkte mehr mit Nazisymbol…
Frage 32 (Cansu Özdemir, Die Linke):
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, damit das privatwirtschaftliche Unternehmen TikTok in Deutschland keine Produkte mehr mit Nazisymbolik anbieten kann, und mit welchen Konsequenzen haben Verkäufer von Produkten mit Nazisymbolik aus Deutschland zu rechnen (www.sueddeut sche.de/projekte/artikel/wirtschaft/tiktok-shop-rec htsextremismus-e782794/?reduced=true)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. November 2025:
Um der digitalen Hasskriminalität im Internet ein wirkungsvolles Instrument entgegenzusetzen, bearbeitet die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) des Bundeskriminalamtes (BKA) auf Grundlage der Zentralstellenfunktion des BKA gemäß § 2 des Bundeskriminalamtgesetzes eingehende Meldungen von ihren Kooperationspartnern zu Hass und Hetze im Netz. Die ZMI BKA prüft die von ihren Kooperationspartnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern. Unter den eingehenden Meldungen der ZMI sind auch Meldungen zu strafbaren Inhalten auf TikTok enthalten, welche den ZMI-Prozess durchlaufen und somit der Strafverfolgung zugeführt werden. In diesem Zusammenhang wird durch die ZMI auch eine Löschung relevanter Veröffentlichungen bei TikTok über die Landesmedienanstalten veranlasst. Die ZMI BKA führt dabei keine eigenen Ermittlungen durch, sondern ermöglicht durch ihr Handeln eine Strafverfolgung in den Ländern. Die Ermittlungen werden von den örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden durchgeführt. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/9032 verwiesen. Das Anbieten von Produkten mit rechtsextremistischer Symbolik erfüllt je nach den Umständen des Einzelfalles den Tatbestand der §§ 86 und 86a des Strafgesetzbuches (Verbreiten von Propagandamitteln bzw. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) mit den jeweiligen Rechtsfolgen. Auch der Digital Services Act (DSA) trägt zur Bekämpfung rechtswidriger Inhalte in sozialen Medien bei. Er gilt seit dem 17. Februar 2024 als unmittelbar anwendbare EU-Verordnung und schafft einheitliche Regeln für digitale Dienste. Zwar besteht keine allgemeine Überwachungspflicht, doch verpflichtet der DSA Plattformen wie TikTok zur Einrichtung benutzerfreundlicher Melde- und Abhilfeverfahren (Artikel 16 DSA). Diese sollen sicherstellen, dass Nutzer rechtswidrige Inhalte einfach melden können und Plattformen nach Eingang einer Meldung unverzüglich reagieren. Eine ordnungsgemäße Meldung begründet tatsächliche Kenntnis. Ab diesem Zeitpunkt müssen Anbieter handeln, um den Inhalt zu entfernen oder zu sperren – andernfalls entfällt ihre Haftungsprivilegierung. Die EU-Kommission überwacht die Einhaltung die Pflichten des DSA bei sehr großen Plattformen und prüft derzeit auch TikTok. Am 24. Oktober 2025 stellte sie vorläufig fest, dass TikTok gegen Transparenzpflichten des DSA verstoßen hat, insbesondere durch unzureichende Melde- und Beschwerdemechanismen. Bei bestätigten Verstößen drohen Sanktionen bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
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