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Schriftliche Frage 30 von Sergej Minich (AfD): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, dass der Raum für freie Meinungsä…

dip / schriftliche_frage 05.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 30 von Sergej Minich (AfD): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, dass der Raum für freie Meinungsä… Frage 30 (Sergej Minich, AfD): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, dass der Raum für freie Meinungsäußerung in Deutschland enger werde, Parteiverbotsverfahren die Demokratie selbst untergraben könnten, der Begriff „Extremismus“ durch Behörden wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht hinreichend klar definiert sei sowie strafrechtliche Vorschriften – insbesondere § 188 des Strafgesetzbuches – zunehmend zur Einschränkung legitimer politischer Meinungsäußerung genutzt würden (https://weltwoche.de/daily/ untergraebt-die-demokratie-unberichterstatterinwarnt-vor-parteiverboten-in-deutschland-und-kriti siert-praxis-des-verfassungsschutzes/), und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 4. Juni 2026: Die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit, Irene Khan, wird im Juni 2026 dem VN-Menschenrechtsrat einen vollständigen Bericht über ihren vom 26. Januar bis 6. Februar 2026 durchgeführten Deutschlandbesuch vorlegen. Diesen wird die Bundesregierung sodann prüfen. Zu mutmaßlichen Äußerungen in diesem Zusammenhang nimmt die Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung.

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