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Schriftliche Frage 49 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung die bestehende Gesetzeslage im Bundesverfassungsschutzgesetz für ausreichend, um die vom Bundesamt für Verfassungss…

dip / schriftliche_frage 12.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 49 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung die bestehende Gesetzeslage im Bundesverfassungsschutzgesetz für ausreichend, um die vom Bundesamt für Verfassungss… Frage 49 (Dr. Konstantin von Notz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung die bestehende Gesetzeslage im Bundesverfassungsschutzgesetz für ausreichend, um die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Medienberichten zufolge erworbene Software des Herstellers ChapsVision (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/verfass ungsschutz-palantir-100.html) zur automatisierten Datenanalyse einzusetzen, oder plant die Bundesregierung noch vor dem ersten Einsatz, eine Befugnis für das BfV einzuführen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. Juni 2026: Die Bundesregierung bezieht Ihre Frage nicht auf einen bestimmten Beschaffungsvorgang (zu solchen Beschaffungsvorgängen des BfV äußert sie sich nicht öffentlich), sondern auf die Gesetzeslage zur automatisierten Datenanalyse. Das BfV führt automatisierte Datenanalysen auf der Grundlage des geltenden Rechts durch. Im Koalitionsvertrag ist eine grundlegende Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste des Bundes für diese Wahlperiode vorgesehen. Damit wird eine neue Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das BfV geschaffen.

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