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Schriftliche Frage 108 von Dr. Christoph Birghan (AfD): Aus welchen rechtspolitischen Gründen hat sich die Bundesregierung bei der Neuregelung der vorbereitenden Designrechtsverletzung in § 38 Abs…

dip / schriftliche_frage 12.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 108 von Dr. Christoph Birghan (AfD): Aus welchen rechtspolitischen Gründen hat sich die Bundesregierung bei der Neuregelung der vorbereitenden Designrechtsverletzung in § 38 Abs… Frage 108 (Dr. Christoph Birghan, AfD): Aus welchen rechtspolitischen Gründen hat sich die Bundesregierung bei der Neuregelung der vorbereitenden Designrechtsverletzung in § 38 Absatz 1 Satz 3 des Designgesetz-Entwurfs (DesignG-E) für die Erfassung von Medien und Software entschieden, ohne die restriktiveren Voraussetzungen der mittelbaren Patentverletzung nach § 10 des Patentgesetzes (PatG) – wie das Erfordernis eines wesentlichen Elements der Erfindung oder das subjektive Wissenselement – zu übernehmen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 11. Juni 2026: Die Änderung dient der Umsetzung von Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2024/2823. Der zunehmende Einsatz von 3D- Drucktechnologien in verschiedenen Branchen erschwert es Inhabern von Designs, unerlaubte Nachahmungen ihrer geschützten Designs wirksam zu verhindern. Um eingetragene Designs weiterhin effektiv schützen zu können, wird daher vorgesehen, dass auch vorbereitende Handlungen wie das Erstellen, Herunterladen, Kopieren und Verfügbarmachen von Medien oder Software, mit denen das Design für den Zweck aufgezeichnet wird, ein Erzeugnis in einer den Schutz des Designs verletzenden Weise nachzubilden, eine Verwendung des Designs darstellen, die der Genehmigung durch den Rechtsinhaber unterliegt. Im Rahmen der Verbändebeteiligung wurde die Änderung von Wirtschaftsverbänden als Stärkung des Designschutzes begrüßt.

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