Schriftliche Frage 33 von Johannes Volkmann (CDU/CSU): Hält die Bundesregierung die erneute Bestellung von Francesca Albanese als VN- Sonderberichterstatterin für die besetzten Gebiete Palästinas…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 33 von Johannes Volkmann (CDU/CSU): Hält die Bundesregierung die erneute Bestellung von Francesca Albanese als VN- Sonderberichterstatterin für die besetzten Gebiete Palästinas…
Frage 33 (Johannes Volkmann, CDU/CSU):
Hält die Bundesregierung die erneute Bestellung von Francesca Albanese als VN- Sonderberichterstatterin für die besetzten Gebiete Palästinas trotz gravierender israelbezogener Antisemitismus- Vorfälle mit Deutschlands Staatsräson gegenüber Israel für vereinbar, und warum hat die Bundesregierung anders als beispielsweise die Niederlande ihrer erneuten Bestellung bei den Vereinten Nationen nicht widersprochen?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 15. April 2025:
Die Sonderberichterstatterinnen und -erstatter werden durch ein öffentliches Ausschreibungsverfahren ausgewählt, von der rotierenden Präsidentschaft des Menschenrechtsrats nominiert und vom VN- Menschenrechtsrat bestätigt. Nach der ersten Amtszeit von drei Jahren verlängert sich die Amtszeit der Mandatsträger automatisch um weitere drei Jahre. Die Mitgliedstaaten des VN-Menschenrechtsrates haben keine unmittelbare Einflussmöglichkeit auf diese Verlängerung. Die Bundesregierung respektiert die Unabhängigkeit der Vereinten Nationen (VN) und der vom VN-Menschenrechtsrat mandatierten Sonderberichterstatterinnen und -erstatter, die ihr jeweiliges Mandat als unabhängige Experten ausüben. Die Sonderberichterstatterinnen und -erstatter unterliegen in ihrer Amtsführung einem Code of Conduct. Unabhängig davon hat die Bundesregierung inakzeptable Äußerungen von Francesca Albanese immer wieder zurückgewiesen, zum Beispiel in Reaktion auf einen Holocaust-Vergleich im Dezember 2023 sowie durch einen Tweet von Botschafter Steffen Seibert als Antwort auf einen Hitler- und Holocaust-Vergleich im Juli 2024. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung konsequent gegen jede Singularisierung von Israel und einseitige Befassung mit dem Nahostkonflikt im Menschenrechtsrat ein.
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