Schriftliche Frage 60 von Sara Nanni (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet es die Bundesregierung, dass der Inspekteur Cyber- und Informationsraum, Vizeadmiral Thomas Daum, den Einsatz von Palantir- Sof…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 60 von Sara Nanni (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet es die Bundesregierung, dass der Inspekteur Cyber- und Informationsraum, Vizeadmiral Thomas Daum, den Einsatz von Palantir- Sof…
Frage 60 (Sara Nanni, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass der Inspekteur Cyber- und Informationsraum, Vizeadmiral Thomas Daum, den Einsatz von Palantir- Software unter Verweis auf den Schutz nationaler Datenbestände „momentan überhaupt nicht“ sehe, während die Software „Maven“ des US-Konzerns Palantir bereits in der Nato und zahlreichen Nato- Mitgliedsländern eingesetzt wird (www.handelsbl att.com/technik/it-internet/software-palantirfuerdie-bundeswehr-sehe-ich-momentanueberhauptnicht/100217143.html), und inwiefern ist eine Abgrenzung zwischen der Nutzung für die NATO und die Bundeswehr technisch und administrativ möglich?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 11. Mai 2026:
Die Aussagen des Inspekteurs Cyber- und Informationsraum stehen für sich. Eine etwaige Nutzung entsprechender Software in der NATO oder durch Bündnispartner begründet keine Vorfestlegung für eine nationale Beschaffungs- oder Einsatzentscheidung der Bundeswehr. Bei nationalen Beschaffungs- und Einsatzentscheidungen ist digitale Souveränität ein entscheidendes Kriterium. Die Abgrenzung zwischen der Nutzung von Daten im Rahmen der NATO und nationalen Datenbeständen der Bundeswehr erfolgt durch technisch und administrativ geeignete Maßnahmen, zu denen z. B. getrennte Verantwortlichkeiten, Strukturen, gesonderte Betriebs- und Berechtigungsmodelle gehören. Eine Nutzung oder Mitnutzung von Erkenntnissen in NATO-Zusammenhängen bedeutet nicht, dass nationale Datenbestände der Bundeswehr einem Hersteller oder sonstigen Dritten zugänglich gemacht werden.
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