Berichte des Forschungsverbundes "Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung"
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Berichte des Forschungsverbundes "Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7326
21. Wahlperiode 24.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Helferich, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner,
Ronald Gläser, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich
und der Fraktion der AfD
Berichte des Forschungsverbundes „Monitoringsystem und Transferplattform
Radikalisierung“
Der Forschungsverbund „Monitoringsystem und Transferplattform
Radikalisierung“ (MOTRA) ist ein über das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt, das Bundesministerium des Innern und das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördertes Programm,
welches 2019 ins Leben gerufen wurde. Wesentlicher Zweck des Verbundes ist
nach eigenen Angaben die „zivile Sicherheitsforschung“. Dazu werden
insgesamt neun Institutionen eingebunden, darunter auch das Bundeskriminalamt
(BKA). Kern der Arbeit ist die Herausgabe eines jährlichen Berichts, der sich
mit der Analyse von religiösem und politischem Radikalismus in der
Bundesrepublik Deutschland befassen soll (www.motra.info/motra-im-profil/projektbe
schreibung/).
Im aktuellen Bericht von MOTRA wird dem „Rechtsradikalismus“ nach
Dafürhalten der Fragesteller eine quantitativ überproportional hohe Bedeutung
beigemessen. Der MOTRA-Monitor 2024/25 umfasst 20 Kapitel, von denen sich
ihrem Titel nach vier ausschließlich um „rechts“ drehen. Drei befassen sich
ausdrücklich mit Islamismus, während keine einzige das Phänomen des
Linksradikalismus explizit behandelt (vgl. www.motra.info/motra-monitor-2024-25/).
Publikationen wie Tichys Einblick und die „JUNGE FREIHEIT“ werden auf
Grundlage von Daten, die MOTRA erhoben hat, mit dem unbestimmten Begriff
„rechtsaußen“ belegt (www.motra.info/motra-monitor-2024-25/, S. 21 und 62).
Der Chefredakteur der „Jungen Freiheit“, Dieter Stein, wertet Inhalt und
Förderung des ganzen Berichts kritisch: „Beauftragt und finanziert von der
Bundesregierung, gesellt sich hier ein weiteres Instrument der Überwachung und
Denunziation neben die umstrittenen Berichte der Verfassungsschutzbehörden“
(https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2026/motra-studie-als-denunziation
sinstrument/).
Der Forschungsverband MOTRA erhält seit 2020 Bundesfördermittel in Höhe
von 1,5 Mio. bis 3,5 Mio. Euro jährlich (schriftliche Antwort der
Bundesregierung auf die Mündliche Frage 55 auf Plenarprotokoll 21/76, S. 9146 (D)). Eine
aktuelle Metaanalyse an der Universität Oxford, die 600 000 wissenschaftliche
Studien aus den Jahren 1960 bis 2024 untersucht hat, hat ermittelt, dass
„90 Prozent aller politisch relevanten Studien aus den Sozialwissenschaften
weltanschaulich links sind“ (https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2026/so-gu
t-wie-jede-studie-aus-der-sozialwissenschaft-ist-links/). Diese ideologische
Schlagseite wirft die Frage auf, welcher Wert den politischen Verortungen des
MOTRA-Berichts überhaupt beizumessen ist. Es ist zu fragen, in welchem
Maße Publikationen wie MOTRA die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit
beeinträchtigen, indem sie bestimmte Medien mithilfe einer Kategorie wie
„rechtsaußen“, die nach Ansicht der Fragesteller für die Arbeit der
Bundesregierung ohnehin keine Relevanz besitzt, an den Rand des politischen
Diskursraums platzieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass der
Extremismusbericht des Forschungsverbundes „Monitoringsystem und
Transferplattform Radikalisierung“ gemessen an den Titeln der Kapitel
seinen thematischen Schwerpunkt auf den „Rechtsextremismus/
Rechtsradikalismus“ legt, wohingegen Phänomene des Linksextremismus bzw.
Linksradikalismus quantitativ in deutlich geringerem Maße untersucht
werden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass
MOTRA mit „rechtsaußen“ einen Radikalismusbegriff verwendet, der
bestimmte Medien wie die „JUNGE FREIHEIT“ oder „Tichys Einblick“,
die sich innerhalb des Verfassungsbogens bewegen, als randständig
innerhalb desselben klassifiziert?
3. Warum ist es Aufgabe der Bundesregierung, einen derartigen Bericht zu
finanzieren oder Wissenschaftler publizistisch zu unterstützen, die sich
einer derartigen Klassifikation bedienen, bzw. welcher öffentliche Nutzen
oder welche „staatliche Aufgabe“ nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung
wird durch die Förderung konkret verfolgt?
4. Wie definiert die Bundesregierung den Ausdruck „rechtsaußen“?
a) Wie unterscheidet sie diesen Begriff von „rechtsradikal“ und
„rechtsextremistisch“ auf der einen und dem diesem Schema impliziten
Begriff der politischen „Mitte“ auf der anderen Seite?
b) Wenn die Bundesregierung hingegen keinen eigenen Begriff von
„rechtsaußen“ hat, wie kann sie eine Publikation fördern, deren
Ergebnisse sie nicht versteht?
5. Ist „rechtsaußen“ eine offizielle Bewertungskategorie des Bundesamts für
Verfassungsschutz (BfV)?
a) Wenn ja, was bedeutet sie für das BfV?
b) Wenn nein, wieso finanziert die Bundesregierung mit MOTRA einen
Bericht, der eine verfassungsrechtlich belanglose Kategorie einführt?
6. Ist „rechtsaußen“ eine offizielle Bewertungskategorie des
Bundeskriminalamts?
a) Wenn ja, was bedeutet sie für das BKA?
b) Wenn nein, welches Interesse hat das Bundeskriminalamt an der
publizistischen Befassung mit einem Begriff, der für seine polizeiliche
Tätigkeit keine Rolle spielt?
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass
MOTRA ausgerechnet die „Junge Freiheit“ als „rechtsaußen“ einordnet,
angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im
Jahr 2005, das eine Aufnahme dieser Zeitung als „rechtsextremistisch“ in
den Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen als einen
unzulässigen Eingriff in die Pressefreiheit untersagt hat (BVerfG,
Beschluss des Ersten Senats vom 24. Mai 2005 – 1 BvR 1072/01 –,
Randnummern 1 bis 92, www.bverfg.de/e/rs20050524_1bvr107201)?
8. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um auszuschließen, dass
die Anwendung von für ihre Arbeit nach Ansicht der Fragesteller nicht
maßgeblichen Kategorien wie „rechtsaußen“ in bundesgeförderten
Berichten einen negativen Effekt auf den Ruf der betroffenen Medien hat
und damit die Pressefreiheit beeinträchtigt, wenn ja, welche, und wenn
nein, warum nicht?
9. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob
wissenschaftliche Studien, die sie fördert (darunter auch MOTRA), eine
linksideologische Schlagseite besitzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
sicherzustellen, dass Studien, die sie fördert oder in Auftrag gibt, nicht
die ideologische Weltsicht reproduzieren, wie sie in den
Sozialwissenschaften laut der Oxforder Metastudie existiert?
10. Bezieht der Forschungsverbund MOTRA auch Formen des
Regierungsradikalismus, wie er nach Ansicht der Fragesteller beispielsweise jüngst von
der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit Irene Khan (UN =
United Nations) in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland
angesprochen wurde, indem sie Einschränkungen der Meinungsfreiheit und
Parteiverbotsbestrebungen kritisierte, in sein Forschungspanorama ein (https://w
eltwoche.ch/daily/untergraebt-die-demokratie-un-berichterstatterin-
warntvor-parteiverboten-in-deutschland-und-kritisiert-praxis-des-verfassungssc
hutzes/), oder definiert er das Radikalisierungsgeschehen in Deutschland a
priori als eine Entwicklung, an der Bundesregierung, Landesregierungen
oder Mitglieder derselben keinen aktiven Anteil haben können (bitte
erläutern)?
11. Was ist unter der „Verstetigung über das Jahr 2028 hinaus“ zu verstehen
(www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Forschung/ForschungsprojekteUndErg
ebnisse/TerrorismusExtremismus/Forschungsprojekte/MOTRA/motra_no
de.html)?
Berlin, den 23. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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