Kritik der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit an der Einschränkung der Meinungsfreiheit und an Parteiverbotsbestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland
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Kritik der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit an der Einschränkung der Meinungsfreiheit und an Parteiverbotsbestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7325
21. Wahlperiode 24.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ronald Gläser, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich und der Fraktion der AfD
Kritik der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit an der Einschränkung
der Meinungsfreiheit und an Parteiverbotsbestrebungen in der Bundesrepublik
Deutschland
In einem Interview mit einer „Berliner Zeitung“ kritisierte die UN-
Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit Irene Khan (UN = United
Nations) kürzlich den Umgang der deutschen Regierungspolitik mit der
Meinungsfreiheit und weiteren demokratischen Freiheitsrechten (www.berliner-zeitun
g.de/article/un-expertin-irene-khan-der-raum-fuer-meinungsaeusserung-in-deut
schland-schrumpft-10036917; https://weltwoche.de/daily/untergraebt-die-demo
kratie-un-berichterstatterin-warnt-vor-parteiverboten-in-deutschland-und-kritisi
ert-praxis-des-verfassungsschutzes/). Irene Khan bemängelte, dass der
Spielraum für freie Meinungsäußerungen in Deutschland durch die Anwendung des
Politikerbeleidigungsparagraphen (§ 188 des Strafgesetzbuchs [StGB])
zunehmend eingeengt werde. Aus demokratischer Sicht besonders besorgniserregend
seien die Vorstöße zum Verbot ganzer Parteien zu werten: „Die Demokratie
durch das Verbot politischer Parteien zu retten, untergräbt die Demokratie
selbst“, so Irene Khan. Sie bezeichnete Parteienverbote als „sehr, sehr
einschneidende Maßnahmen“, die „nur im Extremfall ergriffen werden“ sollten.
Produktiver sei es, die Ursachen der Unzufriedenheit der Bürger zu adressieren
als eine „ganze Gruppe von Menschen auszuschließen“.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung den Befund der UN-Sonderberichterstatterin für
Meinungsfreiheit Irene Khan zur Lage in Deutschland, dass „der
übermäßige Einsatz des Strafrechts gefährlich“ und „der von Ihrem
Verfassungsschutz verwendete Begriff ‚Extremismus‘ […] nicht klar definiert “ sei
(www.berliner-zeitung.de/article/un-expertin-irene-khan-der-raum-fuer-m
einungsaeusserung-in-deutschland-schrumpft-10036917), und wenn nein,
warum nicht?
2. Plant die Bundesregierung, aus der Warnung der UN-
Sonderberichterstatterin, dass die zunehmende Kriminalisierung von
Regierungskritik das Recht auf freie Rede einschränke, Konsequenzen zu
ziehen, und wenn ja, welche?
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der UN-
Sonderberichterstatterin, dass das Strafrecht nicht genutzt werden sollte,
um amtierende Politiker und Regierungsmitglieder vor öffentlicher
Missbilligung, scharfer Kritik und dem politischen Wettbewerb zu schützen,
und wenn nein, warum nicht?
4. Plant die Bundesregierung im Lichte der Kritik der UN-
Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit eine Streichung des
§ 188 StGB, und wenn nein, warum nicht?
5. Wie reagiert die Bundesregierung auf die dezidierte Warnung der UN-
Sonderberichterstatterin, Herausforderungen durch Parteiverbote zu
begegnen, anstatt die politischen Ursachen der Probleme zu thematisieren
(s. Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Plant die Bundesregierung, im Lichte der Kritik der UN-
Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit mäßigenden Einfluss auf die
Debatte zum AfD-Verbotsverfahren zu nehmen, und wenn nein, warum
nicht?
7. Sieht die Bundesregierung das Erfordernis einer Reform des Bundesamts
für Verfassungsschutz, um sicherzustellen, dass die politische
Auseinandersetzung mit der demokratischen Opposition den internationalen
Standards zum Schutz der Meinungs- und Parteienfreiheit entspricht, wenn ja,
plant sie eine solche, und wenn nein, warum nicht?
8. Wie viele Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen und Strafbefehle
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2024 bis heute
bundesweit wegen vermeintlicher Beleidigung von Personen des
politischen Lebens (§ 188 StGB) eingeleitet, und in wie vielen Fällen betraf
dies Äußerungen gegen Mitglieder der Bundesregierung (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
9. Welche Berichte, Memoranden oder Stellungnahmen wurden innerhalb
der Bundesministerien oder des Bundeskanzleramts im Nachgang zu den
offiziellen Konsultationen mit der UN-Sonderberichterstatterin im
Frühjahr 2026 angefertigt (https://unric.org/de/un-expertin-khan-sieht-meinung
svielfalt-in-deutschland-gefaehrdet/; bitte in systematisch geordneter und
übersichtlicher Form vorlegen)?
10. Ist die Bundesregierung bereit, die vollständige Korrespondenz, alle
Vorbereitungsdokumente sowie sämtliche Protokolle der Treffen zwischen ihr
und der UN-Sonderberichterstatterin offenzulegen, und wenn nein, aus
welchen Gründen besteht ein Geheimhaltungsinteresse?
Berlin, den 23. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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