polradar

Berichte des Forschungsverbundes "Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung"

dip / drucksache 24.07.2026 · WP 21 · 21/7326 · Kleine Anfrage · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Berichte des Forschungsverbundes "Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung" Deutscher Bundestag Drucksache 21/7326 21. Wahlperiode 24.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Helferich, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich und der Fraktion der AfD Berichte des Forschungsverbundes „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“ Der Forschungsverbund „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“ (MOTRA) ist ein über das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördertes Programm, welches 2019 ins Leben gerufen wurde. Wesentlicher Zweck des Verbundes ist nach eigenen Angaben die „zivile Sicherheitsforschung“. Dazu werden insgesamt neun Institutionen eingebunden, darunter auch das Bundeskriminalamt (BKA). Kern der Arbeit ist die Herausgabe eines jährlichen Berichts, der sich mit der Analyse von religiösem und politischem Radikalismus in der Bundesrepublik Deutschland befassen soll (www.motra.info/motra-im-profil/projektbe schreibung/). Im aktuellen Bericht von MOTRA wird dem „Rechtsradikalismus“ nach Dafürhalten der Fragesteller eine quantitativ überproportional hohe Bedeutung beigemessen. Der MOTRA-Monitor 2024/25 umfasst 20 Kapitel, von denen sich ihrem Titel nach vier ausschließlich um „rechts“ drehen. Drei befassen sich ausdrücklich mit Islamismus, während keine einzige das Phänomen des Linksradikalismus explizit behandelt (vgl. www.motra.info/motra-monitor-2024-25/). Publikationen wie Tichys Einblick und die „JUNGE FREIHEIT“ werden auf Grundlage von Daten, die MOTRA erhoben hat, mit dem unbestimmten Begriff „rechtsaußen“ belegt (www.motra.info/motra-monitor-2024-25/, S. 21 und 62). Der Chefredakteur der „Jungen Freiheit“, Dieter Stein, wertet Inhalt und Förderung des ganzen Berichts kritisch: „Beauftragt und finanziert von der Bundesregierung, gesellt sich hier ein weiteres Instrument der Überwachung und Denunziation neben die umstrittenen Berichte der Verfassungsschutzbehörden“ (https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2026/motra-studie-als-denunziation sinstrument/). Der Forschungsverband MOTRA erhält seit 2020 Bundesfördermittel in Höhe von 1,5 Mio. bis 3,5 Mio. Euro jährlich (schriftliche Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 55 auf Plenarprotokoll 21/76, S. 9146 (D)). Eine aktuelle Metaanalyse an der Universität Oxford, die 600 000 wissenschaftliche Studien aus den Jahren 1960 bis 2024 untersucht hat, hat ermittelt, dass „90 Prozent aller politisch relevanten Studien aus den Sozialwissenschaften weltanschaulich links sind“ (https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2026/so-gu t-wie-jede-studie-aus-der-sozialwissenschaft-ist-links/). Diese ideologische Schlagseite wirft die Frage auf, welcher Wert den politischen Verortungen des MOTRA-Berichts überhaupt beizumessen ist. Es ist zu fragen, in welchem Maße Publikationen wie MOTRA die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit beeinträchtigen, indem sie bestimmte Medien mithilfe einer Kategorie wie „rechtsaußen“, die nach Ansicht der Fragesteller für die Arbeit der Bundesregierung ohnehin keine Relevanz besitzt, an den Rand des politischen Diskursraums platzieren. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass der Extremismusbericht des Forschungsverbundes „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“ gemessen an den Titeln der Kapitel seinen thematischen Schwerpunkt auf den „Rechtsextremismus/ Rechtsradikalismus“ legt, wohingegen Phänomene des Linksextremismus bzw. Linksradikalismus quantitativ in deutlich geringerem Maße untersucht werden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?  2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass MOTRA mit „rechtsaußen“ einen Radikalismusbegriff verwendet, der bestimmte Medien wie die „JUNGE FREIHEIT“ oder „Tichys Einblick“, die sich innerhalb des Verfassungsbogens bewegen, als randständig innerhalb desselben klassifiziert?  3. Warum ist es Aufgabe der Bundesregierung, einen derartigen Bericht zu finanzieren oder Wissenschaftler publizistisch zu unterstützen, die sich einer derartigen Klassifikation bedienen, bzw. welcher öffentliche Nutzen oder welche „staatliche Aufgabe“ nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung wird durch die Förderung konkret verfolgt?  4. Wie definiert die Bundesregierung den Ausdruck „rechtsaußen“? a) Wie unterscheidet sie diesen Begriff von „rechtsradikal“ und „rechtsextremistisch“ auf der einen und dem diesem Schema impliziten Begriff der politischen „Mitte“ auf der anderen Seite? b) Wenn die Bundesregierung hingegen keinen eigenen Begriff von „rechtsaußen“ hat, wie kann sie eine Publikation fördern, deren Ergebnisse sie nicht versteht?  5. Ist „rechtsaußen“ eine offizielle Bewertungskategorie des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV)? a) Wenn ja, was bedeutet sie für das BfV? b) Wenn nein, wieso finanziert die Bundesregierung mit MOTRA einen Bericht, der eine verfassungsrechtlich belanglose Kategorie einführt?  6. Ist „rechtsaußen“ eine offizielle Bewertungskategorie des Bundeskriminalamts? a) Wenn ja, was bedeutet sie für das BKA? b) Wenn nein, welches Interesse hat das Bundeskriminalamt an der publizistischen Befassung mit einem Begriff, der für seine polizeiliche Tätigkeit keine Rolle spielt?  7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass MOTRA ausgerechnet die „Junge Freiheit“ als „rechtsaußen“ einordnet, angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Jahr 2005, das eine Aufnahme dieser Zeitung als „rechtsextremistisch“ in den Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen als einen unzulässigen Eingriff in die Pressefreiheit untersagt hat (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. Mai 2005 – 1 BvR 1072/01 –, Randnummern 1 bis 92, www.bverfg.de/e/rs20050524_1bvr107201)?  8. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um auszuschließen, dass die Anwendung von für ihre Arbeit nach Ansicht der Fragesteller nicht maßgeblichen Kategorien wie „rechtsaußen“ in bundesgeförderten Berichten einen negativen Effekt auf den Ruf der betroffenen Medien hat und damit die Pressefreiheit beeinträchtigt, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?  9. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob wissenschaftliche Studien, die sie fördert (darunter auch MOTRA), eine linksideologische Schlagseite besitzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um sicherzustellen, dass Studien, die sie fördert oder in Auftrag gibt, nicht die ideologische Weltsicht reproduzieren, wie sie in den Sozialwissenschaften laut der Oxforder Metastudie existiert? 10. Bezieht der Forschungsverbund MOTRA auch Formen des Regierungsradikalismus, wie er nach Ansicht der Fragesteller beispielsweise jüngst von der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit Irene Khan (UN = United Nations) in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland angesprochen wurde, indem sie Einschränkungen der Meinungsfreiheit und Parteiverbotsbestrebungen kritisierte, in sein Forschungspanorama ein (https://w eltwoche.ch/daily/untergraebt-die-demokratie-un-berichterstatterin- warntvor-parteiverboten-in-deutschland-und-kritisiert-praxis-des-verfassungssc hutzes/), oder definiert er das Radikalisierungsgeschehen in Deutschland a priori als eine Entwicklung, an der Bundesregierung, Landesregierungen oder Mitglieder derselben keinen aktiven Anteil haben können (bitte erläutern)? 11. Was ist unter der „Verstetigung über das Jahr 2028 hinaus“ zu verstehen (www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Forschung/ForschungsprojekteUndErg ebnisse/TerrorismusExtremismus/Forschungsprojekte/MOTRA/motra_no de.html)? Berlin, den 23. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen