Schriftliche Frage 36 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist dem Bundeskanzler Friedrich Merz das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ bekannt, nach welchem der…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 36 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist dem Bundeskanzler Friedrich Merz das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ bekannt, nach welchem der…
Frage 36 (Misbah Khan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ist dem Bundeskanzler Friedrich Merz das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ bekannt, nach welchem der gefährlichste Ort für Mädchen und Frauen das private Umfeld ist, und wenn ja, wird er auf Grundlage dieser Zahlen noch dieses Jahr Maßnahmen ergreifen, um den Schutz von Mädchen und Frauen zu verbessern, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 29. Oktober 2025:
Der Bundesregierung ist der Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt ein wichtiges Anliegen. Statistische Abbildungen von Gewalt gegen Frauen, wie in dem vom Bundesministerium des Innern gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend jährlich veröffentlichten Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ bilden eine wichtige Grundlage für Gewaltschutzmaßnahmen, die u. a. auch im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode vereinbart wurden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 25. August 2025 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz veröffentlicht, in dem unter anderem eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter vorgesehen ist. Die Bundesregierung prüft zudem regelmäßig die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen zum Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt und etwaige notwendige Verbesserungen unter Einbeziehung der statistischen Daten.
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