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Kritik der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit an der Einschränkung der Meinungsfreiheit und an Parteiverbotsbestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland

dip / drucksache 24.07.2026 · WP 21 · 21/7325 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Kritik der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit an der Einschränkung der Meinungsfreiheit und an Parteiverbotsbestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland Deutscher Bundestag Drucksache 21/7325 21. Wahlperiode 24.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ronald Gläser, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich und der Fraktion der AfD Kritik der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit an der Einschränkung der Meinungsfreiheit und an Parteiverbotsbestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland In einem Interview mit einer „Berliner Zeitung“ kritisierte die UN- Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit Irene Khan (UN = United Nations) kürzlich den Umgang der deutschen Regierungspolitik mit der Meinungsfreiheit und weiteren demokratischen Freiheitsrechten (www.berliner-zeitun g.de/article/un-expertin-irene-khan-der-raum-fuer-meinungsaeusserung-in-deut schland-schrumpft-10036917; https://weltwoche.de/daily/untergraebt-die-demo kratie-un-berichterstatterin-warnt-vor-parteiverboten-in-deutschland-und-kritisi ert-praxis-des-verfassungsschutzes/). Irene Khan bemängelte, dass der Spielraum für freie Meinungsäußerungen in Deutschland durch die Anwendung des Politikerbeleidigungsparagraphen (§ 188 des Strafgesetzbuchs [StGB]) zunehmend eingeengt werde. Aus demokratischer Sicht besonders besorgniserregend seien die Vorstöße zum Verbot ganzer Parteien zu werten: „Die Demokratie durch das Verbot politischer Parteien zu retten, untergräbt die Demokratie selbst“, so Irene Khan. Sie bezeichnete Parteienverbote als „sehr, sehr einschneidende Maßnahmen“, die „nur im Extremfall ergriffen werden“ sollten. Produktiver sei es, die Ursachen der Unzufriedenheit der Bürger zu adressieren als eine „ganze Gruppe von Menschen auszuschließen“. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Teilt die Bundesregierung den Befund der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit Irene Khan zur Lage in Deutschland, dass „der übermäßige Einsatz des Strafrechts gefährlich“ und „der von Ihrem Verfassungsschutz verwendete Begriff ‚Extremismus‘ […] nicht klar definiert “ sei (www.berliner-zeitung.de/article/un-expertin-irene-khan-der-raum-fuer-m einungsaeusserung-in-deutschland-schrumpft-10036917), und wenn nein, warum nicht?  2. Plant die Bundesregierung, aus der Warnung der UN- Sonderberichterstatterin, dass die zunehmende Kriminalisierung von Regierungskritik das Recht auf freie Rede einschränke, Konsequenzen zu ziehen, und wenn ja, welche?  3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der UN- Sonderberichterstatterin, dass das Strafrecht nicht genutzt werden sollte, um amtierende Politiker und Regierungsmitglieder vor öffentlicher Missbilligung, scharfer Kritik und dem politischen Wettbewerb zu schützen, und wenn nein, warum nicht?  4. Plant die Bundesregierung im Lichte der Kritik der UN- Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit eine Streichung des § 188 StGB, und wenn nein, warum nicht?  5. Wie reagiert die Bundesregierung auf die dezidierte Warnung der UN- Sonderberichterstatterin, Herausforderungen durch Parteiverbote zu begegnen, anstatt die politischen Ursachen der Probleme zu thematisieren (s. Vorbemerkung der Fragesteller)?  6. Plant die Bundesregierung, im Lichte der Kritik der UN- Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit mäßigenden Einfluss auf die Debatte zum AfD-Verbotsverfahren zu nehmen, und wenn nein, warum nicht?  7. Sieht die Bundesregierung das Erfordernis einer Reform des Bundesamts für Verfassungsschutz, um sicherzustellen, dass die politische Auseinandersetzung mit der demokratischen Opposition den internationalen Standards zum Schutz der Meinungs- und Parteienfreiheit entspricht, wenn ja, plant sie eine solche, und wenn nein, warum nicht?  8. Wie viele Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen und Strafbefehle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2024 bis heute bundesweit wegen vermeintlicher Beleidigung von Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB) eingeleitet, und in wie vielen Fällen betraf dies Äußerungen gegen Mitglieder der Bundesregierung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  9. Welche Berichte, Memoranden oder Stellungnahmen wurden innerhalb der Bundesministerien oder des Bundeskanzleramts im Nachgang zu den offiziellen Konsultationen mit der UN-Sonderberichterstatterin im Frühjahr 2026 angefertigt (https://unric.org/de/un-expertin-khan-sieht-meinung svielfalt-in-deutschland-gefaehrdet/; bitte in systematisch geordneter und übersichtlicher Form vorlegen)? 10. Ist die Bundesregierung bereit, die vollständige Korrespondenz, alle Vorbereitungsdokumente sowie sämtliche Protokolle der Treffen zwischen ihr und der UN-Sonderberichterstatterin offenzulegen, und wenn nein, aus welchen Gründen besteht ein Geheimhaltungsinteresse? Berlin, den 23. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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